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Demaskerade

8. November 2020
in 13 min lesen

Seit zwei Wochen trage ich keine Maske mehr. Davor war ich zwar schon mehrfach ohne Maske einkaufen, habe sie aber gelegentlich doch aufgesetzt. Nicht weil ich mal an ihre Sinnhaftigkeit geglaubt habe und mal nicht – sondern weil ich manchmal konfliktscheu war. Am 26. Oktober wurde dann jedoch eine Maskenregelung bei mir auf Arbeit eingeführt, die mich vor die Wahl gestellt hat: Entweder brav mitmachen – und dadurch meine Selbstachtung verlieren – oder nicht mitmachen und Konsequenzen riskieren.

Aber was hat die Maske mit meiner Selbstachtung zu tun?

Wenn man weiß, dass eine Geschichte eine Lüge ist, und man sich an ihrer Erzählung beteiligt, dann wird man selbst zum Lügner. Und lügen verdirbt den Charakter, zerstört die Selbstachtung und ist die ideale Vorbereitung für eine gründliche Rückgratentfernung. Ohne Rückgrat kann man nur noch durchs Leben kriechen. Wer aufrecht durchs Leben gehen will, der darf sich seine Selbstachtung nicht nehmen lassen. Und Regeln, die so absurd sind, dass das Individuum sie nur befolgen kann, indem es den Rest seines gesunden Menschenverstandes über Bord wirft, stellen vor eine Wahl: Entweder sind nun Konfliktvermeidung und Bequemlichkeit wichtiger – oder der eigene Verstand. Und wie soll die Verleugnung des eigenen Verstandes mit Selbstachtung vereinbar sein?

Dinge zu tun, von denen man ganz genau weiss, dass sie sinnlos sind und dass man sie nur aus Feigheit tut – das ist pures Gift für die eigene Psyche. Denn man sagt sich so schließlich selbst, dass man ein Feigling ist – was in einen Zirkel der Angst und Unterwerfung führt. Wenn ich mich aus Angst, Konfliktscheue, Schwäche für etwas entscheide – dann erkenne ich mich immer mehr als ängstlichen, konfliktscheuen, schwachen Menschen – was die Wahrscheinlichkeit erhöht, immer noch mehr Misshandlung, Ungerechtigkeit und Ausbeutung zu akzeptieren – schließlich habe ich mir ja selbst bewiesen, dass ich nicht die Kraft habe, mich dagegen zu wehren. Ein höllische Feedback-Schleife der Schwäche.

Jetzt habe ich ja gerade implizit gesagt, dass die Maske eine Lüge ist. Das wiederhole ich nochmal explizit: Die Maske ist eine Lüge – und sie zu tragen macht den Träger zum Komplizen der Lügner. Das sind sehr harte Worte und eine gründliche Erklärung ist angebracht.

Vorher jedoch noch eine Anmerkung: Ich möchte hier niemanden beleidigen oder persönlich angreifen – und habe wie gesagt bis vor kurzem selbst opportunistisch Maske getragen. Meine Philosophie war: Trage deine Maske wie ein französischer Résistance-Kämpfer eine Hakenkreuzarmbinde getragen hätte – zur Tarnung, um ungehindert durch das Netz der Tyrannis schlüpfen zu können. Das ist nicht falsch – muss jedoch kontextabhängig betrachtet werden. Und dieser Kontext ist vor allem der Grad des Druckes, die Gesichtswindel zu tragen. Wenn mir jemand eine Pistole an den Kopf hält und mich vor die Wahl zwischen Maske und Blei stellt, dann werde ich mich natürlich für die Maske entscheiden.

Selbstachtung ist gut, aber um sich selbst achten zu können, muss man vor allem am Leben sein. Wenn ich jedoch die Maske schon aufgrund der bloßen Forderung von irgendjemandem aufsetze, dann ist das etwas völlig anderes. Dann bin ich einfach nur konfliktscheu und nicht bereit, meine Position zu verteidigen. Wir alle kennen lebende Beweise dafür, dass man das so machen kann – und ohne Rückgrat kann man wenigstens keine Rückenschmerzen haben. Aufrecht oder kriechend durchs Leben – das muss jeder für sich selbst entscheiden.

