Erinnert Ihr Euch noch an diese Zahl? 20 Milliarden Euro. Klingt im Vergleich zu den nun per Schuldenstaatsstreich beschlossenen zusätzlichen Schulden Deutschlands in Höhe von etwa 1.000 Milliarden Euro (oder eine Billion) fast schon mickrig. Doch genau diese 20 Milliarden Euro haben Lindner Ende vergangenen Jahres dazu veranlasst, die Ampelkoalition aufs Spiel zu setzen. Er war nicht bereit, zusätzliche Schulden zu verantworten. Doch was jetzt gekommen ist, hätte er sich wahrscheinlich in keinem Albtraum vorstellen können.
Denn nachdem Merz im Wahlkampf auf die Schuldenbremse pochte, hat die CDU nun gemeinsam mit SPD und Grünen neue Staatsschulden in 50-facher Höhe der von Lindner noch vor einem halben Jahr verhinderten Summe aufgenommen und dafür sogar das Grundgesetz geändert.
Dass dieser Mittwoch ein schlechter Tag für Deutschland werden würde, lag bereits in der Luft. So hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihre Prognosen für das Wirtschaftswachstum Deutschlands weiter nach unten korrigiert. Demnach rechnen die Experten lediglich mit einem Wachstum von 0,4 Prozent. In der vorherigen Prognose sprach man Deutschland immerhin noch 0,7 Prozent zu. Damit sieht sich Deutschland nun auf dem vorletzten Platz der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer; allein um Mexikos Wirtschaft scheint es noch schlechter bestellt. Wann also Entwicklungs- und Wirtschaftshilfen für Deutschland?
Kommt die neue Sonderverschuldung vielleicht doch zum richtigen Zeitpunkt? Daran kann gezweifelt werden. Denn Geld allein bringt noch keinen Wirtschaftsaufschwung und zusätzliche Schulden modernisieren noch keine Brücken. Damit das Geld überhaupt sinnvoll verwendet werden kann, bräuchte es tiefgreifende Maßnahmen im Bereich Infrastruktur, Verwaltung und Entbürokratisierung. Dass das nun von den Parteien angegangen werden wird, die uns den ganzen Bürokratieberg erst eingebrockt haben, nachdem sie sich mit der jetzigen Grundgesetzänderung erst mal einen finanziellen Blankoscheck ausgestellt haben, kann bezweifelt werden.
Doch auch ohne die Spekulation über Zukunftsszenarien hält dieser bisher einmalige Vorgang einige lehrreiche Momente für uns bereit:
1. Zunächst das Offensichtlichste: Lindner hat seine Ministerpension umsonst geopfert. Hätte Christian Lindner den Forderungen von Scholz entsprochen und den zusätzlichen Schuldenrahmen von 20 Milliarden genehmigt, wäre er wohl bis zum Ende seiner Amtszeit Minister geblieben und hätte sich auf 5.000 Euro monatliche Pension zusätzlich freuen dürfen. Mit seiner vorzeitigen Entlassung durch Scholz ist die jedoch Geschichte. Das hat sich nicht gelohnt.
2. Friedrich Merz erhält den Preis für die dreisteste Wählertäuschung. So kann man sein Verhalten nur verachten oder schon fast wieder bewundern. Sich vor der Wahl eisern für die Schuldenbremse einzusetzen, nur um sie dann nach der Wahl noch vor der eigentlichen Regierungsbildung im alten Bundestag über den Haufen zu werfen, ist schon ein großes Kunststück. Wählertäuschung ist eigentlich sogar nach Paragraf 108a Strafgesetzbuch strafbar:
„Wer durch Täuschung bewirkt, daß jemand bei der Stimmabgabe über den Inhalt seiner Erklärung irrt oder gegen seinen Willen nicht oder ungültig wählt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Wobei man nach den Jahren der (Ent‑) Täuschungen bei CDUlern inzwischen wohl eher schon annehmen muss, dass sie sowieso nicht geglaubt haben, was ihnen im Wahlkampf erzählt wurde. So irrt man dann auch nicht über den Inhalt seiner Erklärung. Man wählt die CDU, obwohl man weiß, dass sie ihre Wahlversprechen nicht hält.
3. Das Bundesverfassungsgericht hütet irgendwas – die Verfassung aber nicht. Einzigartig ist an dem jetzigen Vorgang nicht nur die Höhe der aufgenommenen zusätzlichen Schulden, sondern auch das Verfahren. Denn es trat der alte Bundestag nach der Bundestagswahl noch einmal zusammen, um das Grundgesetz zu ändern. Quasi ein letztes Aufbäumen der bereits Abgewählten. Grund genug für die Linke, die AfD und einzelne Abgeordnete, mit Eil- und Organklageanträgen vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Doch anstatt sich mit dem Sinn und Zweck der Regelung in Artikel 39 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz wirklich zu befassen, bügelten die Verfassungsrichter fast schon unverschämt knapp die Anträge als offensichtlich unbegründet ab.
Es hätte eine Stunde des obersten Verfassungsgerichts werden können, in der es gezeigt hätte, dass es sich ernsthaft mit der Materie und den Sorgen der Antragsteller beschäftigt. Stattdessen gewinnt man fast den Eindruck, die Entscheidungen seien beim gemeinsamen Essen mit der kommenden Regierung entstanden.
4. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit für Verfassungsänderungen ist problematisch. Zunächst könnte man meinen, es habe schon seinen Sinn, wenn gewisse Gesetze mit einer erhöhten Grenze beschlossen werden müssen. Das gebe Stabilität und ermögliche auf breiter Basis aufgestellte Kompromisse. Aber ist das wirklich so?
Zunächst einmal handelt es sich bei der Zweidrittelmehrheit um eine rein quantitative Barriere. Niemand ist besser geeignet oder besser informiert. Es sind einfach nur mehr, die für etwas stimmen. Und dass dieses Erfordernis weniger zu breitem Konsens als zu Nischenzugeständnissen führt, um sich seine verfassungsändernde Mehrheit zusammenzubasteln, haben die zusätzlichen 100 Milliarden Euro unter dem Zeichen der „Klimaneutralität bis 2045“ gezeigt. Diese Formulierung steht jetzt im Grundgesetz, weil es die Grünen eben so wollten.
Einige Experten vermuten darin schon eine versteckte neue Staatszielbestimmung. Merz wies den Vorwurf zurück – was sein Wort bedeutet, wissen wir ja nun.
Ich kann nur voll zustimmen, Lindner ist das Opferlamm, was man aufs Schafott gelegt hat.Die Lumpen von CDU, SPD, Grüne haben ihr Hexensüppchen gekocht, ja auch lange vorbereitet, nur dieser Wahlbetrug wird ihnen schwer im Magen liegen, sie werden es nicht schaffen, lange an der Macht zu bleiben.Man hat sich nicht nur in Deutschland bis auf die Knochen blamiert, sondern in der ganzen Welt.