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Das Selbstbestimmungsgesetz ist da

15. April 2024

Am Freitag stimmte die Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag für das Selbstbestimmungsgesetz, welches das Transsexuellengesetz ersetzen soll. Forciert wurde dieses Novum innerhalb der Ampel-Koalition – oh Wunder – maßgeblich von SPD und Grünen. Unterstützt wurden sie von einer bekanntlich größtenteils rückgratlosen FDP und dem Restposten der SED-Fraktion. Die Splitterfraktion des „Bündnisses Sahra Wagenknecht“, die anwesenden drei Viertel der AfD-Fraktion sowie die CDU/CSU-Fraktion mit einer Ausnahme stimmten geschlossen dagegen. Leider erfolglos. Nun ist das Selbstbestimmungsgesetz also beschlossene Sache.

Demnach soll jeder fernab medizinischer oder psychologischer Gutachten bis zu einmal im Jahr einfach so nach Gefühl per Sprechakt beim Amt seinen Geschlechtseintrag ändern dürfen. Das Ganze gilt dabei nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Jugendliche und Kinder. Bei Teenagern ab 14 Jahren bedarf es zur Änderung des Geschlechtseintrags nicht einmal mehr der Einwilligung der Eltern. Kinder unter 14 können mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ihr Geschlecht im Ausweis anpassen. Sollten diese sich jedoch nicht im Sinne des Kindeswohls entscheiden, sprich für einen Geschlechtswechsel, darf sich das Jugendamt einschalten. 

Um dem Ganzen Nachdruck zu verleihen, sieht das Gesetz außerdem ein bußgeldbewehrtes sogenanntes „Offenbarungsverbot“ vor. Wer eine vermeintlich transsexuelle Person mit falschen Pronomen anspricht oder ihren „Deadname“, also ihren alten Namen, nennt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro belegt werden. Es sollen sogar Menschen, die bis Freitag noch durch das Transsexuellengesetz „diskriminiert“ oder benachteiligt worden waren, womöglich eine Entschädigung erhalten. Wie diese aussieht, hat die Ampel-Koalition jedoch noch nicht klar definiert.

Biologische Tatsachen weichen nun also endgültig der Willkür, und wem das nicht passt, den kann es teuer zu stehen kommen. In der Erläuterung des von Lisa Paus (Grüne) geführten Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird keine Zahl potenziell erwartbarer Geschlechtswechsel prognostiziert. Doch allein zwischen 2013 und 2017 nahm die Zahl der Gerichtsverhandlungen zur Geschlechtsänderung um mehr als ein Viertel zu. Wenn diese amtliche Anpassung künftig nicht einmal mehr in einem Prozess ausgehandelt werden muss, ist eine Explosion der Geschlechtsänderungen erwartbar. 

Das Perfide dabei ist nämlich, dass es bei dieser Novelle offensichtlich nicht um die marginal wenigen Menschen geht, die beispielsweise mit zwei Geschlechtsmerkmalen geboren wurden. Auch Personen, die sich tatsächlich im „falschen Körper“ fühlen (egal, wie kritisch man dazu stehen mag) und das Ansinnen haben, ihr Geschlecht zu „ändern“, indem sie sich gefährlichen, medizinisch fragwürdigen und kostenintensiven geschlechtsangleichenden Therapien und Operationen unterziehen, sind hierbei eher zweitrangig. Nein, es geht größtenteils um Menschen, die all diese Risiken und Kosten nicht einmal in Kauf nehmen und trotzdem die Privilegien des jeweils anderen Geschlechts genießen und in deren Schutzräume eindringen wollen. 

Wer also als biologischer Mann mal ausprobieren möchte, wie es ist, in die Frauensauna zu gehen, sich in der Damenumkleide umzuziehen oder die Frauentoilette zu benutzen, braucht nur zum Amt zu gehen, und schon kann er sich ganz legal an diesen Orten aufhalten und umschauen. Angeblich soll zwar stets das Hausrecht der Inhaber gelten, aber wer mag dieses Hausrecht schon konsequent durchsetzen, wenn er durch horrend hohe Bußgelder abgeschreckt wird?! Freie Fahrt also für Fetischmenschen und Sexualstraftäter.

Die Person „Tessa“ Markus Ganserer, ups – mittlerweile ist das wohl strafbar, unterstrich am Freitag auch noch einmal, was sie im Besonderen von Frauen hält. Nämlich offensichtlich so wenig, dass Ganserer ohne Perücke mit einem Henna-Mandala auf dem Kopf im Plenum auftauchte und allen echten Frauen klar und deutlich machte, dass sie nun trotzdem und unausweichlich eine von ihnen ist, egal ob sie das wollten oder nicht. Ein wahrhaftiger Schlag ins Gesicht.

Weniger frauenverachtend geht es wohl kaum, und trotzdem wurde das gesamte Gesetz unter dem Deckmantel des Feminismus inszeniert. Vom Schutz von Frauenrechten kann aber wohl kaum mehr die Rede sein, denn dieser wurde mutwillig für eine laut kreischende sexuelle Minderheit geopfert. 

Während andere europäische Staaten, wie die Niederlande, Großbritannien oder Schweden nach anfänglicher Euphorie bereits vom „Selbstbestimmungsgesetz“ zurückgerudert sind, sehnen sich die Politiker der Bundesrepublik nach noch mehr ideologischem Wahnsinn. Ade, Frauenschutzräume!

Reinhild Boßdorf

Reinhild ist bei der Fraueninitiative "Lukreta" aktiv und betreibt einen eigenen YouTube-Kanal. Ihre Themen sind moderner Feminismus, importierte sexuelle Gewalt und Weiblichkeit. Sie bewegt sich meist in heteronormativ-sexistischen Kreisen, backt gerne Kuchen und wird von linken Steuergeldprofiteuren als “unauffällig, aber zentral für das rechte Netzwerk” beschrieben. Nach Bestnoten aus der Redaktion entschied Sie sich schließlich für dieses Profilbild.


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