Dass die eigenen Entscheidungen Konsequenzen haben, das wiederum ist keine persönliche Entscheidung – sondern eine unpersönliche Tatsache. Immer, wenn wir uns fürs Kriechen entscheiden, machen wir das Kriechen damit ein kleines Stück normaler und tragen dazu bei, in einer Welt voller Kriecher zu leben. Immer, wenn wir uns für Aufrichtigkeit entscheiden, machen wir Aufrichtigkeit damit ein kleines Stück normaler und tragen dazu bei, in einer aufrichtigen Welt zu leben.

Aber warum ist die Maske nun eine Lüge? Weil die Maske nicht vor Corona-Viren schützt und das Corona-Virus nicht gefährlich genug ist, um eine Übersterblichkeit zu erzeugen. Das einzige, was die Maske schützt, ist das Regierungsnarrativ – die große Erzählung der gefährlichen Pandemie samt der notwendigen Regierungsmaßnahmen.

Schauen wir uns zuerst das Thema Übersterblichkeit an. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 sind also 16.290 weniger Menschen gestorben als in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 – aber in 2020 zerstören wir unsere Volkswirtschaft mittels Lockdowns. Okay. Von 2016 auf 2017 erhöhten sich die Sterbefälle sprunghaft um rund 27.000, und von 2017 auf 2018 nochmal um rund 25.000 – das bedeutet einen Anstieg der Sterbefälle von 2016 auf 2018 um insgesamt genau 51.567. Das bedeutet, dass in den ersten drei Quartalen des Jahres 2018 51.567 Menschen mehr gestorben sind als im Jahr 2016 – was die deutsche Gesellschaft jedoch ohne Lockdown und ohne Eingriffe in die Volkswirtschaft hingenommen hat – und wir in den ersten drei Quartalen des Jahres 2020 16.290 weniger Sterbefälle als im Jahr 2018 haben, aber jetzt das Grundgesetz mit Füßen treten und die Volkswirtschaft zerstören. Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit im postfaktischen Zeitalter.

Aber! Natürlich könnte man jetzt auch sagen: Diese Zahlen beweisen ja gerade die Wirksamkeit der Maßnahmen – ohne Lockdowns, Masken und Abstand hätten wir viel viel mehr Tote. In diesem Zusammenhang könnte man sich dann auch mal das Alter der Verstorbenen anschauen und über ggf. bestehende Vorerkrankungen nachdenken. Das Alter wird übrigens in der oben verlinkten Quelle des Bundesamtes für Statistik aufgeschlüsselt, kann also jederzeit nachgeschaut werden.

Auch könnte man noch Schweden in die Debatte werfen, das ja ohne Lockdown & Co. auskommt – aber am deutschen Wesen soll ja bekanntlich die Welt genesen, nicht am schwedischen! Unterm Strich erscheint mir diese Debatte jedoch müßig. Wir wissen schlicht nicht, wie viele Sterbefälle es in Deutschland ohne die Maßnahmen gegeben hätte. Vielleicht mehr, vielleicht weniger (z.B. wegen Suiziden aufgrund Depressionen, Vereinsamung und zerstörten Existenzen).

Vergleichbar damit ist der Streit zwischen Libertären und Etatisten über den Staat: Die Libertären sagen, wir haben unseren (verbleibenden) Wohlstand trotz des Staates, die Etatisten sagen, wir haben unseren Wohlstand wegen des Staates und seiner Infrastruktur, die im Etatismus natürlich nur vom Staat bereitgestellt werden kann. Handlungslogisch ist einwandfrei zu begründen, dass die Libertären im Recht sind – da jedoch die allerwenigsten Menschen konsequent handlungslogisch denken (sondern bestenfalls empirisch), ist die ganze Debatte und Argumentation im Wesentlichen fruchtlos.

Mit der Maske und den Sterbefällen haben wir das gleiche Erkenntnisproblem. Hat Corona trotz oder wegen der Regierungsmaßnahmen nicht zu deutlich mehr Toten geführt? Wir können es nicht empirisch feststellen, da wir den vergangenen Verlauf der Krise nicht wiederholen und ein anderes Vorgehen testen können.

