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Das Bundesverfassungsgericht im Visier der Parteien

2. August 2024
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Das Bundesverfassungsgericht steht unter Beschuss. Zumindest wenn man den โ€žseriรถse[n] Demokratenโ€œ (Zitat Justizminister Marco Buschmann) Glauben schenkt. Zwar sei die Gefahr noch nicht akut, aber im Falle eines Erstarkens der AfD ย wรคre das Bundesverfassungsgericht in Gefahr. Die Ampel-Parteien und die CDU sind zumindest der Meinung, dass gesetzlich nachgebessert werden muss, um einen Einfluss der AfD auf die Judikative vorab zu unterbinden. Aber warum eigentlich? Was ist dran an den dargestellten โ€žBedrohungsszenarienโ€œ?

Der rechtliche Rahmen des GesetzesvorstoรŸes der Ampel-Parteien und der CDU ist schnell umrissen: Vorschriften รผber die Zusammensetzung und das Wahlverfahren der 16 Richter des Bundesverfassungsgerichts sollen in Zukunft im Grundgesetz verankert werden. Aktuell sind sie im โ€žBundesverfassungsgerichtsgesetzโ€œ und damit im sogenannten einfachen Recht geregelt. Dort bestimmen die Vorschriften die Anzahl der Richter, Mindest- sowie Hรถchstalter, Amtsdauer und die Wahlmodalitรคten in Bundestag und Bundesrat. Der Umzug dieser Vorschriften in das Grundgesetz hรคtte zur Folge, dass eine ร„nderung zukรผnftig nicht mehr einer einfachen, sondern einer Zweidrittelmehrheit bedรผrfte. Laut Justizminister Buschmann (FDP) und Altparteienkollegen wird dieser Schritt bezรผglich des ungebremsten Erstarkens der AfD notwendig, um die โ€žResilienz des Bundesverfassungsgerichtsโ€œ zu stรคrken. Als Begrรผndung, warum die AfD รผberhaupt eine Gefahr fรผr das Bundesverfassungsgericht und seine Richter darstellt, werden verschiedene Szenarien skizziert.

1.) Szenario โ€“ Die AfD รคndert das Bundesverfassungsgerichtsgesetz

Da die organisatorischen Bestimmungen รผber die Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichts aktuell mit einfacher Mehrheit geรคndert werden kรถnnen, befรผrchten die Altparteien, dass die AfD zukรผnftig solche Gesetzesรคnderungen nutzen wird, um Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht zu nehmen. So kรถnnte sie โ€“ eine parlamentarische Mehrheit im Bundestag vorausgesetzt โ€“ das Hรถchstalter der Verfassungsrichter oder die Dauer der Amtszeit herabsetzen, um vermeintlich unliebsame Richter loszuwerden.

Aber ist das auch realistisch? Bei allem Optimismus (oder Pessimismus โ€“ wie man will) ist die AfD noch weit entfernt davon, die einfache Mehrheit zu erreichen. Und selbst wenn sie zum Beispiel durch die Herabsenkung der Amtszeit unliebsame Verfassungsrichter frรผher loswerden kรถnnte, wรผrde die verkรผrzte Amtszeit auch fรผr die dann eigens vorgeschlagenen Richter gelten. Man wรผrde sich also mittelfristig selbst beschneiden. Das ist auch der Grund, warum diese Vorgaben bisher von keiner Partei  geรคndert wurden. Zukรผnftig ist das bei aller Beteuerung einer Gefahr durch die AfD ebenso unwahrscheinlich.

2.) Szenario โ€“ Die AfD erhรคlt eine Sperrminoritรคt

In dem zweiten angefรผhrten Szenario geht es nicht um die mรถgliche Absetzung von Richtern, sondern um deren Wahl. Die Parteien benรถtigen fรผr ihre Verfassungsrichterkandidaten eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag oder Bundesrat. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass die gewรคhlten Kandidaten von einer breiten Basis mehrerer Parteien getragen und dadurch legitimiert werden. Wรผrde die AfD bei einer Bundestagswahl nun auf 33 Prozent oder mehr kommen, kรถnnte sie mit einer sogenannten Sperrminoritรคt eine Zweidrittelmehrheit der Altparteien verhindern und somit alle vorgeschlagenen Kandidaten der anderen Parteien ablehnen. Die Neuwahl von Richtern wรผrde faktisch blockiert. Schlimm wรคre das zunรคchst nicht. Vielmehr wรผrde genau der Fall eintreten, wofรผr der Gesetzgeber ursprรผnglich eine Zweidrittelmehrheit festgelegt hat: Es wรคre nicht mehr mรถglich, eine starke Oppositionskraft bei der Richterbesetzung zu รผbergehen, sodass man Kandidaten vorbringen mรผsste, denen auch die AfD zustimmen wรผrde.

