Spaltet ein AfD-Sieg die Polizei?

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Wer kennt nicht das der Bibel entlehnte Sprichwort „Hochmut kommt vor dem Fall“? Schließlich hat jeder, der ehrlich zu sich selbst ist, schon einmal erlebt, daß Arroganz, Selbstüberschätzung und Überheblichkeit zu einem jähen Scheitern führen. Auf Deutschlands politischer Ebene kommt dieser prophezeite Fall von Tag zu Tag näher und hat die Parteien der selbsternannten „demokratischen Mitte“ und deren mediale Begleiter in tiefste Unruhe versetzt. Die Süddeutsche Zeitung hat es geahnt:

„Die offene Gesellschaft kann gleich zweimal verlieren, wenn sich die politische Öffentlichkeit ständig um Figuren der radikalen oder extremen Rechten dreht. Zum einen kann sie Menschen berühmt machen, die das besser nicht sein sollten. Zum anderen, und das ist langfristig folgenreicher, breiten sich ihre Themen aus… Wenn jeden Abend über Migration, Identität und Kriminalität gesprochen wird, bleibt zwangsläufig weniger Raum für andere Themen.“

Zu spät! Diese gleichwohl verräterische Einsicht veröffentlichte das linksliberale Blatt erst am vergangenen Wochenende, fünfzehn Tage vor der Wahl in Sachsen-Anhalt. Selbst in dieser Ausgabe hielt sich die SZ mit sechs Artikeln über die Alternative für Deutschland nicht an ihr empfohlenes Konzept, den Alptraum einfach zu negieren:

„Eine offene Gesellschaft sollte nicht jene auf die Bühne bitten, die ihre Institutionen und Regeln beseitigen wollen. Sonst ist es, als wolle man man mit einer Kerze nachsehen, ob das Benzinfass leckt.“

Mit dieser Kerze hat Sven Hüber bereits gefuchtelt: Angesichts einer möglichen Landesregierung in Sachsen-Anhalt unter Führung der AfD rief der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) die rund 6.400 Polizisten in dem Bundesland zum Widerstand auf. Unter Anspielung auf die Regierungsübernahme der NSDAP im Jahr 1933 schrieb Hüber in der Mitgliederzeitschrift der GdP, eine AfD-Machtübernahme entbinde keinen Beamten von seinem Eid auf die Verfassung:

„Die Bereitschaftspolizeien müssen so stark und so vorbereitet sein, um auf die Weisung des Bundesinnenministers (….) mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können.“

Eine Mitgliedschaft in der AfD, so Hüber, sei mit dem Dienst als Polizist unvereinbar. Schließlich seien mehrere Landesverbände der Partei vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextrem“ oder als Verdachtsfall eingestuft worden. Wer seinen Eid auf die Verfassung geleistet habe, könne daher keine verfassungsfeindliche Partei unterstützen. Für Polizisten gelte somit grundsätzlich: „No-Go mit der AfD!“ Kritisch zu Hübers Artikel äußerte sich der Vorsitzende der konkurrierenden Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Heiko Teggatz. Es brauche immer eine Zweidrittelmehrheit, „um eine Verfassung, also die demokratische Legitimation eines Landes oder des Bundes, zu ändern. Und da sind wir ja in den Wahlprognosen noch weit entfernt“. Jochen Kopelke, Vorsitzender der GdP, stellte sich zwar hinter seinen Stellvertreter Hüber, räumte aber ein, es sei nicht Aufgabe der GdP, ihren Mitgliedern Wahlempfehlungen zu geben oder sie zu bekehren.

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Sollte die Alternative für Deutschland am 6. September an der Regierung in Magdeburg beteiligt werden oder sie gar allein stellen, ist das geschehen, was der politische und publizistische Mainstream als Inneren Notstand ausrufen könnte. Dazu heißt es in Artikel 91, der im Rahmen der Notstandsnovelle von 1968 ins Grundgesetz aufgenommen wurde:

„Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes (jetzt: Bundespolizei – d. Verf.) anfordern. Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen.“

Dieser Verfassungsartikel, der bisher noch nie angewendet wurde, läßt Raum für Interpretationen und könnte Auslöser bürgerkriegsartiger Unruhen werden.


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