Daher möchte ich die Maskenpflicht gleich auf einer anderen, fundamentaleren, Ebene angreifen. Vorher jedoch noch zwei wichtige Punkte:

1) Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte schreibt selbst und hochoffiziell über die Schutzwirkung der Maske: „i.d.R. nicht nachgewiesen; durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden. […] Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“

Quelle: https://www.bfarm.de/DE/Service/Presse/Themendossiers/Coronavirus/_node.html

2) Das Amtsgericht Dortmund hat am 2. November ein richtungsweisendes Urteil zu den Corona-Maßnahmen gefällt. Zitat:
Urteil des AG Dortmund vom 2. November 2020, Aktenzeichen 733 OWi-127 Js 75/20-64/20
„Heute fand vor dem Amtsgericht Dortmund ein Prozess statt, bei dem uns das gemeingefährliche Verhalten vorgeworfen wurde, an einem warmen Frühlingsabend zu Dritt in Merkeldeutschland zusammen gestanden zu haben – ein angeblicher Verstoß gegen die zu diesem Zeitpunkt gültige Coronaschutzverordnung NRW. Doch vor Gericht gab es für die staatlichen Behörden eine dicke Klatsche!

Der Richter stellte fest, dass seiner Meinung nach die Coronaschutzverordnung ohne rechtliche Grundlage erlassen wurde – vorbei am Souverän, ohne Parlamentsvorbehalt. Genau dieser sei aber von den Gründungsvätern der Republik für solche Fälle als „Lehre aus 1933“ vorgesehen worden. Zwar sei die Corona-Situation nicht ansatzweise mit damals vergleichbar und die Politiker wollten seiner Meinung nach die Bevölkerung vor einer schweren Krankheit schützen. Aber: Rechtswidrig ist rechtswidrig, entschied der Richter, um mit „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“, den Staatsrechtler Carl Schmitt zu zitieren.

Die Staatsanwaltschaft kann gegen das Urteil noch Rechtsbeschwerde zum OLG Hamm einlegen.“

Anmerkung Rechtsanwalt Haintz:

Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung, dennoch hat es eine große Signalwirkung, da erstmalig ein deutsches Gericht geurteilt hat, dass bei „Corona-Grundrechtseingriffen“ das Parlament zu entscheiden hat, nicht der Verordnungsgeber.

Ich habe mir eben das Urteil aus unmittelbarer Quelle bestätigen lassen, es wurde so verkündet und auch so begründet wie oben (Vom Betroffenen) ausgeführt. Ich bitte alle Pressevertreter beim Amtsgericht Dortmund anzurufen und den Sachverhalt / die Urteilsgründe etc. zu erfragen. Der Pressesprecher des Amtsgerichts Dortmund saß bei Urteilsverkündung im Gerichtssaal.”

Quelle: https://t.me/Haintz (weiterführend: https://haintz.de/vita/. Wurde mittlerweile auch u.a. hier bestätigt: https://bit.ly/3es0AlQ)

Aber nun zum Fundamentalangriff auf die Maskenpflicht: Das Kollektiv hat schlicht kein Recht, in die körperliche Selbstbestimmung des Individuums einzugreifen. Wenn wir akzeptieren, dass die Gesellschaft darüber entscheidet, was mit dem Körper des einzelnen Menschen geschieht, dann entrechten wir das Individuum – und damit uns alle. Zu Ende gedacht landen wir dann wieder bei den Nationalsozialisten und ihrer Vernichtung des „lebensunwerten Lebens“.

Natürlich ist es ein Unterschied, ob ein Kollektiv ein Individuum zum Tragen einer Maske zwingt oder ermordet – aber nur ein gradueller! Beides sind Eingriffe in die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit. Von der Maskenpflicht zum Konzentrationslager – das sind viele Schritte auf einem mehr oder weniger langen Weg. Aber diesen Weg betritt eine Gesellschaft in dem Moment, in dem sie es akzeptiert, dass die Masse über den Körper des Einzelnen entscheiden und verfügen darf. Das ist fundamental abzulehnen.

