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Hohe Strafen für Aktivisten der Identitären Bewegung

23. September 2024
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Vor über einem Jahr hielten mehrere identitäre Aktivisten im Stuttgarter Inselbad in Untertürkheim eine Aktion ab, um auf die zunehmenden sexuellen Übergriffe in öffentlichen Freibädern aufmerksam zu machen. „Remigration. Für sichere Freibäder“, lautete der Schriftzug des verwendeten Banners. Die Aktivisten waren für ihre Aktion auf das Dach des Eingangs geklettert, zündeten bengalische Lichter und verteilten Flugblätter, in denen sie ihre Forderung nach Remigration und dem Schutz von Frauen vor übergriffigen Migranten mit offiziellen Zahlen des BKA untermauerten. Auf der Flucht vor Sicherheitspersonal und Zivilpolizisten ging eine GoPro-Kamera verloren, auf der sich belastendes Material gegen ein paar Aktivisten befand.

So landeten drei von ihnen vergangenen Donnerstag auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Stuttgart-Bad Cannstatt und wurden jeweils zu sechs Monaten Haft beziehungsweise zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch warum fällte die Richterin ein derart hartes Urteil wegen einer Guerilla-Aktion? Der Vorwurf, den die Staatsanwaltschaft am 19. September vorbrachte, lautete Volksverhetzung nach Paragraf 130 StGB wegen der Verwendung des Begriffs „Remigration“. 

Dabei argumentierte sie wie folgt: Zwar sei die Forderung nach Remigration grundsätzlich nicht strafbar, allerdings sei dies davon abhängig, wer den Begriff verwende und die Forderung stelle. Und weil die drei Aktivisten wiederum der Identitären Bewegung zugeordnet wurden, würde die Forderung aus fremdenfeindlicher Motivation heraus gestellt werden. Ergo: In dem Kontext sei die Forderung wiederum volksverhetzend. Ah ja.

Wenn unser Bundeskanzler Olaf Scholz hingegen „im großen Stil abschieben“ will, sprich Remigration fordert, ist das in Ordnung, weil er unser Bundeskanzler und ein abgehalfterter Sozialdemokrat ist. Wenn drei junge Patrioten Ähnliches fordern, nämlich dass Frauen sich in Deutschland wieder sicher fühlen sollen, ist das Volksverhetzung, weil sie Patrioten sind und, böse Zungen vermuten, weil sie dem Establishment als oppositionelle Aktivisten nicht in den Kram passen und ein Dorn im Auge sind. Man kennt es: Alle Menschen sind gleich, manche Menschen sind gleicher oder eben weniger gleich, wie im Falle der drei Aktivisten Max, Jannis und Tim. 

Um ihr absurdes Urteil zu rechtfertigen, führte die Richterin an, dass „Remigration“ zum Unwort des Jahres 2023 gewählt wurde. Des Weiteren versuchte sie, einen Zusammenhang zur berüchtigten Party-Hymne „L’amour toujours” von Gigi D’Agostino herzustellen. Max, einer der drei Angeklagten von Reconquista 21, verglich die Verurteilung wegen Volksverhetzung und hiesigen Paragrafen mit dem Paragrafen der „staatsfeindlichen Hetze” zu Zeiten der DDR, welcher gewisse Aussagen strafbar machte, sobald sie sich gegen die „Gesellschaftsordnung der DDR” richteten, sprich Kritik an der Regierung zum Ausdruck brachten.

Das Urteil vom vergangenen Donnerstag zeigt deutlich auf, wie sehr sich der Meinungskorridor verengt und welche Auswüchse die staatliche Willkür inzwischen selbst auf juristischem Wege angenommen hat. Denn wenn dieses Urteil standhalten sollte, dann könnte künftig alles und jeder verurteilt werden wegen Aussagen, die zwar erst mal nicht strafbar sind, aber je nach Kontext einfach für strafbar erklärt werden. Es lässt sich nur hoffen, dass die Berufung durchgeht. Auch wenn ähnlich harte Urteile, wie zuletzt die abgewiesene Revision im Zuge des Prozesses wegen „Volksverhetzung“ gegen Marie-Thérèse Kaiser, uns Schlimmes befürchten lassen. Dennoch gilt: Solidarität! Gerade jetzt erst recht!

Reinhild Boßdorf

Reinhild ist bei der Fraueninitiative "Lukreta" aktiv und betreibt einen eigenen YouTube-Kanal. Ihre Themen sind moderner Feminismus, importierte sexuelle Gewalt und Weiblichkeit. Sie bewegt sich meist in heteronormativ-sexistischen Kreisen, backt gerne Kuchen und wird von linken Steuergeldprofiteuren als “unauffällig, aber zentral für das rechte Netzwerk” beschrieben.

3 Comments

  1. An der Stelle sollte man Hilfe über 1% erhalten und gleichzeitig motivieren dort Fördermitglied zu werden. Es ist extrem wichtig, dass das rechte Vorfeld juristische bzw. finanzielle Unterstützung erhält für solche wichtige Aktionen.

    Ich meine hier auch in Berufung zu gehen, da solch ein lächerliches Urteil in höherer Instanz mit guten Chancen gekippt werden kann ..

  2. Es ist wirklich frustrierend, wenn einem das Reden über das wichtigste Thema unserer Zeit verhindert wird.

    Wenn man sich für eine Sache nicht mehr über Rede- und Pressefreiheit einsetzen darf, dann wird der Widerstand für gewöhnlich gewaltsam. Terrorismus passiert, weil Leute keinen anderen Weg sehen. Nicht, weil sie radikal denken.
    Davor möchte ich hier ausdrücklich und so klar wie möglich warnen! Wir sind jetzt an einem Punkt, wo das Passieren eines zweiten Breiviks, der dann auch Verbindungen zu Rechten hat und weiß, wie man so etwas anstellt, dafür sorgen würde, dass hier alles abgeschaltet und verboten wird (inklusive die ganze AfD). Auch ein Aufstand gegen Moscheen und Muslime (siehe England) wird es denen nur noch einfacher machen! Das Überbeschäftigen mit dem Kampf gegen Antifa-Straßenschläger kann auch schlecht sein. Fotografiert und filmt sie und verbreitet das, um ihre wahren Motive zu offenbaren, aber sich mit denen prügeln bietet dem System gefundenes Fressen.
    Macht Massenproteste gegen die Regierung, wo Remigration als moralische Pflicht gefordert wird. Es ist für das System entblößend, wenn es normale Bürger wegsperrt. Deswegen muss diese Nachricht auch verbreitet werden!
    Uns befreien können wir nur, wenn die Mehrheit keinen Bock mehr auf dieses System hat.
    Ich sehe nicht, wie ein gewaltsames Ausarten von unserer Seite uns bei diesem teiltotalitärem System dienlich wäre. Auch wenn ihr verbittert seid: weiter lächeln, für unsere Freiheit und die Wahrheit einstehen.

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