Rückführungsverordnung – Ein Meilenstein in der Asylpolitik

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Am vergangenen Mittwoch stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg über einige signifikante Änderungen zur Rückführungsverordnung ab. Dabei handelt es sich um einen Teil des neuen Asylpakets, der es den Mitgliedsstaaten der Union ermöglichen soll, illegale und ausreisepflichtige Migranten schneller und effektiver in ihre Herkunftsländer oder in sogenannte „Rückführungszentren“ außerhalb der EU abzuschieben. 

Demnach sind Drittstaatenangehörige, gegen die ein sogenannter „Rückführungsbescheid“ vorliegt, künftig dazu verpflichtet, mit den nationalen Behörden zusammenzuarbeiten. Sollten sie dies nicht tun, steht es den Behörden frei, illegale Migranten bei Nichtkooperation oder einer möglichen Fluchtgefahr vorübergehend in Gewahrsam zu nehmen oder gar längerfristig zu inhaftieren. 

Mithilfe von Abkommen mit Drittstaaten sollen vor Ort in den Herkunftsländern „Return Hubs“ (Rückführungszentren) entstehen, die als Sammelzentren für ausreisepflichtige und schließlich abgeschobene Migranten dienen. Wer einmal ausgewiesen wurde, soll außerdem ein Einreiseverbot für die gesamte Europäische Union erhalten. 

Auch wenn ein Drittstaatenangehöriger, gegen den ein Rückführungsbescheid vorliegt, in ein anderes EU-Mitgliedsland umzieht, um einer möglichen Abschiebung zu entgehen, ist es mithilfe der neuen Rückführungsverordnung möglich, dass andere EU-Staaten Druck auf das jeweilige Mitgliedsland ausüben und beispielsweise regelmäßige Meldungen über den Aufenthaltsort und -titel des entsprechenden Migranten verlangen. 

Neben einer Inhaftierung steht es den EU-Staaten außerdem frei, eine elektronische Überwachung gegen ausreisepflichtige Migranten anzuordnen, um beispielsweise deren finanzielle Situation im Blick zu behalten. Ebenfalls abgedeckt sind mit dem neuen Asylpaket die langersehnten medizinischen Altersüberprüfungen, um das genaue Alter eines Migranten identifizieren zu können und möglichen Betrug weiter einzudämmen. 

Gerade hier kam es in der Vergangenheit massenhaft zu Falschangaben. Insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland erhielten unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge einen besonderen Schutzstatus und damit zusätzlich etliche finanzielle Vorteile

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Die Gesetzesänderung, die federführend von Abgeordneten des LIBE-Komitees (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres), darunter beispielsweise von Mary Khan von der AfD sowie Charlie Weimers von den Schwedendemokraten, eingebracht wurde, fand am 17. Juni eine klare Mehrheit im Parlament. Insgesamt stimmten 418 der EU-Abgeordneten für und gerade einmal 218 der Abgeordneten gegen das neue Asylpaket. Interessant ist hierbei auch, dass nicht nur, wie ohnehin zu erwarten, die rechten und konservativen Abgeordneten der drei Fraktionen Europa der Souveränen Nationen (ESN), Patrioten für Europa (PfE) und Europäische Konservative und Reformisten (ECR) im Sinne der Rückführungsverordnung abstimmten, sondern dass der Gesetzesentwurf außerdem mitgetragen wurde von Abgeordneten der Europäischen Volkspartei, also von der CDU, sowie Teilen der liberalen Renew-Fraktion im EU-Parlament, der unter anderem auch die FDP angehört.

Der Gesetzestext wird nun dem Europäischen Rat vorgelegt und tritt spätestens in zwölf Monaten vollends in Kraft. Einige Bestimmungen, wie die zur Altersfeststellung von Migranten oder die zu Rückführungszentren in den Herkunftsländern treten schon jetzt in Kraft. 

Natürlich lässt sich nun einfach sagen, dass die gesamte Rückführungsverordnung zu wenig ist in Anbetracht der Schäden, die die unkontrollierte Masseneinwanderung nach Europa in den letzten elf Jahren bereits verursacht hat. Natürlich lässt sich auch die Kritik am theoretisch viel zu späten Zeitpunkt der Gesetzesänderung nicht von der Hand weisen. Die Rückführungsverordnung ist selbstverständlich zu wenig und zu spät. 

Doch die vergangene Plenarwoche in Straßburg hat etwas ganz deutlich gezeigt: Die Brandmauer lässt sich nicht länger aufrechterhalten. Während linke Politiker im Europäischen Parlament seit vergangenen Mittwoch vor Empörung womöglich kaum mehr schlafen konnten, wurde die CDU doch allen Ernstes dazu genötigt, geschlossen mit der AfD abzustimmen, um ihre Glaubwürdigkeit nicht vollends zu verlieren. Selbstverständlich handelt es sich dabei um „Virtue signalling“, und selbstverständlich wird die CDU erwartbar bei anderen Abstimmungen, die weniger öffentlichkeitswirksam sind, auch weiterhin einknicken. Doch trotzdem zeigt sich klar, Europa wird rechts, und die skandierte Forderung „Send them back“ im Plenum gilt universell. 


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