Vielleicht möchte jemand an dieser Stelle einwenden, dass ja beispielsweise bei verurteilten Straftätern auch in die körperliche Selbstbestimmung eingegriffen wird, z.B. durch Festnahme und Inhaftierung. Richtig, hier hat der Verurteilte jedoch geltendes Recht gebrochen – er hat das Nichtaggressionsprinzip verletzt und wird nun zur Rechenschaft gezogen. Das ist etwas völlig anderes, als in die körperliche Selbstbestimmung und Unversehrtheit eines unbescholtenen Bürgers einzugreifen.

Gut, aber was wäre wenn das Virus doch ein Killervirus wäre und wir eine erhebliche Übersterblichkeit hätten und im tatsächlichen Erleben – nicht nur medial – mit dem durch das Virus verursachten Leid konfrontiert wären? Müsste man dann nicht – zum Henker mit allen Prinzipien – die doch Leute zu Schutzmaßnahmen zwingen?

Natürlich nicht – denn die Menschen würden in sehr großer Mehrheit freiwillig und aus Einsicht alle verfügbaren Schutzmaßnahmen ergreifen – eben weil das Virus tatsächlich gefährlich ist und jeder Mensch aus gesundem Eigeninteresse eine Infektion vermeiden wollte. Zwang ist immer ein starkes Indiz für Unsinn – Sinnvolles wird von den Menschen leicht akzeptiert und bedarf selten eines Befehls, einer offiziellen Anordnung – und erst recht keines Zwanges.

Selbstverständlich gäbe es auch in diesem Szenario einige Verrückte, die sich trotz realer Gefahr für Leib und Leben nicht schützen würden. Doch dieses Problem würde sich logischerweise schnell ganz von selbst lösen. Es ist so einfach: Wer sich schützen will, schützt sich – wer nicht, wird ggf. krank. Eine Gesellschaft, die von sich behaupten will, frei und demokratisch zu sein, muss es aushalten, dass manchmal einzelne Individuen selbstzerstörerisches Verhalten an den Tag legen. So wie unsere Gesellschaft ja auch jedes Jahr rund 949.000 Tote durch Herzinfarkt, Krebs und Verkehrsunfälle akzeptiert. Verbieten wir deswegen alle Risikofaktoren wie Rauchen, Alkohol, Fast Food und Straßenverkehr? Zum Glück bisher nicht – denn Leben ist Risiko. Selbstbestimmung ist Eigenverantwortung ist Risiko ist Freiheit ist Leben.

Jeder hat das Recht, sich bestmöglich vor Gefahren zu schützen. Aber niemand hat das Recht, andere Menschen zu etwas zu zwingen. Du bist Eigentümer deines Körpers und ich Eigentümer meines Körpers. Du entscheidest über deinen Körper und ich über meinen. Und wenn du mich für eine Ansteckungsgefahr hältst, dann rücke mir einfach nicht auf die Pelle. Ich werde dir auch nicht auf die Pelle rücken, denn ich möchte mich nicht an deiner Angst anstecken. Angst, das ist die größte Seuche, die Jahr für Jahr die meisten Leben zerstört.

Nun mag man einwenden, dass die obige Logik bezüglich der Straftäter, die durch ihren Verstoß gegen das Nichtaggressionsprinzip einen Eingriff in ihre Individualrechte rechtfertigen, auch auf menschliche Virenschleudern übertragen werden kann. Die Logik wäre dann: Du stellst eine potentielle Gefahr für mich und andere da, und um diese abwehren zu können, muss ich in deine Rechte eingreifen. Hier hätten wir dann die bloße Gefahr einer Ansteckung zum Verstoß gegen das Nichtaggressionsprinzip gerklärt– allein das Potential eines Schadens reicht hier plötzlich zur Rechtfertigung von Aggression. Wenn wir diese Logik akzeptieren, öffnen wir die Büchse der Pandora – denn diese kranke Logik, in der bereits das Potential zur Schädigung anderer einen Eingriff in die Rechte des Individuums rechtfertigt, lässt sich natürlich bestens missbrauchen.

