AfD-Bundestagsfraktion muss in Minisaal ausharren

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Nun hat Karlsruhe also entschieden: Die AfD muss in einem Saal bleiben, in dem der einzelne Abgeordnete mit 1,66 Quadratmetern 72 Prozent des EU-weit vorgeschriebenen Platzes für ein Bioschwein (2,3 Quadratmeter) genießt. Hinzu kommt für das Schwein noch ein weiterer Quadratmeter Auslauf, aber den haben die Politiker draußen ja auch. Das Verfassungsgericht tut uns damit ironischerweise einen doppelten Gefallen: Während ihre schnippisch formulierte, zurechtgebogene Begründung für das kleinliche Spielchen die politische Korrumpiertheit der deutschen Justiz entlarvt, stärkt so eine Benachteiligung von oberster Stelle den inneren Zusammenhalt.

Der zweitgrößte Saal im Bundestag, der Otto-Wels-Saal, bleibt in SPD-Hand. Ihre 120 Abgeordneten können sich dort weiter auf knapp vier Quadratmetern pro Person ausbreiten. Karlsruhe begründete das mit einer angriffslustigen Polemik: Der Saal sei nicht als eine „Art Silbermedaille“ zu verstehen, die Raumvergabe folge keiner Ranglogik, und Bundestagswahlen regelten allein den politischen Einfluss bei der Willensbildung.

Diese Unterstellung, einem Status-Spielchen zu frönen, ist ein Paradebeispiel für Projektion: Der einzige greifbare Grund, das zusammengeschmolzene SPD-Trüppchen in seiner geliebten Turnhalle tagen zu lassen, ist Rücksichtnahme auf etwaige gekränkte Egos unter den Resten dieses Volksparteichens. Ob es deren Selbstbild wiederum langfristig wirklich so guttut, ständig in einen zur guten Hälfte brachliegenden Saal zu spazieren, sei dahingestellt.

Der einzige Grund, ihn der AfD zu verwehren, besteht zeitgleich darin, sie nicht aufwerten, nicht groß und stark aussehen lassen zu wollen.

Damit erreichen sie lustigerweise das Gegenteil: Stärker, als wenn deine 150-Mann-Truppe vom obersten Gericht in eine aus allen Nähten platzende Besenkammer gezwängt wird, weil die herrschenden Mächte eine scheißende Angst vor euch haben, kann man doch kaum aussehen. Wer seine Muskeln oder seine Oberweite betonen will, der zieht sich eng an, nicht schlabbrig.

Der Entscheidung voraus ging eine Klage der AfD gegen die Saalzuweisung des Ältestenrates. Darin verwies man darauf, dass die Bundestagsverwaltung als Lösung für den Platzmangel vorgeschlagen hatte, die Tische zu verkleinern. Ein beiliegendes Gutachten attestierte zudem einen aus Verstopfungsgründen mangelhaften Brandschutz, keine Fluchtwege sowie fehlende Arbeitsplätze.

Letzteres löst die Fraktion derzeit so, dass Einzeltische samt Mikrofonen von zwei Abgeordneten gleichzeitig benutzt werden. Darüber hinaus ist die erste Reihe der Abgeordneten-Tische bis auf einige Zentimeter an die des Bundesvorstandes herangerückt worden, sodass man sich vorne wie bei einer Gruppenarbeit in der Schule quasi am selben Tisch gegenübersitzt.

Während also kaum genug Tische und Stühle in den Raum passen, um 151 Ärsche darauf unterzubringen, sprachen die Richter nun von „keiner konkreten Beeinträchtigung für die parlamentarische Arbeit“ – und hatten damit, abseits von Gaslighting der Sorte „ihr wollt doch nur aus Statusgründen einen größeren Saal“, fertig argumentiert.

Natürlich geht in der Realität beides Hand in Hand: Mehr Abgeordnete bedeuten sowohl die praktische Notwendigkeit eines größeren Saales, um mit denen der anderen Fraktionen vergleichbare Arbeitsbedingungen bei den Sitzungen zu gewährleisten, als auch ein logisches Anrecht auf ihn als Statussymbol. Niemand weiß gerade um letztere Funktion besser als Ältestenrat und Verfassungsgericht, denn deswegen verwehren sie ihn ja.

An dem Beschluss wirkte auch Ann-Katrin Kaufhold mit, die letztes Jahr im Windschatten der deutlich mehr beachteten und letztlich gekippten SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf ins höchste Richteramt gewählt worden war. Sie vertritt etwa die Ansicht, dass „unpopuläre Klima-Maßnahmen“ an Gerichte und Zentralbanken ausgelagert werden sollten, um sie hemmender demokratischer Kontrolle zu entziehen:

„Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, dass sie auf Wiederwahl angewiesen sind. In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen. (…) Gerichte oder Zentralbanken, auf der anderen Seite, sind unabhängig. Damit eignen sie sich zunächst einmal besser, unpopuläre Maßnahmen anzuordnen.“

In Zeiten, in denen Teile des Mainstreams einen strategischen Wechsel von der Zerschlagung oder Verhinderung der AfD hin zu ihrer Eingliederung ins System durch die Stärkung „Gemäßigter“ (also biegsamer Teile der Partei ohne eigene Weltanschauung) anstreben, sind solche Demütigungsversuche Gold wert – gerade wenn sie die Gleichschaltung verschiedenster, sich der Öffentlichkeit stets als unabhängig voneinander präsentierender Institutionen demonstrieren.

Solche Mäßigungs-Appelle kann man innerparteilich nämlich nur entweder an Schreckensszenarien oder großen Verlockungen festgemacht verstärken: „Remigration aus dem Programm, sonst Verbot!“, „Distanzierung von der IB, dann sind wir regierungsfähig!“. Derartige Auswüchse kleinteiligerer Gängelung wiederum unterstreichen eher den armseligen, opportunistischen Charakter der Biegsamkeits-Prediger: „Höcke weg, dann kriegen wir den großen Saal!“

1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Für Versammlungsräume gelten nicht dieselben Vorgaben für den Mindestplatzbedarf wie für Wohn- und Büroräume. Es bleibt einzig die Frage ob im Notfall die Fluchtwege ausreichen (tun sie das nun, oder nicht?)

    Von daher bleibt abzuwarten ob sich die Spezialdemokraten mit ihrer infantilen „Ätsch, unser Saal!“-Haltung einen Bärendienst erwiesen haben, denn der Kontrast zwischen deren halb verwaisten Prachtsaal und der umso vollgestopfteren Konkurrenzkammer arbeitet in der allgemeinen Wahrnehmung beständig sie.

    Und die Blackrockerbande sollte sich nicht zu früh freuen, denn ihnen könnte bei der nächsten Wahl das Schicksal drohen daß sie heute komplizenhaft denen auf der anderen Seite der Brandmauer zumuten.

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