Wenn in Brรผssel und anderswo lautstark verkรผndet wird, in ihrem Abwehrkampf gegen den russischen รberfall verteidigten die Ukrainer auch โunsere europรคischen, unsere westlichen Werte“, sollte man als Angehรถriger dieses wehrhaften Volkes hellhรถrig werden: Wer glaubt, Kern der gepriesenen Werte seien Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung, wird nicht nur in Deutschland eines Besseren belehrt.
Rasch nรคmlich wird der tapfere Krieger fรผr Freiheit und Nationalstaat zur Kenntnis nehmen mรผssen, daร auch im „Land der Dichter:innen und Denker:innen“ aus der Herrschaft des Volkes eine sich immer totalitรคrer gebรคrdende Gesinnungsdiktatur geworden ist. Dieser Wandlungsprozeร bedurfte keines blutigen Umsturzes, sondern ging relativ lautlos vonstatten. Bis heute stรผtzt er sich auf Artikel 1 des Grundgesetzes: โDie Wรผrde des Menschen ist unantastbar“ โ โdes Menschen, nicht des Deutschen“, betonte 1999 Bundesprรคsident Johannes Rau (โVersรถhnen statt Spalten“) angesichts erster Anfeindungen von Asylbewerbern.
Alles Weitere erledigte das Bundesverfassungsgericht (BVG), indem es Begriffe neu definierte und damit uminterpretierte: Der ethnische Volksbegriff (im Grundgesetz seit 1949 bis heute: โdas deutsche Volk“), so die Karlsruher Richter 2017 in ihrem NPD-Urteil, sei vรถlkisch-neonazistisch und unvereinbar mit der Menschenwรผrde des Individuums als dem obersten Grundsatz der Verfassung, da er die unbedingte Unterordnung der Person unter ein Kollektiv verlange. Daher spricht man jetzt lieber von โdeutscher Bevรถlkerung“ oder den โEinwohnern Deutschlands“.
Gleichzeitig erfand das BVG gegen alle naturwissenschaftliche Erkenntnis ein drittes biologisches Geschlecht (โdivers“), so daร sexuellen Minoritรคten Tรผr und Tor geรถffnet wurde โ bis hin zur Absurditรคt. So verรถffentlichten Mitarbeiter des Braunschweiger Leibniz-Instituts Ende Mai ein Glossar โHochschule lehrt Vielfalt!“, in dem sie Begriffe aus der LGBTQ-Szene erklรคrten. โKรถrperliche Strukturen wie Genitalien, Hormone oder Chromosomen“, heiรt es in dem Glossar, seien โkulturelle Konstruktionen“ und wรผrden lediglich von โunserer Gesellschaft einer Geschlechtlichkeit zugeschrieben werden“ (Junge Freiheit, Nr. 24/22).
Bereits unter Rot-Grรผn (1998-2005) hatte als vorrangige Aufgabe des Staates gegolten: โGleichstellungspolitik mittels der politischen Strategie des Gender Mainstreaming hat die Bundesregierung als durchgรคngiges Leitprinzip und Querschnittsaufgabe festgelegt.“ Dieser Kurs wurde von Schwarz-Rot (2005-2009 sowie 2015-2021) konsequent fortgesetzt. Bereits Ende 2006 war unter Angela Merkels Schirmherrschaft die Unternehmensinitiative โCharta der Vielfalt“ gegrรผndet worden. Am 26. September 2009, einen Tag vor der Bundestagswahl, erschien als Verlagsbeilage der Sรผddeutschen Zeitung das erste Produkt des staatlich gefรถrderten Relativismus mit dem Titel โVielfalt erleben โ Das Magazin fรผr Diversity Management“, herausgegeben von Daimler, E.ON, McDonaldยดs und PricewaterhouseCoopers. Das Geleitwort hatte Maria Bรถhmer geschrieben, die Beauftragte fรผr Migration, Integration und Flรผchtlinge.
In ihrer Charta verpflichteten sich die Mitglieder, โeine Unternehmensstruktur zu schaffen, die alle Talente in der Belegschaft fรถrdert und anerkennt โ unabhรคngig von Geschlecht, Rasse, Nationalitรคt, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identitรคt“. Mehr als 600 Firmen, Hochschulen und Behรถrden waren damals dem Netzwerk beigetreten. Heute dรผrfte es kaum ein Unternehmen geben, das diesen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Es kann daher nicht wundernehmen, daร auf einstimmigen Beschluร des Prรคsidiums des Bundestags am 23. Juli erstmals die Regenbogen-Fahne auf einem der zwei Tรผrme des Berliner Reichstags wehen soll. An jenem Samstag findet in der Hauptstadt der โChristopher-Street-Day“ statt. Bundestags-Vizeprรคsidentin Katrin Gรถring-Eckardt stellte klar, es sei รผberfรคllig, fรผr alle sichtbar das Signal zu setzen, โdaร unser Land ein Land der Freiheit, Vielfalt und Demokratie ist, das sexuelle und geschlechtliche Vielfalt schรผtzt und sich gegen jede Form der Diskriminierung stellt“. Der Jungen Freiheit zufolge soll der Flaggen-Vorschlag von Bundestags-Vizeprรคsident Wolfgang Kubicki (FDP) eingebracht worden sein.
Jeder, der diese auch in der Hautfarbe immer โbunter“ werdende Republik zu kritisieren wagt, lรคuft Gefahr, als rechtsextremer Parteigรคnger gebrandmarkt zu werden, dessen Ziel die โverfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ sei โ so die neueste Wortschรถpfung im Bericht des Bundesamts fรผr Verfassungsschutz 2021, der am 7. Juni 2022 vorgestellt wurde . Unbehagen angesichts der Masseneinwanderung in das deutsche Sozialsystem wird von willfรคhrigen und staatlich alimentierten Wissenschaftlern als โethnozentrisches Ressentiment“ abgetan, รberfremdungsgefรผhle sind nichts als โEinbildung“.
Im Parlament sorgt eine antinationale Einheitsfront dafรผr, daร die Gewaltenteilung nur noch auf dem Papier steht und Legislative, Exekutive und zunehmend auch die Judikative den Meinungskorridor so verengen, daร als Extremist unter Beobachtung steht, wer โ wie Birgit Bessin, die brandenburgische AfD-Landesvorsitzende โ zu รคuรern wagt: โDas deutsche Volk darf nicht zu einer Minderheit im eigenen Land werden, wie ja das Ziel dieser links-grรผnen Politik zu sein scheint, die wir seit Jahren ertragen mรผssen“ (Mรคrkische Allgemeine Zeitung, 14. Juni).
Ukrainer, die fรผr Familie, Heimat, Volk, nationale Souverรคnitรคt sowie fรผr eigene Kultur und eigene Sprache kรคmpfen, sollten sich daher zweimal fragen, ob sie als Mitglied der EU ihre traditionellen Werte auf Dauer werden bewahren kรถnnen.

