Der Unterleib, ob weiblich oder männlich, sorgt selbst in diesen Hitzetagen einmal mehr für Schlagzeilen. Auslöser war die von Jens Spahn und dem als sein Ehemann firmierenden Daniel Funke am 15. Juli bekanntgegebene Geburt eines gemeinsamen Sohnes:
„Willkommen auf der Welt, kleiner Mensch. Möge dein Leben voller Liebe, Gesundheit und Wunder sein und Gottes reicher Segen dich auf deinem Weg beschützen!“
So jedenfalls heißt es in einer Mitteilung, die das Paar nach Angaben der Bild-Zeitung an Freunde und Kollegen verschickte. Als biologischer Vater gilt Funke. Das Kind, so die glücklichen Väter, habe eine „wunderbare Leihmutter“ in den USA ausgetragen; sie gehöre jetzt „quasi zur Familie“ und werde den Lebensweg des Jungen, der nach Spahns Vater den Namen Georg trägt, begleiten.
Als diese Nachricht die Runde machte, erhob sich in den Medien sofort eine in dieser Form selten erlebte Protestwelle, denn in Deutschland ist die Leihmutterschaft verboten. Spahn selbst, Chef der Unionsfraktion im Bundestag, und die CDU haben sich stets gegen eine Legalisierung ausgesprochen. Spahn schrieb 2015 in einem Beitrag für die Zeitschrift GQ:
„Als schwuler Mann und Christ kann ich mich persönlich nur sehr schwer mit der Idee eines gemieteten Mutterbauchs anfreunden.“ Allerdings fügte er hinzu, zu akzeptieren, daß er nicht auf natürlichem Weg Vater werde, verlange ein großes Maß an Demut. „Ob ich das aufbringen kann, weiß ich nicht.“
Anläßlich der aktuellen Entwicklung sagte Daniel Peters, Landesvorsitzender der CDU in Mecklenburg-Vorpommern, zur Bild-Zeitung, Spahn habe sich „in voller Absicht über in Deutschland geltendes Recht hinweggesetzt“ und nehme für sich in Anspruch, als Privatperson anders zu handeln als in seiner Rolle als CDU-Mandatsträger. Peters:
„Die CDU steht für Glaubwürdigkeit und Klarheit, gerade in ethisch sensiblen Fragen. Jens Spahn ist als Vorsitzender der Unionsfraktion nicht mehr tragbar und muß zurücktreten.“
Auch die Vorsitzende der Frauengruppe in der CDU-Fraktion, Mechthild Heil, kritisierte die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft. Gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erklärte sie, Frauen dürften nicht als Brutkasten mißbraucht werden. „Ich lehne den Kauf von Kindern und damit die Leihmutterschaft ab.“ Eindeutig war auch die Kritik sowohl aus den Reihen der evangelischen wie aus der katholischen Kirche. Peter Dabrock, Theologie-Professor und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Ethikrats, monierte gegenüber dem Evangelischen Pressedienst:
„Es bleibt ein Gefühl der Betrübnis, daß sich jemand da etwas herausnimmt, weil er das Geld, die Position, die Möglichkeit dazu hat. Ich tue mich schwer mit der hier offenkundigen Diskrepanz zwischen dem Politiker, der Regeln für andere mitgestaltet, und der Privatperson, die das überhaupt nicht schert.“
Am 17. Juli erinnerte die Süddeutsche Zeitung Spahn daran, daß sich die katholische Kirche, deren Mitglied er ist, als Vorkämpfer für ein Verbot der Leihmutterschaft versteht. So habe Papst Leo XIV. erklärt, die Leihmutterschaft mache aus Schwangerschaft und Geburt eine „verhandelbare Dienstleistung“, die die Würde von Mutter und Kind verletze. Im März hatte sich der Vatikan daher bei den Vereinten Nationen für ein weltweites Verbot eingesetzt.
Einen Tag später, am 18. Juli, zog Spahn die Konsequenzen und trat als Fraktionschef zurück. Als Faktum aber bleibt, daß sich Spahn und sein Ehemann ihren Kinderwunsch erfüllt haben – deutsche Gesetzgebung hin oder her. Der kleine Georg wird ohne Mutter, aber mit zwei Vätern aufwachsen. Dieser Punkt aber und weniger die Leihmutterschaft ist für den Autor dieser Zeilen diskussionswürdig. Hier wird nämlich das biologisch Unmögliche durch die extensive Auslegung der Gleichberechtigung der Geschlechter ins Absurde gesteigert:
Die im Oktober 2017 eingeführte „Ehe für alle“ besagt, daß auch zwei Menschen gleichen Geschlechts dieselben Rechte erhalten wie bislang Mann und Frau. Zuvor war die zivilrechtliche Ehe nur Personen unterschiedlichen Geschlechts vorbehalten. Gleichgeschlechtliche Paare konnten eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, durften aber nicht gemeinsam ein Kind adoptieren; war jedoch bereits ein leibliches Kind eines Partners vorhanden, war eine gemeinsame Adoption dieses Kindes möglich. Jetzt haben sich zwei wohlhabende deutsche Homosexuelle als staatlich anerkanntes Ehepaar in den USA ein Kind gekauft, um sich zu einer Familie zu erweitern. Was sagt der deutsche Rechtsstaat dazu?
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