Sollte die AfD wirklich aus โ€žBรถswilligkeitโ€œ alle Vorschlรคge der Altparteien blockieren โ€“ weil sie von den Altparteien kommen, hielte sie dem Establishment eigentlich nur den Spiegel vor. Bislang wird die AfD im parlamentarischen Prozess praktisch รผberall ausgegrenzt. So sieht die Geschรคftsordnung des Deutschen Bundestags fรผr jede Fraktion einen Platz im Bundestagsprรคsidium vor.  Die Altparteien aber verhindern einen Vizeprรคsidenten der AfD seit zwei Legislaturen mittels eines Tricks: Zwar hat jede Fraktion grundsรคtzlich den Anspruch auf einen Sitz, allerdings muss der vorgeschlagene Kandidat vom Parlament mit einfacher Mehrheit gewรคhlt werden. Da man kein Wahlergebnis erzwingen kann, lehnen die Altparteien jeden vorgeschlagenen Kandidaten der AfD unabhรคngig von dessen Eignung ab.

Eine Blockade von Richtervorschlรคgen durch die AfD wรคre also kein einzigartiges Novum. Die AfD wรผrde vielmehr die Waffengleichheit im machtpolitischen Kampf wiederherstellen. Dabei kรถnnte eine solche Blockade auch nicht dazu fรผhren, dass das Bundesverfassungsgericht gefรคhrdet oder gar handlungsunfรคhig wรคre. Denn bereits jetzt wรคhrt die Amtszeit eines amtierenden Richters so lange weiter, bis ein neuer Richter gewรคhlt wurde. Wer nun das Bild von leeren Richterstรผhlen und dysfunktionalen Gerichten zeichnet, will von dem eigentlichen Grund des Gesetzesvorhabens ablenken. SchlieรŸlich wรผrde eine mรถgliche Blockade der Richterwahl durch die AfD die Altparteien vor ein Problem stellen: Sie mรผssten sich mit der AfD auf Wahlvorschlรคge verstรคndigen.

Wer darin eine politische Einflussnahme auf die Richterwahl sehen will, vergisst, dass die Ernennung der Bundesverfassungsrichter bereits jetzt nicht neutral und unabhรคngig ablรคuft. Sie geschieht in einem Modus, in dem sich die Altparteien die Richtersitze untereinander aufteilen. Die Kandidaten sind dabei parteipolitisch nicht unbefleckt, was am Beispiel des Vorsitzenden Richters Stephan Harbarth eindrรผcklich zu erkennen ist. Bis 2018 aktiver Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU, wurde er aus dieser Position heraus in das Bundesverfassungsgericht gewรคhlt. Es geht den โ€žseriรถsen Demokratenโ€œ somit nicht um die Bewahrung einer politischen Neutralitรคt des Gerichts, sondern um die Bewahrung ihrer Vormachtstellung gegenรผber der AfD. Ein solches Vorhaben dann mit der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts und der Sorge um unsere Demokratie zu begrรผnden, ist weder seriรถs noch demokratisch.

3 Comments Schreibe einen Kommentar

  1. Zweierlei MaรŸ, unter „demokratischen Parteien“ ist das Brauch.
    Sie handeln so weil sie von anderen die gleiche Widerwรคrtigkeit erwarten die sie von sich selbst zu genรผge kennen und praktizieren.

  2. Die „BRD“ ist kein Staat, wie z. B. das Deutsche Reich, Frankreich oder auch GroรŸbritanien. Deshalb hat kann das Siegerkonstrukt „BRD“ keine „Verfassung“ haben und kann somit auch keinen „Verfassungsschutz“ haben.

  3. Was ich selber mach und tu trau ich anderen Leuten zu.
    Nach diesem Grundsatz werden viele Taten klarer.

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