Wenn das bloße Potential zu schädlichem Handeln staatlichen Zwang gegen das Individuum rechtfertigen kann, dann braucht die Regierung lediglich dieses Potential als gegeben erklären, um mit dem Individuum zu machen, was immer sie will. Von der Maskenpflicht zur Deportation Ungläubiger in Corona-Zentren – das sind mehr oder weniger viele Schritte auf ein und demselben Weg. Aktuell arbeitet die Regierung an einem „Entwurf eines Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“: Drucksache 19/23944. Mittels diesem Gesetz sollen die Eingriffe in die Grundrechte samt Rechtfertigung durch Corona juristisch zementiert werden. Ein kleiner Einblick:
㤠28a
Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
(1) Notwendige Schutzmaßnahmen im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 können im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 für die Dauer der Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Absatz 1 Satz 1 durch den Deutschen Bundestag neben den in § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 genannten insbesondere auch sein
1. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen im privaten sowie im öffentlichen Raum,
2. Anordnung eines Abstandsgebots im öffentlichen Raum,
3. Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht),
4. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur- oder Freizeitgestaltung zuzurechnen sind,
5. Untersagung oder Beschränkung von Freizeit-, Kultur- und ähnlichen Veranstaltungen,
6. Untersagung oder Beschränkung von Sportveranstaltungen,
7. Schließung von Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne von § 33 oder ähnlicher Einrichtungen sowie Erteilung von Auflagen für die Fortführung ihres Betriebs,
8. Untersagung oder Beschränkung von Übernachtungsangeboten,
9. Betriebs- oder Gewerbeuntersagungen oder Schließung von Einzel- oder Großhandel oder Beschränkungen und Auflagen für Betriebe, Gewerbe, Einzel- und Großhandel,
10. Untersagung oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Veranstaltungen,
11. Untersagung sowie dies zwingend erforderlich ist oder Erteilung von Auflagen für das Abhalten von Versammlungen oder religiösen Zusammenkünften,
12. Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder zu bestimmten Zeiten,
13. Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von gastronomischen Einrichtungen,
14. Anordnung der Verarbeitung der Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Veranstaltungsteilnehmern, um nach Auftreten eines Infektionsfalls mögliche Infektionsketten nachverfolgen und unterbrechen zu können,
15. Reisebeschränkungen.
Die Anordnung der Schutzmaßnahmen muss ihrerseits verhältnismäßig sein.“

Zu befürchten ist, dass die etablierten Kartellparteien ihr Gesetz durchbringen und so die Unterdrückung der Bevölkerung und die Zerstörung der Volkswirtschaft juristisch verfestigen. Denn selbst mutige Richter, wie bei dem Fall in Dortmund, können immer nur vom Gesetzgeber gegebenes Recht anwenden. Wenn die Gesetze geändert werden, ändert sich in Konsequenz auch die Rechtsprechung.

Aber letztlich ist Recht ohne Durchsetzung eine bloße Forderung. Eine Regierung kann beliebig viele und beliebig kranke Papiergesetze produzieren – ohne Durchsetzung ist der ganze Zauber am Ende des Tages irrelevant.

Bei der Durchsetzung verlässt sich die Regierung auf ihre Erfüllungsgehilfen wie beispielsweise Polizei und Ordnungsamt. All diese Erfüllungsgehilfen sind auch Menschen und haben ihre individuellen Grenzen. Umso offensichtlich schwachsinniger die Regeln werden, die von diesen Menschen durchgesetzt werden sollen, desto geringer wird die Motivation der Erfüllungsgehilfen. Absurde Forderungen stellen kann jeder – durchsetzen nicht. Eine Regierung kann ihre Gesetze nur insofern und insoweit durchsetzen, wie die Gehorsamkeit ihrer Erfüllungsgehilfen es ihr erlaubt. Und wer alles regeln will, kriegt schnell gar nichts mehr geregelt – umso mehr Details des gesellschaftlichen Zusammenlebens die deutsche Regierung den Menschen vorschreiben will, desto schwieriger wird es, diese Eingriffe in die Selbstbestimmung der Bürger auch durchzusetzen. Umso mehr Regeln, Vorschriften, Erlasse und Gesetze es gibt – desto weniger werden selbige ernst genommen. Gut so.

Womit wir wieder bei Rückgrat, Selbstachtung und großen Fragen wären: Welches „Recht“ gilt? Wann wird Recht zu Unrecht? Wessen Regeln sind durch wen unter welchen Bedingungen zu akzeptieren? Gelten deine Regeln auch für mich und meine für dich? Wo sind harte Grenzen zu ziehen?

