Amokfahrt in Leipzig – Warum war der Täter auf freiem Fuß?

6. Mai 2026
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Am Montagnachmittag ereignete sich eine weitere Gewalttat in einer deutschen Innenstadt: Ein Mann raste mit 80 km/h durch die Grimmaische Straße in Leipzig, die vom Augustusplatz quer durch die Innenstadt führt und tagsüber eine belebte Fußgängerzone und Einkaufsstraße ist. Die Folge dieser Bluttat waren zwei Tote, drei Schwerverletzte sowie weitere weniger verletzte Personen.

„Ein Mann“, der in eine Einkaufsstraße rast – da kommen doch sicherlich gewisse Assoziationen hoch, nicht wahr? Auch mein erster Gedanke ging in die Richtung, dass hier ein Vertreter einer gewissen demografischen Gruppe seinen Unmut über die ungläubigen „Kuffār“ zum Ausdruck zu bringen gedachte, doch dem war nicht so. Der mutmaßliche (also höchstwahrscheinliche) Täter der Amokfahrt war ein Deutscher namens Jeffrey K., 33 Jahre alt, aufgewachsen in der Umgebung von Leipzig; laut Deutschlandfunk berichtet die „Leipziger Volkszeitung“, der Mann „sei Amateurboxer und bis Januar ehrenamtlicher Trainer in einem Leipziger Boxclub gewesen“.

Er war ein Einzeltäter, ein Tatmotiv ist Stand jetzt noch nicht bekannt. Das wohl pikanteste Detail seiner Biografie ist jedoch, dass der Mann nicht nur polizeibekannt, sondern Insasse einer psychiatrischen Anstalt gewesen war. Und nicht nur das: Gerade einmal fünf Tage vor dem verhängnisvollen Montagnachmittag wurde Jeffrey K. der Psychiatrie verwiesen – war es ein Fall, der hätte vermieden werden können?

Laut dem Bericht der „Bild“-Zeitung hat sich der Täter selbst eingewiesen, seine Entlassung aber war eine Folge seiner Gewalttätigkeit gegenüber anderen Patienten der Anstalt. Jeffrey K. hätte sich selbst nicht entlassen, musste aber gehen. Sollte ein entlassener Patient eine mögliche Bedrohung für die Allgemeinheit darstellen, wäre eigentlich Polizeigewahrsam vonnöten, jedoch war dies bei Jeffrey K. nicht der Fall: „Ein Polizeieinsatz sei aber nicht notwendig gewesen, so eine Sprecherin des Sächsischen Sozialministeriums zu BILD.“

Bekannt ist weiterhin, dass er stationär behandelt wurde, auch wenn der Grund für die Behandlung wegen der ärztlichen Schweigepflicht nicht an die Öffentlichkeit preisgegeben werden darf. Vor seiner Amokfahrt war er „wegen Bedrohung sowie ehrverletzender Delikte im sozialen Umfeld polizeilich in Erscheinung getreten“, laut „Bild“; ein Polizeieinsatz als Folge dieser Bedrohung zur Einweisung in die psychiatrische Anstalt. Doch nun kommt der Schlag:

„Nach BILD-Informationen wurde K. nach der Festnahme in die Uniklinik Leipzig gebracht und von einem Arzt untersucht. Dieser entschied, dass er aufgrund seiner psychischen Verfassung nicht haftfähig ist. Jeffrey K. ist derzeit im Sächsischen Krankenhaus Altscherbitz untergebracht.“

Nicht haftfähig wegen seiner psychischen Verfassung also – das hat Jeffrey K. tatsächlich mit so manchen ausländischen Bluttätern gemein. Was soll sonst mit ihm geschehen, wenn er nicht in Haft gehen soll?

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Die Tat des Jeffrey K. mag zwar keine Tat mit islamistischem oder ähnlichem Motiv gewesen sein, aber sehr wohl ist sie die Folge einer vulgärhumanistischen Resozialisierungsjustiz. Klar, Jeffrey K. wurde nie verurteilt, aber auch die Behandlung psychisch kranker bzw. labiler Menschen ist die Konsequenz derselben irrsinnigen Haltung, die zu Bewährungsstrafen bei schweren Sexual- oder Gewaltdelikten oder ähnlichen Skandalurteilen geführt hat.

Machen wir uns nichts vor: Stand jetzt ist Jeffrey K. gemeingefährlich und sollte nie wieder einen Fuß in Freiheit setzen dürfen, und zwar nicht, obwohl er laut ärztlichem Urteil unzurechnungsfähig ist, sondern gerade deswegen, weil er es ist. Denn solche Menschen werden sich nie oder höchstens sehr schwer bessern, und was rechtfertigt die Mühe, eine solche Täterseele zu retten, wenn dafür weitere Menschen gefährdet werden könnten? In diesem Falle hat diese Art, zu denken, sogar zwei Menschen das Leben gekostet. War es das gute Gewissen wert?

Und es ist ja nicht so, als ob er einfach entlassen worden wäre: Jeffrey K. kam auf freien Fuß, nachdem er gewalttätig geworden war. Es ist an der Zeit, das Rechtsverständnis und die Behandlung bedrohlicher Menschen in diesem Land grundlegend zu überdenken und die zur Bedrohung der Allgemeinheit verkommenen humanistischen Vorstellungen eines „verbesserungswürdigen“ Menschen möglicherweise ad acta zu legen. In einem guten Rechtsstaat wäre dieser Mann nie auf freien Fuß gekommen.

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Nachtrag: Nach aktuellen Informationen soll das mit der Antifa ein Fake sein. Es kursiert zwar ein Bild von ihm im Antifashirt, das zeigt wahrscheinlich jemand anderes, der ihm nur sehr ähnlich sieht. Ich bin erstmal misstrauisch in beide Richtungen.

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