AfD – Das Parteiverbot können sie vergessen

12. Dezember 2024
in 3 min lesen

Die vorgezogene Neuwahl wirft ihre Schatten voraus. Wie vor jeder bedeutenderen Wahl der vergangenen Jahre bedeutet das eins: Die AfD muss dem Wähler madig gemacht werden. Hierfür lieferte der Verfassungsschutz bisher zuverlässig Stichworte, derer man sich sodann seitens der etablierten Presse und Politik bediente.

So konstruierte der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer (SPD) im Vorfeld der Wahl zum EU-Parlament 2019 die AfD Thüringen zum sogenannten „Prüffall“. Kurze Zeit später übernahmen sowohl NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) als auch das Bundesamt für Verfassungsschutz diesen Duktus. Rechtswidrig, wie sich vor den Gerichten herausstellte. Immerhin gibt es für die Bezeichnung als „Prüffall“ keine gesetzliche Grundlage. Das musste auch der Verfassungsschutz wissen – doch die Gesetzeslage schien keine Rolle zu spielen.

Vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg im Frühjahr 2021 musste ein neuer Begriff her. Nun sickerte durch, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz unter Thomas Haldenwang (CDU) die AfD als „Verdachtsfall“ einstufe. Während diese Einstufung zwar grundsätzlich eine rechtliche Grundlage hatte, hatte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz zuvor gerichtlich zu Stillschweigen bis zum Abschluss der Gerichtsverhandlung verpflichtet. Das Gericht rügte den Verfassungsschutz und untersagte vorerst die weitere Bezeichnung der AfD als Verdachtsfall. Wieder handelten die sogenannten Verfassungsschützer rechtswidrig – aber ihre Marke gegen die AfD hatten sie erneut gesetzt.

Im gleichen Jahr folgte die Bundestagswahl. Auch hier wurden die Verfassungsschutzämter im Vorfeld aktiv. So wurde die AfD Thüringen durch den dortigen Verfassungsschutzpräsidenten Kramer als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Um diese Bewertung nicht zu gefährden, hatte der Behördenchef wohl zuvor ein internes Gutachten streichen lassen und dem verantwortlichen behördeninternen Autor körperliche Gewalt angedroht – wie Recherchen von „Apollo News“ nun aufdeckten. Zum einen erwähnte das Gutachten Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die klarstellten, dass in Fragen der Meinungsfreiheit die Aussagen tendenziell zugunsten der Betroffenen auszulegen seien. Zum anderen wies es auf die Frage der Indemnität hin. Demnach dürfen Aussagen von Thüringer Abgeordneten im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht gegen sie ausgelegt oder sie hierfür verfolgt werden. Beides hätte Kramers wackelige Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem wohl gefährdet.

Doch so fragwürdig dieses gesamte Behördenhandeln war, hatte der Verfassungsschutz nun ein neues Problem. Die wichtigen Landtagswahlen im Osten standen bevor, und man hatte seine Beschmutzungsskala in Thüringen und Brandenburg durch die Einstufung als gesichert rechtsextrem ausgereizt. Wie passend kamen dann Anfang 2024 die „dreckigen Correctiv-Lügen“ rund um ein privates Treffen in Potsdam.

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Nicht nur lenkte man mit den anschließenden Demonstrationen gegen rechts geschickt von den Bauernprotesten ab, sondern markierte die AfD als noch böser und menschenfeindlicher. Die Behauptung, in Potsdam seien Massendeportationen deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund geplant worden, hielten der gerichtlichen Kontrolle im Nachgang zwar nicht stand, doch man hatte erneut eine Marke gegen die AfD gesetzt.

Wie passend schien es, als wenige Wochen nach dem Aus der Ampelkoalition Anfang November 17 Juristen ein Gutachten an den Innenausschuss des Deutschen Bundestages versandten, in dem sie einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD Aussicht auf Erfolg attestierten. Kurz zuvor hatte eine Gruppe Bundestagsabgeordneter um den CDUler Marco Wanderwitz einen Verbotsantrag gegen die AfD in den Bundestag eingereicht. Wieder war eine neue Eskalationsstufe erreicht.