Wie gesagt, große Fragen, über die man viel nachdenken kann – und sollte. Insbesondere, wenn man sich mit dem deutschen Grundgesetz beschäftigt und ernüchtert feststellt, das selbiges nie durch die deutsche Bevölkerung legitimiert wurden ist und seit 30 Jahren der deutschen Bevölkerung die Abstimmung über eine Verfassung verweigert wird. Aber eins ist klar: Während des Zwangstransports ins Corona-Zentrum ist es fürs Nachdenken zu spät. Bei der körperlichen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung muss eine harte Grenze sein.

Die deutsche Regierung kann die deutsche Volkswirtschaft zerstören und wir können es insgesamt kaum verhindern. Aber wenn sie die harten Grenzen unserer körperlichen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung überschreiten will, dann können wir den Wegzoll festlegen. Wir können dann entweder Selbstachtung und Rückgrat konfliktscheu übergeben – oder die Erfüllungsgehilfen der Regierung fragen, welchen Preis sie zu zahlen bereit sind, um die Forderungen ihres Dienstherren durchzusetzen.

Als Afghanistan-Veteran weiss ich, dass bezüglich staatlicher Autorität und Durchsetzung selbiger bei vielen Menschen erhebliche Verwirrung besteht. „Lange Zeiten der Ruhe begünstigen gewisse optische Täuschungen. Zu ihnen gehört die Annahme, daß sich die Unverletzbarkeit der Wohnung auf die Verfassung gründe, durch sie gesichert sei. In Wirklichkeit gründet sie sich auf den Familienvater, der, von seinen Söhnen begleitet, mit der Axt in der Tür erscheint.“ – Ernst Jünger, Der Waldgang

Derzeit sind Äxte noch in jedem Baumarkt zu bekommen – nicht nur für Familienväter. Freiheit bedeutet Eigenverantwortung. Wenn jemand etwas mit dir machen möchte, dass du nicht willst, dann ist es deine Entscheidung, wie du damit umgehst. Du kannst dich unterwerfen und kriechen – aber du kannst auch sagen: „Wenn du etwas von mir willst, dann überzeuge mich mit guten Argumenten – oder versuch mich zu zwingen. Aber glaube nicht, dass ich deinen Forderungen nachkomme nur weil du sie stellst. Und wenn du es mit Zwang versuchen möchtest, dann überlege dir besser vorher, welchen Preis zu zahlen du bereit bist.“

Zu Beginn schrieb ich, dass ich seit zwei Wochen keine Maske mehr trage. Das hatte bisher absolut keine negativen Konsequenzen – ganz im Gegenteil. Zuspruch und anerkennende Blicke waren häufiger als Kritik. Und jede Kritik verstummte sofort, als ich sagte, dass ich befreit bin. Manchmal kam noch die Frage, ob ich denn auch einen Attest habe. Ich habe einen, also bejahte ich die Frage. Ein einziges Mal wurde ich gefragt, ob ich den Attest denn auch dabei habe und ihn vorzeigen könne. Da sagte ich nein, denn meine Gesundheit ist meine Privatangelegenheit und niemand hat das Recht, ohne meine ausdrückliche Einwilligung in meine Gesundheitsdaten Einblick zu nehmen. Damit war die Sache erledigt. Aber bestimmt wird der Tag kommen, an dem jemand darauf besteht, diesen Attest zu sehen. Je nach Situation könnte ich dem nachkommen – oder einfach weitergehen.

Und falls ich eines Tages in eine Situation gerate, in der ich doch meinen Mund und meine Nase bedecken muss, dann werde ich das nicht mit einer Gesichtswindel tun. Alle meine Masken habe ich verbrannt. Das Feuer roch nach… Freiheit.

Max Reinhardt folgt man auf Instagram.

Max Reinhardt

Max Reinhardt arbeitet in Hyperborea an einem geheimen Forschungsprojekt zur Entwicklung einer Zeitmaschine, um die Geburt von Karl Marx, Karl Lauterbach und weiterer Sozialisten zu verhindern. Nebenbei schreibt und trainiert er und ruft entgegen behördlichen Anordnungen zu gemeinschaftlichen Wanderungen auf.

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