Lina Engel war bis zu ihrer Verhaftung im November 2020 Rädelsführerin der sogenannten Hammerbande. Der anschließende Eiertanz einer Justiz, deren führende Köpfe mit dem ideologischen Fundament ihrer Taten sympathisieren, hat nun auch das Verfassungsgericht erreicht: In derselben Woche, in der ein 71-jähriger Holocaustleugner zu sieben Jahren Haft verurteilt wurde, setzen Deutschlands oberste Richter die bekannteste Linksextremistin des Landes auf freien Fuß.
Engel koordinierte Angriffe und Trainings der Leipziger Terrorzelle und schritt selbst mit zur Tat: Als ihre Mitterroristen beispielsweise Anfang 2019 einem Leipziger Kanalarbeiter das Gesicht zertrümmerten, weil dieser eine Mütze der Marke „Greifvogel Wear“ trug, hielt sie dessen Kollegen mit vorgehaltenem Pfefferspray vom Eingreifen ab.
Der Kanalarbeiter muss auch knapp acht Jahre später noch mit einer Metallplatte im Schädel leben, die aus medizinischer Sicht längst hätte entfernt werden müssen. Der Schaden an seinen Gesichtsknochen ist jedoch so nachhaltig, dass er dann vermutlich durch das Einsacken seiner Augenhöhlen erblinden würde.
Es folgte ein milder Urteilsspruch von fünf Jahren und drei Monaten, den der zuständige Richter Hans Schlüter-Staats mit Verständnis für Engels Motive begründete: Die „Bekämpfung von Rechtsextremismus“, der „derzeit größten Gefahr Deutschlands“, sei „ein achtenswertes Motiv“. Die nächsten zwei Jahre verbrachte sie dann wieder in Freiheit. Der Grund: In der Untersuchungshaft habe sie Rheuma entwickelt.
Juni 2025 trat sie ihre Reststrafe an, die planmäßig Weihnachten 2027 enden sollte. Aber auch dieses häppchenweise verfütterte tatsächliche Absitzen des ideologischen Gefälligkeitsurteils war der Justiz dann doch etwas zu hart: Weniger als ein Jahr später wurde sie vorzeitig entlassen – eine Gnade, die weniger als einem Fünftel deutscher Insassen zuteilwird.
Als Begründung nannte das Gericht „tragfähige Zukunftspläne“. Diese bestanden daraus, in dieselbe Arbeitsstelle (Suchtberatung) und dasselbe Studium zurückzukehren wie vor ihrer Festnahme; sprich: als sie noch die Hammerbande leitete. Zudem habe sie eine „echte innere Abkehr von ihrer früheren Einstellung“ hingelegt. Andererseits sehe man kritisch, dass sie „an einer strikt antifaschistischen Einstellung“ und Kontakten zu Linkextremisten festhält.
Was soll eigentlich eine aus Justizsicht rügenswerte „strikt antifaschistische Einstellung“ sein, während das Verhindern einer politischen Teilhabe der AfD mit allen Mitteln außer eben Gewalt Mainstream-Konsens ist? Und während „konservative“ Regierungsparteien sowie der Inlandsgeheimdienst sich in genau dieser Begrifflichkeit, also „Antifaschismus“, dazu bekennen?
CDU-Vize und Bildungsministerin Karin Prien bescheinigte ihrer Partei 2025 „eine antifaschistische DNA“, während der Verfassungsschutz Niedersachsen ein Jahr zuvor verlautbarte: „Wir sind antifa“. Ist Engel eine solche „bürgerliche“ Antifaschistin geworden, und das findet man schlecht? Wieso, weil sie ja noch weiter von den Beweggründen ihrer Terrorkarriere abgerückt wäre, wenn sie jetzt die AfD wählen würde?
Es ist einfach: Jeder Schritt der Justiz im Fall Engel war von weltanschaulicher Sympathie geprägt. Das Urteil, der Haftaufschub und genauso das widersprüchliche Gutachten, das „sie hat sich vom Linksextremismus losgesagt“ und „kritisch bewerten wir aber, dass sie immer noch linksextrem ist“ in einem Absatz unterbringt, sowie der darauf basierende Bewährungsentscheid.
Der Zeitpunkt ihrer Entlassung – kurz vor Beginn des Dresdner Prozesses gegen sieben Mittäter – eröffnete jedoch Raum für Spekulationen, die ein weniger vernichtendes Urteil über den Rechtsstaat zuließen: War sie auf einen Deal eingegangen? Einen Monat nach ihrer Entlassung zerplatzte dann auch dieser fromme Wunsch: Sie verweigerte kategorisch, vor Gericht auszusagen.
Während ihre Bewährung unberührt blieb – kein Deal also –, verhängte das OLG Dresden daraufhin eine sechsmonatige Beugehaft. Vor dem Bundesgerichtshof scheiterte Engel mit ihrer Anfechtung, die darin bestand, sich im Falle einer Aussage selbst belasten zu müssen. Das Verfassungsgericht setzte die Beugehaft nun aber vorläufig aus, woraufhin sie vergangenen Mittwoch freikam.
Das Muster der Sympathie-Entscheidungen setzt sich also fort. Denn wie schon der BGH festgestellt hatte, deckt das Zeugnisverweigerungsrecht erstens nur das Schweigen zu einzelnen Fragen, nicht aber das kategorische Verweigern jeder Aussage ab und erlischt zweitens, wenn man für die infrage stehende Straftat selbst keine Strafverfolgung mehr zu befürchten hat. Um Lina zu ermöglichen, konsequenzenlos Terroristen zu decken, wirft das BVerfG diese etablierte Rechtsprechungslinie des BGH über Bord.
Denn Gegenstand ihrer Befragung sind die vier Überfälle, für die sie 2023 bereits verurteilt wurde. Und selbst würde die Aufarbeitung des genauen Hergangs das Eingeständnis weiterer Straftaten beinhalten (was ohnehin durch die Nichtbeantwortung einzelner Fragen umgehbar wäre), müssten diese den Schweregrad der bereits im Verbund abgeurteilten deutlich überschreiten, um angeklagt werden zu können.
Anschaulicher: Ich wurde 2020 für sieben Äußerungsdelikte verknackt, mit Strafzusammenzug zu einem Jahr. Das schwerste Einzeldelikt bestand im Einspielen der Songparodie „What The Black Says“ von Rucka Rucka Ali. Verjährung außen vor gelassen könnte mir nicht erneut der Prozess gemacht werden, weil ich einen Monat vorher das Lied „Ching Chang Chong“ desselben Künstlers benutzt hätte – das hätte im Rahmen desselben Verfahrens abgehandelt werden müssen.
Wenn Engel also keinen bisher unbekannten Mordanschlag verübt hat, genießt sie für weitere Straftaten im Zuge ihrer Rädelsführerschaft Amnestie. Den wahren Grund für ihr Schweigen hielt das Gericht ja schon im Bewährungsurteil fest: Sie ist weiterhin mit den Terroristen befreundet. Und genau das ist es, worauf das BVerfG hier tatsächlich Rücksicht nehmen will.
Dieser Artikel war frei lesbar
Trotzdem kostet uns die Erstellung Zeit und Geld. Unsere Kolumnisten schreiben seit Jahren gegen den täglichen Wahnsinn der Bundesrepublik an. Mit einer Spende kannst du sie unterstützen.
Bankverbindung
Blutdruck Verlag UG
IBAN: DE04 3204 0024 0783 7735 00

