Was sich vergangenes Wochenende in Riesa rund um den Bundesparteitag der AfD abgespielt hat, kann man nur als Fiebertraum bezeichnen. Beim Blick unter die Oberfläche wird es umso kafkaesker.
Für den 11. und 12. Januar lud die AfD zu ihrem Bundesparteitag ein, um ihren Spitzenkandidaten zu küren und das Programm für die vorgezogene Bundestagswahl zu beschließen. Doch der Einladung kamen nicht nur die rund 600 stimmberechtigten Vertreter der AfD nach. Neben diesen Delegierten folgten 10.000 Menschen den Protestaufrufen zahlreicher Organisationen gegen den Parteitag. Friedlich gesinnt waren dabei nicht alle. Das musste auch die Polizei gewusst haben, denn zum Schutz des Parteitags wurden 4.000 Polizisten aus zwölf Bundesländern in Riesa eingesetzt. Zum Vergleich: Bei einem Hochrisikospiel in der deutschen Fußball-Bundesliga kommen etwa 1.000 Polizisten zum Einsatz.
Bereits auf den ersten Blick scheint es merkwürdig, wenn Menschen gegen einen Parteitag demonstrieren. Immerhin sind solche Parteitage als Teil des demokratischen inneren Aufbaus der Parteien verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Der (Parteien‑) Artikel 21 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes sagt ganz deutlich:
„Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen.“
Und dazu gehört eben auch der im Parteiengesetz normierte Beschluss von Wahl- und Grundsatzprogrammen in Form des Parteitages. Wer nun also gegen einen Parteitag demonstriert, demonstriert gegen die verfassungsrechtlichen Vorgaben an Parteien.
Doch beim friedlichen Protest blieb es nicht. Bereits im Vorfeld rief die „VVN-BdA Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ über ihre Kampagne „Widersetzen“ dazu auf, den Bundesparteitag der AfD verhindern zu wollen. Im Aktionskonsens ist klar festgehalten, was man erreichen will:
„Am 11. Januar 2025 kommen wir mit Tausenden Menschen nach Riesa. Der dort geplante AfD-Bundesparteitag darf nicht stattfinden […] Zu Tausenden werden wir uns vor den Zugängen zum AfD-Parteitag versammeln und nicht freiwillig Platz machen. Dazu gehören auch Aktionen des Zivilen [sic] Ungehorsams.“
Bei diesem „zivilen Ungehorsam“ geht es um den Rechtsbruch: „Dazu gehört erstens der Bruch geltender Gesetze, insofern steht diese Protestform auch immer für einen Straftatbestand.“ Zur Durchsetzung der eigenen Ziele, die man als über dem Gesetz stehend ansieht. Laut der VVN-BdA soll die Legitimation ihres Aufrufs zum Rechtsbruch darin liegen, dass der Bundesparteitag der AfD eine „Propaganda-Show für Hass und Hetze“ sei und deshalb ausfallen müsse.
Zwar konnte der AfD-Parteitag nicht verhindert werden, alle Mühe hatten sich die Organisatoren hinter „Widersetzen“ allemal gegeben. Es gab neben den Aufrufen, die unter anderem von der Linken und der Grünen Jugend geteilt wurden, Packlisten für Teilnehmer der Störaktionen, einen Bus-Shuttle, ein eigenes Identifikationssystem vor Ort, Informationen über das Verhalten im Festnahmefall, telefonische Rechtsberatung und die Zusicherung rechtlicher Unterstützung im Nachgang. Was sich als ziviler Widerstand gegen die Verbreitung der „gewaltvolle[n] Ideologie“ der AfD im Awareness-Mantel tarnt, erscheint vielmehr als strikt organisierter Angriff auf die verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten der AfD.
