Von Gil Barkei
Seit Jahren führt die EU einen Kampf gegen pornografische Plattformen und für mehr Jugendschutz – mit mäßigem Erfolg. Mitte vergangenen Jahres hat die EU-Kommission ein Verfahren gegen vier der größten Anbieter eingeleitet: Pornhub, Stripchat, XVideos und XNXX. In erster Linie geht es um eine strenge und funktionale Altersabfrage.
Grundlage ist das umstrittene Digitale-Dienste-Gesetz (DSA). Sie haben richtig gelesen: den viel gescholtenen Digital Service Act kann man durchaus auch positiv einsetzen, wenn man denn will. Doch während europäische und deutsche Behörden bei DSA-Vorgehen gegen unliebsame Medien und US-amerikanische Tech-Konzerne schnell ganz vorne dabei sind, köchelt der Einsatz gegen zu leicht zugängliche Hardcore-Clips auf Sparflamme vor sich hin.
Anders im Ausland: Nach Großbritannien und Frankreich hat Italien im Herbst 2025 strikte Altersprüfungen eingeführt, so dass Nutzer jetzt eine Ausweiskopie vorlegen müssen. Die Meloni-Regierung hat dafür 45 Netzseiten benannt, für die diese Regelung ab dem 12. November gilt. Tests und Stichproben zeigten in jüngster Vergangenheit jedoch immer wieder Lücken und Verstöße.
Und in der Bundesrepublik? Noch immer haben im deutschen Internetraum die gängigen Porno-Seiten eine laxe Zugangskontrolle. Ein lapidarer Klick, man sei über 18 Jahr alt oder sogar nur eine Cookie-Bestätigung reichen für jedermann und jedes Kind aus, um die härtesten Sex-Inhalte anschauen zu können.
Zudem erfolgte jüngst ein folgenreicher Schritt zurück. Neben der EU arbeiten die deutschen Landesmedienanstalten seit langem daran, die Betreiber von Porno-Websites zu einer wirklichen Altersverifizierung zu verpflichten. Ein Mittel der Aufsichtsbehörden waren dabei Sperrverfügungen gegen die sogenannten Access Provider, also die Zugangsdienstleister im digitalen Raum, die dafür sorgen sollten, dass bestimme Homepages einfach nicht mehr abrufbar sind. Viele Gerichte stützten diese Praxis bisher, auch wenn die tatsächlichen Konsequenzen dürftig blieben.
Doch nun hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf Ende des Jahres „eine Kehrtwende“ hingelegt, wie das juristische Magazin Legal TribuneOnline (LTO) berichtet. Die Landesmedienanstalt NRW hatte im Juni 2020 dem auf Zypern ansässigen Unternehmen Aylo verboten, seine Porno-Plattformen YouPorn und Pornhub weiter ohne wirksamen Jugendschutz zu verbreiten. Ein Eilantrag des Konzerns gegen die Maßnahme blieb vor den Düsseldorfer Richtern zunächst erfolglos, doch Aylo weigerte sich schlicht die Forderungen umzusetzen. Daraufhin erließ die Landesmedienanstalt NRW eine Sperrverfügung gegen mehrere Internetanbieter wie unter anderem Vodafone.
Dagegen prozessierten Aylo und Vodafone vor eben jenem Verwaltungsgericht Düsseldorf – und gewannen überraschend. „Dieselbe Kammer, die zuvor die Verbotsverfügung für rechtmäßig erklärt hatte, entschied nun hinsichtlich der Sperrverfügung gegenteilig und stoppte ihren Vollzug“, schreibt LTO dazu und spricht von „einem Todesurteil für den deutschen Jugendschutz“, denn die Entscheidung verdeutlicht:
„Deutsche Jugendschutzvorschriften sind auf Porno-Seiten, die aus dem EU-Ausland betrieben werden, nicht (mehr) anwendbar.“
Das Herkunftslandprinzip des in den EU-Grundfreiheiten verankerten freien Dienstleistungsverkehrs regelt, dass ein Anbieter innerhalb des EU-Binnenmarkts nur einmal beim Marktzugang reguliert werden darf: in dem Mitgliedstaat, in dem er seinen Sitz hat. Und auf Zypern gibt es keine Pflicht für Altersbeschränkungen auf Erwachsenen-Seiten. Die EU führt also einerseits einen Kampf gegen Porno-Portale, während EU-Recht parallel das gleichgesinnte Vorgehen einzelner Mitgliedsstaaten ausbremst, um nicht zu sagen sabotiert.
