Robert Habeck stellte seine Bewerbungsrede auf dem Grรผnen-Parteitag unter das Zeichen der Freiheit. Irgendwie selbstironisch, war Habeck doch noch vor wenigen Tagen fรผr eine Hausdurchsuchung bei einem Rentner verantwortlich. Der Fall rief groรe mediale Empรถrung hervor; zu Recht โ aber die Entwicklung dahinter ist viel bedrohlicher als ein anzeigewรผtiger Wirtschaftsminister.
Habeck zeigte einen Rentner an, weil dieser ein Meme mit dem Kopf des Wirtschaftsministers und der Unterschrift โSchwachkopf Professionalโ auf X geteilt hatte. Der Vorwurf: Paragrafen 185, 188 Absatz 1, 194 Strafgesetzbuch โ Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung. Die Staatsanwaltschaft beantragte daraufhin eine Hausdurchsuchung, ein Richter genehmigte, die Polizei drang in die Privatrรคume des Beschuldigten ein und beschlagnahmte sein Tablet.
Eine Hausdurchsuchung wegen eines Beitrags im Netz? Das ist grundsรคtzlich mรถglich. Paragraf 102 der Strafprozessordnung sieht vor, dass bei jedem, der einer Straftat verdรคchtig ist, eine Hausdurchsuchung zwecks Ergreifung oder Auffinden von Beweismitteln mรถglich ist. Voraussetzung ist demnach der Verdacht einer Straftat, und zwar jeder. Von Terrorismus bis hin zur kleinsten Beleidigung โ wie in diesem Fall. Dann braucht es nur noch eine Staatsanwaltschaft, die sich herbeikonstruiert, warum sie unbedingt in die Privatsphรคre des Beschuldigten eindringen muss, und einen Richter, der das alles abnickt.
Dabei kann man es nur als abenteuerlich bezeichnen, wenn die Staatsanwaltschaft behauptet, man mรผsse unbedingt das digitale Endgerรคt sicherstellen, von dem aus der Beitrag รผber Habeck geteilt wurde. Immerhin wusste man offensichtlich bereits, zu wem das besagte Nutzerprofil gehรถrt. Es schien wohl eher darum zu gehen, ein Zeichen zu setzen. Schlieรlich geschah die Durchsuchung im Zusammenhang mit dem โbundesweiten Aktionstag gegen antisemitische Hasskriminalitรคt im Internetโ.
Mit Antisemitismus hatte der geteilte Beitrag des Rentners zu Robert Habeck gar nichts zu tun. Dafรผr musste ein anderer Beitrag des Beschuldigten herhalten. Er hatte linke Boykottaufrufe gegen die Marke Mรผller mit den Boykottaufrufen gegen Juden seitens der Nationalsozialisten verglichen und ein entsprechendes Foto darunter verรถffentlicht. Besonders bedacht mag so ein Vergleich nicht sein, aber antisemitisch genauso wenig. Fรผr eine Hausdurchsuchung hat das dann offensichtlich auch nicht gereicht. Da musste man sich obigen Schwachkopf-Beitrages bedienen. Durchgezogen hat man die Hausdurchsuchung dann dennoch am erwรคhnten Aktionstag.
Wer diesen Vorgang zunรคchst merkwรผrdig findet, wird sich nicht wundern, wer hinter dem Aktionstag steckt: Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beziehungsweise das ihr unterstehende Bundeskriminalamt. Hausdurchsuchungen, um ein Zeichen zu setzen, kommen uns doch bekannt vor. Bereits im Juli diesen Jahres lieร die Antifa-Ministerin die Rรคumlichkeiten des โCompactโ-Magazins von 339 Bundespolizisten stรผrmen. Mit vor Ort war die informierte Presse mitsamt Fotografen. Schlieรlich reichte es nicht, Jรผrgen Elsรคsser und seine Mitarbeiter durch die Durchsuchungen einzuschรผchtern. Es sollten auch alle anderen mitbekommen, was passiert, wenn man in der Bundesrepublik Kritik an der Regierung รผbt.
Darin sehen wir die weitere Zuspitzung einer Entwicklung, die die CDU โ wie in so vielen anderen Bereichen โ eingeleitet hat. Konkret geht es um den Paragrafen 188 Strafgesetzbuch. Bis zur Gesetzesรคnderung 2021 stellte er die รผble Nachrede und Verleumdung gegen Politiker gesondert unter Strafe. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass es besonders verwerflich sei, einen Politiker in der รffentlichkeit zu verleumden, dadurch andere gegen ihn aufzuwiegeln und somit โsein รถffentliches Wirken erheblich zu erschwerenโ.
