Griechisches Gericht für mehr Masseneinwanderung

10. April 2025
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Die Migrationslobby jubelt. Das oberste Gericht Griechenlands hat in seinem Urteil die Einstufung der Türkei als „sicheren Drittstaat“ durch die hellenische Regierung aufgehoben. Durch die Einstufung konnten vor allem Syrer, Afghanen und Pakistaner, die über die Türkei nach Griechenland eingereist waren, zurück in die Türkei gebracht oder bis dahin an der weiteren Einreise in die EU gehindert werden.

Damit ist erst einmal Schluss. Was das für Griechenland und damit auch für die weitere Migration in die EU bedeutet und warum dieser Vorfall ein weiteres Argument für eine Festung Europa und nicht dagegen ist.

Ausgang des Verfahrens waren Klagen des Refugee Support Aegean und des griechischen Flüchtlingsrats gegen negativ beschiedene Asylverfahren, in denen der Grund der Ablehnung die Einreise der Betroffenen aus der Türkei war. So musste Griechenland die Asylsituation nicht individuell prüfen, sondern konnte allein mit diesem Verweis den Antrag ablehnen. Zu Unrecht – fanden die Kläger und zogen vor den Staatsrat, das oberste Gericht Griechenlands. Dieser gab den Klägern nun recht, ohne jedoch eine Einstufung der Türkei als sicheren Drittstaat für die Zukunft auszuschließen.

Kernpunkt der Entscheidung war die Frage, ob Griechenland die Türkei als sicheren Drittstaat einstufen kann, obwohl man sich in Ankara seit 2020 weigert, Migranten zurückzunehmen, die über die Türkei in die EU eingewandert sind. Denn das Konzept des sicheren Drittstaates beruht nach Artikel 38 der Richtlinie 2013/32/EU darauf, dass der Drittstaat bestimmte Vorgaben des Völkerrechts einhält und die Wiedereinreise in sein Hoheitsgebiet erlaubt.

Dafür hatte die EU 2016 eigentlich die „EU-Türkei-Flüchtlingsvereinbarung“ getroffen. Demnach sollten Migranten, die die Türkei lediglich als Transitland zur Einwanderung in die EU genutzt haben, wieder in die Türkei zurückgeführt werden. Im Gegenzug sollte für jede aus der EU rückgeführte Person eine schutzberechtigte Person aus der Türkei in der EU angesiedelt werden. Während dieses Vorgehen bereits in der Theorie nicht geeignet war, die Migration nach Europa zu begrenzen – immerhin sollte für jeden rückgeführten ein neuer Migrant einwandern können –, sollte es die Anzahl der Asylverfahren in der EU reduzieren, da diese nun in der Türkei durchgeführt würden.

Doch auch in der Praxis erwies sich diese Vereinbarung als reines Placebo. Während die Türkei im Zeitraum zwischen 2016 und 2020 insgesamt 2.140 Migranten zurücknahm, nahm die EU im Gegenzug über 30.000 Migranten aus der Türkei auf – 15 Mal so viele. Selbst nachdem die Türkei 2020 die Rücknahme von Migranten gänzlich verweigerte, erklärte sich Deutschland 2022 bereit, bis zu 500 Migranten monatlich aus der Türkei aufzunehmen. Damit hat allein Deutschland in einem Jahr mehr Migranten aus der Türkei aufgenommen, als die Türkei insgesamt aus der EU zurückgenommen hat. Und das auch noch zwei Jahre nachdem bereits klar war, dass die Türkei ihre Pflichten aus der Vereinbarung auf Eis gelegt hat.

Die Türkei scheint also nicht allzu viel auf völkerrechtliche Verträge zu geben. Genau das hat nun zu der Entscheidung des griechischen Staatsrats geführt. Denn wenn Griechenland nicht sicherstellen könne, dass der sichere Drittstaat die zurückgewiesenen Migranten wieder aufnimmt und den Vorgaben gemäß behandelt, könne es die Asylanträge auch nicht pauschal mit Verweis auf den sicheren Drittstaat ablehnen. Das führt dazu, dass nun alle Asylanträge von Griechenland individuell geprüft und beschieden werden müssen.

Die griechische Regierung hat bereits angekündigt, das entsprechende Gesetz anzupassen. Denn das Gericht hatte die Möglichkeit, dass die Türkei ein sicherer Drittstaat sein könne, nicht per se verneint. Es hat jedoch die von der Regierung vorgelegten Beweise als zu allgemein betrachtet. Mit ihrem Festhalten an der Möglichkeit der Zurückweisung handelt die griechische Regierung ganz im Interesse ihres Volkes. Immerhin sind 90 Prozent der Griechen davon überzeugt, dass ihr Land bereits jetzt zu viele Einwanderer aufnimmt.

Und mit dieser Einstellung sind die Hellenen nicht allein. Die Völker der EU wollen mehrheitlich eine Reduzierung der Einwanderung. Es wäre also Zeit für die EU, sich nicht länger von anderen Ländern auf der Nase herumtanzen zu lassen, indem Verträge nur einseitig erfüllt werden, sondern selbst einen Zustand zu schaffen, in dem man nicht mehr dem Einwanderungsdruck erliegt.

Während die Migrationslobby nun versucht, aufgrund des Urteils aus Griechenland Stimmung gegen die Praxis der sicheren Drittstaaten und Rückweisungen allgemein zu machen, ist das Urteil somit einmal mehr ein Beweis dafür, wie wichtig eine Festung Europa ist. Wenn Europa auf die Gunst anderer Staaten mit ihren jeweils eigenen Interessen vertraut, liefert es sich ihren Launen aus. Europa muss sich in die Lage versetzen, aus sich heraus eine Begrenzung der Zuwanderung sicherstellen zu können und damit den gemeinsamen Willen seiner so unterschiedlichen Völker in die Tat umzusetzen und ihnen so auch die europäische Lebensart zu bewahren. Die verantwortlichen EU-Politiker vereinnahmen den europäischen Gedanken so oft, um damit politische Agenden zu rechtfertigen, die in Wirklichkeit weit entfernt von dem Willen der Europäer sind. Hier wäre es wirklich an der Zeit, den gemeinsamen Geist zu beschwören – auf den Mauern der Festung.

Felix A. Cassel

Die rechtsphilosophischen Ideen Carl Schmitts sind für den Bonner Jurastudenten genau so wichtig wie sein Zweitname - auch wenn die Redaktion ihn zur Abkürzung zwingt. Anders als Schmitt schreibt er aber nicht „zu Juristen und für Juristen“, sondern übersetzt richterliche Entscheidungen der "BRD im Endstadium" für den einfachen Bürger - ein typischer "Rechts-populist" also.

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