Sven Schulze und die CDU-Fraktion – Die schlechten Verlierer verlassen den Platz

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Die CDU-Fraktion unter Sven Schulze ist ihrer Zeit voraus. Während man in Mecklenburg-Vorpommern auf die Wahlergebnisse wartete, um den Landtag zu verlassen, hat der (noch) amtierende Ministerpräsident und (!) Fraktionsvorsitzende angekündigt, dass die CDU-Abgeordneten den Landtag während der Wahl des neuen Ministerpräsidenten verlassen werden. Die organisierte Verweigerung der Wahrnehmung parlamentarischer Aufgaben ist nicht nur eine politische Bankrotterklärung (I.), sondern wirft auch verfassungsrechtliche Fragen auf (II.) und lässt erahnen, wer tatsächlich eine Gefahr für die Demokratie ist (III.).

I. Sag mir, wo du stehst

Im DDR-Agitationslied „Sag mir, wo du stehst“ der Gruppe Oktoberklub fordert das sozialistische Kollektiv den Adressaten auf, sich zu bekennen, seine Maske abzulegen und sein wahres Gesicht zu zeigen:

„Sag mir, wo du stehst…

Wir haben ein Recht darauf, dich zu erkennen

Auch nickende Masken nützen uns nicht

Ich will beim richtigen Namen dich nennen

Und darum zeig mir dein wahres Gesicht!

Sag mir, wo du stehst…“

Musste man also früher bei solchen Sätzen an das Unrechtssystem des Realsozialismus der DDR mit all seinen Folgen für Abweichler denken, kommt einem inzwischen die CDU – allen voran Sven Schulze und Friedrich Merz – in den Sinn. Während Bundesverfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth vor Kurzem noch die Wichtigkeit des Kompromisses betonte, scheint die CDU sich lieber am Sozen-Schlager zu orientieren: „Du kannst nicht bei uns und bei ihnen genießen“.

Nachdem bei der Wahl zum sachsen-anhaltinischen Landtagspräsidenten der AfD-Abgeordnete Tobias Rausch in geheimer Abstimmung vermutlich mit vier Stimmen aus den Reihen der CDU gewählt wurde, befinden sich die Christdemokraten im Ausnahmezustand. Schließlich hatte der CDU-Fraktionsvorsitzende Sven Schulze zuvor verkündet, man werde sich einstimmig enthalten. Merz forderte öffentlich, er wolle wissen, wer dort zugunsten der AfD abgewichen sei. Die Rufe nach einem Parteiausschluss der entsprechenden Abgeordneten ließen nicht lange auf sich warten.

Wenn nun Schulze in der Fraktionssitzung beschließen lässt, dass man bei der Wahl zum Ministerpräsidenten, zu der sich aller Voraussicht nach Ulrich Siegmund (AfD) stellen wird, gesammelt den Landtag verlassen möchte, offenbart dies den politischen wie moralischen Bankrott der CDU. Politisch, weil klar ist, dass nicht einmal mehr Schulze selbst daran glaubt, dass die eigenen Abgeordneten ihm folgen. Moralisch, weil die Fraktion damit offenbart, dass sie es nicht ertragen kann, wenn Abgeordnete von ihrem freien Gewissen in geheimer Abstimmung Gebrauch machen.

II. Noch Disziplin oder schon Zwang?

Dabei kommt gerade geheimen Abstimmungen eine besondere Funktion innerhalb der parlamentarischen Demokratie zu.

„Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ – Artikel 41 Absatz 2 Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

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Der Abgeordnete ist laut Grundgesetz (dort Artikel 38 Absatz 1) und Landesverfassungen frei und lediglich seinem Gewissen unterworfen. Dennoch erkennt das Verfassungsgericht aufgrund der Notwendigkeit einer gewissen Organisation innerhalb des parlamentarischen Betriebs die Fraktionsdisziplin als erlaubtes Mittel an. Unter „Fraktionsdisziplin“ versteht man die freiwillige politische Selbstbindung von Abgeordneten an gemeinsame Positionen und Entscheidungen ihrer Fraktionen.