Und das alles obwohl Wissenschaftler seit Jahren vor den massiven Folgen von Pornokonsum warnen – insbesondere für Minderjährige – und längst neuartige negative Trends auf den Portalen Einzug erhalten. Der woke Zeitgeist macht erst recht nicht vor der Pornoindustrie Halt und führt mit zu einer zunehmenden Radikalisierung der Darstellungen. Dem Trans-Hype, urbanen „sexpositiven“ Clubpartys und LGBTQ-freundlichen „feministischen Pornos“ folgend, bieten XXX-Plattformen, aber auch die großen Produktionsfirmen in den USA und Europa mittlerweile Filme an, die früher wenn überhaupt in der weniger präsenten Fetisch-Ecke zu finden waren. Noch härter geht’s immer!
Transsexuellen-Pornos sind so heutzutage Gang(bang) und gäbe. Bei XNXX kann man sogar direkt beim Seitenstart neben der saloppen Proforma-Altersbestätigung Schwulen- und Trans-Inhalte auswählen. Selbst prominente Darstellerinnen drehen mit sogenannten Shemales und Filmpartnern, die in heterosexuellen und homosexuellen Szenen mitspielen. Nicht ganz ohne moralinsauren Druck in der Branche. Bereits 2017 beging die kanadische Pornodarstellerin August Ames Selbstmord nachdem ein Shitstorm-Mob ihr Homophobie vorgeworfen hatte. Die damals 23jährige hatte sich geweigert, mit männlichen Drehpartnern zu interagieren, die auch in Gay-Filmen sexuell aktiv sind.
„Fetischisierung“ und Abstumpfung junger Internetnutzer schreiten seitdem noch weiter voran, während Incel-Problematik und Beziehungsunfähigkeiten in der Gesellschaft zunehmen. Und nach OnlyFans steht die nächste Hype-Plattform für Amateure in den Startlöchern. Chaturbate lockt tausende junge Frauen, insbesondere aus ärmlichen Regionen Südamerikas und Osteuropas, in die Live-Webcam-Arbeit am Fließband.
Da die nationale Ebene gegenüber der EU einmal mehr an Einfluß verloren hat, liegen die Handlungsspielräume jetzt beim DSA. So funktioniert die Abgabe von Souveränitätsrechten auch. Doch kann der europäische Jugendschutz den für Tod erklärten deutschen Jugendschutz ersetzen und verbessern? Und geht es vielleicht um viel weitreichendere Projekte?
Wie beim Streit um Chatkontrollen, weist einiges daraufhin, dass es der EU um mehr geht, als nur den vorgeschoben wirkenden Schutz von Minderjährigen. Im Vorgehen der EU-Kommission gegen Pornoportale, hat Aylo gegenüber netzpolitik.org angegeben, „einer der ersten Teilnehmer am Pilotprogramm der Europäischen Kommission zur Einführung der Altersverifikation über die europäische Altersverifikations-App“ zu sein.Â
In der Tat wird momentan an einer europaweiten Anwendung zur Alterskontrolle bei altersbeschränkten Diensten gearbeitet. Laut netzpolitik.org sollen die Funktionen der App langfristig in einer digitalen Brieftasche, der European Digital Identity Wallet (EUDIW), aufgehen, die im Laufe dieses Jahres kommen soll. Ein Pro-Argument hierbei: Mit Blick auf die Porno-Plattformen könnte die EU-App verhindern, daß sensible persönliche Daten an umstrittene unappetitlich empfundene Privatkonzerne ausgelagert werden. Allerdings könnten diese Ausweisinformationen stattdessen dann zentral bei einer Art EU-ID-Superdatenbank gehortet werden. Angesichts der voranschreitenden Zensurmaßnahmen im Zuge des DSA sollten hier die Alarmglocken klingeln – auch bei denjenigen, die eigentlich strikt für mehr Jugendschutz bei Anbietern von Pornographie sind.
Gil Barkei wurde 1983 in Berlin geboren und hat Politikwissenschaften in Marburg, Budapest und Potsdam studiert. Er war neun Jahre als Redakteur bei der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ tätig. Beim BoD-Verlag sind seine Romane „Die größere Insel“ und „Heimatnovelle“ erschienen.
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Jegliches Instrument der Totalüberwachung ist abzulehnen, Punkt.
Zumal es gegen die weltnetzweite Fleischbeschau ohnehin nutzlos ist, denn wie will die Brüsselokratur gegen Anbieter im fernen Ausland vorgehen?
Praktisch geht das nur durch den Aufbau einer „großen Brandmauer“, sprich dem Ende des ungefilterten Netzes und Zensur nach dem Vorbild von Peking, Iran und anderen.
Wäre Deutschland wirklich an Jugendschutz interessiert, und nicht an Überwachung mit vorgeschobenen Gründen, würde man „parental control apps“ einfach gesetzlich vorschreiben.