Das ist nur eine kleine Auswahl der Vorstöße gegen die AfD. Wer kann sich noch an Merkels verfassungswidrige Aufforderung erinnern, die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Kemmerich rückgängig zu machen? Gemeinsam haben diese Akte nicht nur die AfD als Adressaten. Konnten sie vielleicht kurzzeitig den wachsenden Zuspruch zur AfD im Volk hemmen, haben sie aufgrund der Rechtsverletzungen und Skandale auf lange Sicht vor allem denen geschadet, die die Behauptungen aufgestellt haben.

Das ist ein Verdienst der AfD und der jeweils Betroffenen, die vor den Gerichten ihr Recht eingeklagt haben. Aber es ist vor allem auch ein Verdienst der alternativen Presselandschaft, die darüber berichtete und einige Skandale erst ans Licht gebracht hat. So wie nun „Apollo News“ eine große Recherche über die Skandale und zwielichtigen Machenschaften des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Kramer veröffentlicht hat. Oder wie „Freilich“ zuvor das Rechtsgutachten zum AfD-Verbot entzauberte. Dass hier auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk kein Verlass sein kann, zeigte nun besonders deutlich, dass Mitarbeiter des MDR lieber einen Informanten verrieten, anstatt den Skandal um Kramer aufzudecken.

Es wird Zeit, dass dieses ganze Diffamierungsgehabe gegen die AfD ein Ende hat. Entweder die Rechtsbrüche und Skandale gehen weiter, sodass die etablierten Stellen sich immer weiter selbst entstellen und die Forderung nach einem AfD-Verbot zunehmend an Legitimität verliert oder die AfD kommt allem zuvor und unterstützt den Verbotsantrag gegen sie. Das Gerichtsverfahren dürfte dann, wie unzählige Verfahren zuvor, weitere rechtswidrige Machenschaften der Verfassungsschutzbehörden aufdecken. Das Ergebnis wäre dann nicht – wie es sich die 17 Juristen in ihrem Gutachten zu erhoffen scheinen – ein Verbot der AfD.

So wie Robert Sesselmann (AfD) der einzige richterlich bestätigte demokratische Landrat ist, so wäre die AfD dann die einzige richterlich bestätigte verfassungsfreundliche Partei. Der Verfassungsschutz könnte sich dann endlich wieder wichtigeren Aufgaben zuwenden als dem Anti-AfD-Wahlkampf.

Felix A. Cassel

Die rechtsphilosophischen Ideen Carl Schmitts sind für den Bonner Jurastudenten genau so wichtig wie sein Zweitname - auch wenn die Redaktion ihn zur Abkürzung zwingt. Anders als Schmitt schreibt er aber nicht „zu Juristen und für Juristen“, sondern übersetzt richterliche Entscheidungen der "BRD im Endstadium" für den einfachen Bürger - ein typischer "Rechts-populist" also.

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  1. So erfreulich es wäre wenn diesen unsäglichen Diffamierungen durch höchstrichterlichen Segen der Rückenwind genommen wurde, es wäre nicht das Ende der Gemeinheiten sondern erst der Anfang der wirklich perfiden Angriffe:
    Denn während diese Attacken für jeden offensichtlich erkennbar und klar faktenwidrig sind ist es im Zweifelsfall kaum nachvollziehbar was an einer auf einzelne Personen und deren Umfeld abzielende Schutzkampagne wirklich dran ist. Noch weniger kann man sich, selbst im unmittelbaren internen Umfeld, sicher sein ob jemand aus eigener Überzeugung handelt oder nur ein geschickt plaziertes U-Boot zur Unterwanderung bis zur inneren Zersetzung ist.

    Auf anständigen und gerechten sachlichen Umgang wird man auch die nächsten Jahre vergeblich warten können, denn mit den derzeitigen Köpfen der Kartellparteien samt deren nicht gerade kleiner Gefolgschaft und Günstlinge wird es, so stark wie sie sich verrant und hineingesteigert haben, diesen nicht geben. Und diese Ungestalten kleben bekanntermaßen selbst dann noch wie mit Pattex festbetoniert an ihren Sesseln wenn die zahlreichen fetten Flecken deren vorgeblich weißen Westen schon längst wie ein Hawaiflecktarnhemd aussehen lassen.

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