Der Tatbestand der Beleidigung war in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Denn wรคhrend sich die รผble Nachrede und die Verleumdung an Dritte richten, richtet sich die Beleidigung ausschlieรlich an beziehungsweise gegen den Betroffenen. Sie kann dadurch gar nicht diesen aufwiegelnden Charakter entfalten. Doch das รคnderte sich 2020 mit dem von CDU und SPD beschlossenen โGesetz gegen Rechtsยญextreยญmismus und Hassยญkrimiยญnaยญlitรคtโ.
Dort wurde auch die Beleidigung in den Tatbestand des Paragrafen 188 Strafgesetzbuch aufgenommen. Seitdem haben wir in Deutschland die Majestรคtsbeleidigung als Straftatbestand offiziell wieder eingefรผhrt und gleich auf alle Politiker ausgedehnt. Na ja, vermutlich nicht alle. Denn wรคhrend man bei Habeck wegen der Verwendung eines Haufen-Emojis mit 600 Euro Strafe oder gleich wie oben mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss, darf man Alice Weidel weiter als โNazi-Schlampeโ bezeichnen.
Stellen solche รuรerungen gegenรผber Habeck also einen staatswohlgefรคhrdenden Akt dar, handelt es sich gegenรผber Alice Weidel alles lediglich um Satire. Denn Hass โ was auch immer das genau sein soll – kann scheinbar nur von rechts ausgehen. In dieses Bild passt auch die Erfahrung des FDPlers Wolfgang Kubicki, der davon berichtet, dass die Polizei ihn nur auf โrechte Beleidigungen und keine linkenโ aufmerksam mache, obwohl es von Letzteren auch reichlich gebe.
Wenn Robert Habeck also auf dem Grรผnen-Parteitag von Freiheit spricht, scheint er nicht die Meinungsfreiheit im Sinn zu haben. Zumindest nicht, solange man nicht seiner Meinung ist. Das machen die 805 von ihm gestellten Strafanzeigen seit seinem Regierungsantritt deutlich. Eigentlich sollten Recht und Richter den unbescholtenen Bรผrger aber davor schรผtzen, um sechs Uhr morgens von der Staatsgewalt wachgeklingelt zu werden. Inzwischen scheint der einzige Weg als Nicht-Linker, sicher zu verhindern, der Polizei im Bademantel die Tรผr รถffnen zu mรผssen, bereits um fรผnf Uhr aufzustehen.


Nicht umsonst heiรt es „getroffene Hunde beiรen“.
Die massenhafte Inanspruchnahme eines ohnehin schon รผberlasteten Rechtswesen ist auch eine Form von Amt- und Rechtsmiรbrauch, zusรคtzlich zur massiven Instrumentalisierung und gesinnungskonformen Umgestaltung.
„I can guarantee freedom of speech – but I can’t guarantee freedom after speech! (Idi Amin Dada – vormaliger ugandischer Rechtsphilosoph…)
Ich habe mir mittlerweile extra jeden Tag eine viertel Stunde frei gemacht, in der ich nichts anderes tue, als ausgiebig und gezielt verรคchtlich รผber unsere Regierung und deren tagtรคgliches fremdschรคmwรผrdiges Handeln zu lachen und dabei den Kopf zu schรผtteln. Ich arbeite das dann anhand von Politiker-Fotos im Internet der Reihe nach ab. Das befreit mich wirklich ungemein. ๐
In meiner Schulzeit (1948-1956) nannte man einen Schรผler der sich mit lesen, schreiben und Rechen schwer tat einen Schwachkopf. Ich wรผrde jeden der an das Mรคrchen vom bรถsen CO2 glaupt fรผr einen Schwachkpf halten.
Auch ein Sigelredaktรถr der im Jahr 2000 das durch den Anstieg von CO2 der Kรถlner Dom 6m unter Wasser stehen wรผrde. Das wรคr dann 56m รผber dem Meresspiegel liegen. Woher soll die Menge Wasser herkommen. Von den Eisbergen auf dem Sรผd bzw. Nordpol kommt es jedenfalls nicht, Phรผsikalich funkt das nicht.