Asyl im Faktencheck: Wie die Asylindustrie den Rechtsstaat untergräbt

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Kaum ein Thema wird so emotional diskutiert wie die Frage der Zuwanderung. Stellt die Aufnahme von Flüchtlingen für die einen eine Pflicht der Nächstenliebe und der Menschen-, Grund- und sonstigen Rechte dar, sehen die anderen in dem unkontrollierten, massenhaften Zustrom Fremder eine nachhaltige Gefahr für unsere abendländische Zivilisation und eine wortwörtliche Übertretung von Recht und Gesetz. Da nun der Weg für die neue EU-Rückführungsverordnung frei gemacht wurde, bietet es sich an, die Argumente einem Faktencheck zu unterziehen.

1. Migration wird kriminalisiert

Kaum wird über effektivere Maßnahmen zur Bewältigung des Zuwanderungsstroms diskutiert, steht schnell das Argument im Raum, welches jüngst auch die SPD-Politikerin Birgit Sippel bemühte. Die EU-Parlamentarierin sieht in der neuen Rückführungsverordnung:
„eine drastische Verschlechterung der Rechte der Betroffenen. Denn sie alle werden de facto wie Straftäterinnen und Straftäter behandelt.“
Damit schlägt sie in die gleiche Kerbe wie Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände, wenn diese von einer „Kriminalisierung der Migration“ sprechen. Um zu klären, ob Migration wirklich kriminalisiert wird, sollte zunächst definiert werden, was unter dem Begriff „Migration“ zu verstehen ist. Nach der Definition der Vereinten Nationen ist Migration die „Wohnsitznahme in einem anderen Land mit einer Dauer von mehr als drei Monaten (Kurzzeitmigration bzw. temporäre Migration) oder mehr als einem Jahr (Langzeit- bzw. dauerhafte Migration)“.

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