Hammerbanden-Chefin Lina Engel ist wieder auf freiem Fuß. Der Bundesgerichtshof wies eine Beschwerde gegen ihre vorzeitige Entlassung nach insgesamt dreieinhalb Jahren, von denen sie den Großteil in Untersuchungshaft verbrachte, vergangene Woche zurück.
Schon zweieinhalb Jahre nach ihrer Festnahme im Rahmen einer Razzia in Leipzig-Connewitz im November 2020, bei der die Linken-Landtagsabgeordnete Juliane Nagel spontan vorbeischaute, um nach dem Rechten zu sehen, ließ man sie für knapp zwei Jahre wieder frei. Der Grund: Die Haft sei aufgrund einer Rheuma-Erkrankung unzumutbar. Als jemand, der elf JVAs von innen begutachten durfte, kann ich berichten: Mit Gelenkproblemen gehört man vielerorts noch zu den fitteren Insassen. Die Haftpause folgte auf ein nicht minder entgegenkommendes Urteil: fünf Jahre und drei Monate.
Zwei beispielhafte Taten der Organisation, in der sie laut Gericht eine „herausragende Stellung“ bekleidete: 2019 zertrümmerten sie einem Leipziger Kanalarbeiter den Schädel, weil er eine Mütze der Marke Greifvogel Wear trug. Sie brachen ihm unter anderem das Jochbein, weswegen die Gesichtsknochen des Opfers mit einer Metallplatte fixiert werden mussten, deren (eigentlich medizinisch notwendige) Entfernung ein erhebliches Erblindungsrisiko durch das Absacken der Augenhöhle bedeuten würde. Engel selbst bedrohte während der Tat einen Kollegen des Opfers mit Reizgas, um ihn vom Eingreifen abzuhalten.
Kurz nach Engels Festnahme brach ihre Bande dem Heimat-Nachwuchspolitiker Paul Rzehaczek beide Beine, um seine Lebenspläne als angehender Fahrlehrer zu zerstören. Der Modus Operandi, den sie auch in anderen Fällen angewandt hatten: Sie tauchten frühmorgens als Polizisten kostümiert vor seiner Wohnungstür auf und verlangten unterm Deckmantel einer Hausdurchsuchung Einlass. Rebellische Freiheitskämpfer also, die bei ihren Terroranschlägen ausnutzen, dass ihre (friedlichen) politischen Gegner mit staatlichen Repressionen zu rechnen haben.
Das milde Urteil stand im Kontrast zu Fällen wie dem von Nino K., der 2018 für das Zünden zweier Rohrbomben vor der Eingangstür einer Moschee, bei dem niemand zu Schaden kam, neun Jahre und acht Monate bekam. Ein Jahr nachdem Engel dann den zweijährigen Rheuma-Hafturlaub beendete, ordnete der BGH nun ihre Freilassung nach Verbüßung von zwei Dritteln des Strafmaßes an, das ihre Entlassung erst im November 2027 vorsah. Dieses Entgegenkommen wird nur einem knappen Fünftel deutscher Strafgefangener zuteil.
Mit der Begründung gibt sich die Justiz endgültig der Lächerlichkeit preis: Engel habe sich „von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt“, während sie jedoch weiterhin „an einer strikten antifaschistischen politischen Einstellung festhält“, Aussagen gegen ihre Mitstreiter verweigerte und sogar noch mit diesen verkehrt: Gegen sie spreche, dass sie „weiterhin Kontakte zu ihrem früheren linksextremistischen Umfeld pflegt“.
Was man da alles aufdröseln muss. Was meint ein deutsches Gericht, wenn es in tadelnder Weise von einer „strikten antifaschistischen Einstellung“ spricht? Es wird ja wohl kaum bemängelt werden, dass Lina E. keine Rechte geworden ist. „Antifaschismus“ in der „AfD verbieten, Hass ist keine Meinung“-Ausformung ist Doktrin bei „Tagesschau“, Verfassungsschutz und der gesamten etablierten Parteipolitik bis in CDU-Kreise; auch darum kann es also nicht gehen. Neben der Befürwortung politischer Gewalt – von der sie sich ja so glaubhaft losgesagt hat – kann hiermit nur das Anstreben eines Umsturzes der bestehenden Gesellschaftsordnung gemeint sein.
Das „frühere linksextreme Umfeld“ – wobei „frühere“ einen Widerspruch in sich darstellt, wenn man im selben Atemzug den fortbestehenden Kontakt bemängelt – beschreibt selbstredend ihre Hammerbande. Zusammenfassend bewegt sich Engel also weiterhin in den Kreisen der Gewalttäter, die sie bis zu ihrer Verhaftung anführte, und will den Staat stürzen. Den Staat, dessen Gewaltmonopol sie jetzt aber glaubhaft anerkennt, als „Ergebnis einer echten inneren Abkehr von ihren früheren Einstellungen“. Wer’s glaubt, wird selig.
Zum Kontrast: Während meiner Haftzeit wegen Meinungsdelikten ordnete man eine Überwachung meiner Telefongespräche, von Gesprächen bei Besuchen sowie Briefen an, damit „es zu keiner weiteren Kontaktaufnahme zu rechtsgerichteten Personen kommt“.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte sich in einem Schriftwechsel mit der Anstalt vorab dafür starkgemacht. Kontakt mit der politischen Himmelsrichtung rechts gefährde mein Vollzugsziel. Andererseits wird Engels Vollzugsziel vom zweithöchsten Gericht des Landes als erreicht betrachtet, während sie weiterhin mit Angehörigen einer Terrorvereinigung rumhängt, die sie jahrelang leitete und die die gesellschaftliche Grundordnung stürzen will.
Jedoch kamen ihr „tragfähige konkrete Zukunftspläne“ zugute. Diese sehen so aus, dass sie ihr altes Leben genau wie vor der Haft wieder aufnimmt. Kein Scherz:
„So beabsichtigt sie, ihre vor Antritt der Strafhaft ausgeübte Tätigkeit als Sozialarbeiterin im Bereich der Suchthilfe wieder aufzunehmen und ihr Studium der Erziehungswissenschaften mit einer Masterarbeit abzuschließen.“
Sozialpädagogik studierte sie bereits, als sie noch mit ihrer Bande Kanalarbeitern wegen der Marke ihrer Mütze die Gesichtsknochen mit Hämmern brach. Sowohl an der Leipziger Uni als auch als staatliche Drogentante wird sie in ein Umfeld zurückkehren, das bei neutraler Betrachtung als „kriminogen“ eingestuft würde; in dem sie also von Sympathisanten umringt ist, die sie als Heldin feiern. Der „Rechtsstaat“ ist demgegenüber blind, weil er diesen Nährboden für ideologisch staatsnahen Terrorismus selbst herangezüchtet hat und genauso von ihm durchsetzt ist, was die eigenen Sozialarbeiter, Psychologen sowie zunehmend auch Staatsanwälte und Richter betrifft.
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