Das ist so lange verfassungsrechtlich zulässig, wie der Abgeordnete die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit behält, von der Fraktionslinie abzuweichen; nicht jede Form des politischen Drucks ist verfassungswidrig. So darf Fraktionsdisziplin mit politischen Erwartungen, fraktionsinternen Auseinandersetzungen und Überzeugungsarbeit einhergehen. Überschritten ist die verfassungsrechtliche Grenze hin zum Fraktionszwang, wenn Weisungen, Drohungen oder unzulässige Sanktionen den Abgeordneten dazu bringen sollen, sich entgegen seinem Gewissen zu verhalten.

Vor dem Hintergrund dieser Systematik erhalten geheime Abstimmungen eine herausgehobene Stellung. In der Entscheidung, gewisse Wahlen in geheimer Abstimmung durchzuführen, liegt die implizite Aussage, hier die Gewissensfreiheit der Abgeordneten in besonderem Maße zu schützen. Gerade hier fordert die CDU jedoch von den Abweichlern, sich zu erkennen zu geben, und stellt zeitgleich Sanktionen bis hin zum Parteiausschluss in den Raum. Das ist verfassungsrechtlich höchst problematisch. Die von Schulze gewählte Methode des gemeinsamen Wahlboykotts löst dieses Spannungsverhältnis nicht, sondern verlagert es lediglich vor.

Jeder CDUler, der dennoch im Plenarsaal verbliebe, würde sich – geheime Wahl hin oder her – dem Verdacht der Zustimmung zur AfD aussetzen und wohl die Konsequenzen zu spüren bekommen. Dabei ist die Entscheidung, ob der Abgeordnete abstimmt, ebenso vom Grundsatz des freien Mandats geschützt wie die Frage, wie er abstimmt.

III. Zeig mir dein wahres Gesicht!

Die CDU kennt sich mit verfassungsrechtlichen Grenzgängen bestens aus. Immerhin fungiert Schulze in seiner Doppelrolle als (noch) amtierender Ministerpräsident und Fraktionsvorsitzender als Teil der Exekutive und Legislative und stellt mal eben die Gewaltenteilung infrage. So verwundert es nicht, wenn CDUler, wie der Fraktionsvize im Deutschen Bundestag, Mathias Middelberg, den geplanten Wahlboykott vehement verteidigen und ihre Ziele dabei nicht verhehlen. Eine Unterstützung der AfD durch CDUler müsse ausgeschlossen werden. Alles andere würde er „wirklich für unerträglich halten“. Wie Middelberg das unter Wahrung der Gewissensfreiheit der Abgeordneten sicherstellen will, erklärt er nicht.

Es sind nicht die womöglich vier CDU-Abgeordneten, die in geheimer Wahl für einen AfD-Landtagspräsidenten gestimmt haben, die ihre Maske lüften. Es sind vielmehr ebenjene, die nun eine Aufklärung dieser geheimen Wahl fordern und nach der Verunmöglichung einer nächsten trachten.


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1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. „Die Partei,
    Die Partei, die hat immer recht.“

    Das „Lied der Partei“ war die offizielle Parteihymne der SED in der DDR und ist es in Wahrheit auch von der CDU. Was interessieren da verfassungsmäßig garantierte Rechte des einzelnen Abgeordneten, seine Glaubens- und Gewissensfreiheit, der allein er in Ausübung seiner Rechte als Abgeordneter unterworfen sein darf?

    Pah!

    Wen interessiert es in der CDU schon, dass die „Abstimmung“ der Mitglieder der CDU-Fraktion über das kollektive Fernbleiben von Siegmunds im Übrigen „geheim“ durchzuführender Wahl zum Ministerpräsidenten nicht ebenfalls in geheimer Wahl stattgefunden hat?

    Pah!

    Die CDU hat es nicht so sehr mit dem Grundgesetz, dem deutschen Volk oder gar der Demokratie.