Bisher wurden über 70 Ermittlungsverfahren eingeleitet, 30 Polizisten verletzt und zehn Einsatzfahrzeuge beschädigt, wie „Freilich“ berichtet. Reporter der „Jungen Freiheit“ gerieten auf ihrem Weg zum Parteitag selber in mehrere Blockaden und konnten einen Angriff auf das Auto von Parteichefin Alice Weidel filmen. Auf dem Bundesparteitag angekommen, berichteten weitere Delegierte den Reportern von Blockaden und Angriffen.
Einer von ihnen: Dr. Hans-Christoph Berndt. Für seinen Anreiseweg von 17 Kilometern brauchte er über sechs Stunden und vier Versuche, überhaupt nach Riesa reinzukommen. Dabei schilderte er den Ablauf einer Straßenblockade. Die Antifa habe die Straße blockiert und nur einzelne Autos nach einer Prüfung durchgelassen. Dr. Berndt stellte fest: Die Antifa „übte die Polizeigewalt aus“. Nachdem er erkannt worden sei, sei er angeschrien, auf das Auto geschlagen und die Autotür gegen sein Gesicht geschlagen worden, als er versucht habe, zurück ins Auto zu gelangen. Eine Stunde dauerte diese Blockade insgesamt, bis sie sich auflöste. Bilanz: ein Veilchen und ein demoliertes Auto. Die Polizei hatte nichts davon verhindert.
Dieses Verhalten wird vielen AfDlern bekannt sein. Ich selbst kenne es nur zu gut. Bereits vor fünf Jahren wurde ich nach einer Wahlkampfveranstaltung verfolgt, mein Auto in einer dunklen Gasse blockiert, gegen die Scheiben und auf die Motorhaube geschlagen und mir gedroht. Die Geschichte dazu gibt es hier. Der Anwalt, der einen der Linken in dem Gerichtsverfahren gegen mich vertrat, war der gleiche Anwalt, den die „VVN-BdA – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ – die auch die jüngste Aktion gegen die AfD orchestriert hat – als ihren Anwalt bezeichnet.
In der Vergangenheit wurde die Bundesregierung mehrmals dazu befragt, welche Kenntnisse ihr über die VVN-BdA vorliegen. Auskunft hat sie darüber nicht gegeben; eine Antwort könne die „Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“ beeinträchtigen und die „Funktionsfähigkeit des BfV [Bundesamtes für Verfassungsschutz, Anm. d. Red.] nachhaltig beeinträchtigen“ (Antwort auf Frage 29 und 41). Warum die Bundesregierung in Bezug auf Erkenntnisse bezüglich der VVN-BdA stillschweigt, der Verein sogar als gemeinnützig anerkannt ist und Nancy Faeser einen Artikel in seinem Magazin veröffentlicht? Das kann man nur vermuten.
Immerhin richtet sich ihr Wirken nicht gegen die Regierungsparteien, sondern lediglich gegen die unliebsame Opposition.
Der VVN-BdA ist die längste Zeit seines Bestehens von der SED angesteuert worden, man hat also Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Behörden sammeln können.
Das darf sich nicht wiederholen!
Entsprechend hat das Innenmisterium als Fäserbeschuß sogleich die Säuberung des Polizeiapparats vor Kräften die außerhalb „unserer Demokratie“ stehen eingeleitet.
Man muss wohl davon ausgehen, dass Gruppen wie „VVN-BdA“ oder die sog. „Antifa“ ganz gezielt vom rotgrünen Gesinnungsregime als Kampftruppen gegen polit. Gegner und die demokratische Opposition instrumentalisiert werden.
Gibt es Beispiele in denen ähnliche Anfragen bezüglich der Erkenntnisse des BfV, die nicht im VS-Bericht auftauchen, beantwortet wurden?
Dass es gefährlich sei, wenn Leute spitz bekommen wen der VS gezielter unter die Lupe nimmt und wen nicht ist ja plausibel…
Als verurteilter Straftäter anderen geplanten Rechtsbruch vorzuwerfen is auch rich