    Allein ihr hochgradig verfassungswidriger, illegaler und auch strafbarer (!) Willkommensputsch von 2015 und die seitdem andauernde alljährliche absichtliche Einflutung illegaler raum- und kulturfremder Menschenmassen, meist Moslems, in Großstadtstärke haben Charakterlosigkeit und Schädlichkeit dieser skrupellosen Partei schonungslos und auf Kosten der Sicherheit und des Wohlstands des deutschen Volkes offenbart!

    Hätte diese abgrundtief verachtenswerte CDU auch nur einen Menschen mit überdurchschnittlich hoher Intelligenz in ihren Funktionärsreihen, sie verhielte sich ganz anders. Eine so ekelerregend abstoßende Organisation wie die CDU könnte, wenn überhaupt, nach alledem, was sie dem deutschen Volk vorsätzlich angetan hat, nur dann politisch überleben, wenn sie eine Kehrtwende einleiten und alle ihre Funktionäre der ersten und zweiten Führungsreihe aus der Partei werfen würde!

    Ein erster Schritt, eine Maßnahme des politischen Notarztes sozusagen, wäre es, sofort die Brandmauer zu sprengen, gemeinsam mit der AfD an einem Strang zu ziehen und all jene Positionen, die sie von ihr übernommen hat, auch sofort politisch in die Tat umzusetzen. Gleichfalls müsste die CDU alles, aber auch wirklich absolut alles unternehmen, um die von ihr dem deutschen Volk absichtlich zugefügten Schäden zu beheben. Die dringlichste Schadensbeseitigung ist die millionenfache Remigration all jener Migranten, die irgendwann einmal illegal in unser Land eingeflutet worden sind.

    Die CDU müsste also sofort die Koalition im Bund beenden und als Minderheitsregierung mit Duldung durch die AfD weiterregieren. Auf diese Weise könnte sie sofort ihre Wahllügen korrigieren und den noch korrekturfähigen Teil ihrer verachtenswerten Lügenpolitik gemeinsam mit der AfD umsetzen.

    Im „Land“ Sachsen-Anhalt müsste sie sich redlich und verfassungskonform benehmen und insbesondere geschlossen an der geheimen Wahl des Ministerpräsidenten teilnehmen. Auch hier müsste sie vor dem deutschen Volk in den Staub fallen und ihm die nackten Füße küssen und die AfD nach Kräften parlamentarisch unterstützen.

    Die CDU hatte einmal die Chance, die AfD zu halbieren. Dafür hätte sie Merkels Gesetze der Macht in umgekehrter Reihenfolge anwenden, sich auf alle Themen der AfD draufsetzen und mit ihr gemeinsam Politik machen müssen. Das hätte die AfD gezwungen, sich weiter nach rechts zu verschieben, was unweigerlich in diesem so sehr gestörten Volk zu ihrer Schrumpfung geführt hätte.
    Die CDU, die aber nur noch aus Rückgratlosen von der politischen Resterampe besteht, konnte diese strategische Notwendigkeit und Chance nicht sehen, sondern hat sich mit Fritze Merz hinter der Brandmauer eingemauert. Sie hätte die AfD zur reinen Mehrheitsbeschafferin der CDU herunterschrumpfen können.

    Diese Chance ist nun längst vorbei und kommt auch nicht wieder.

    Wenn die CDU überleben und zukünftig wenigstens eine, wenn auch marginale, Rolle als Juniorpartnerin und Mehrheitsbeschafferin der AfD spielen möchte, müsste sie nun in Sachsen-Anhalt, im Bund und überall ganz offen mit der AfD kooperieren.

    Die CDU müsste sich bei der AfD und ihren Wählern, die sie seit Jahren beleidigt, entwertet und verleumdet, tiefgreifend entschuldigen und Gott um Gnade und Hilfe dabei bitten, dass die Menschen diese Entschuldigung überhaupt noch annehmen.

    Ich aber meine: Die CDU ist tot! Alle Rettungsmaßnahmen kommen zu spät! Die CDU ist eine Kandidatin für das politische Hospiz!

    Das ist auch gut so!

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