BRD – Beschissen Reguliertes Deutschland

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Während sozialistische Rechte und libertäre Rechte darüber streiten, wie viel Staat es geben soll oder ob es ihn überhaupt braucht, schafft die Bundesrepublik seit Jahren Fakten. In unzähligen Lebensbereichen zeigt sich bei den Regulierungen ein klares Muster: Es muss so schlecht und sinnfrei wie möglich sein – dann gefällt es der deutschen Herrscherkaste offenbar besonders gut. Der Blick auf einige ausgewählte Beispiele soll verdeutlichen, wo der Schuh drückt. Dabei gehe ich jeweils kurz auf die aktuelle Rechtslage und anschließend auf deren Auswirkungen für die Bevölkerung ein.

Snus – Tabak ja, aber bitte so ungesund wie möglich

In Deutschland ist der Verkauf von tabakhaltigem Snus grundsätzlich verboten (§ 11 Tabakerzeugnisgesetz), während Schweden aufgrund einer EU-Ausnahmeregelung traditionellen Snus weiterhin vertreiben darf. Gleichzeitig liegt die Raucherquote in Schweden bei lediglich rund 8 %, während sie in Deutschland etwa 24 % beträgt. Damit gilt Schweden innerhalb der EU als das Land mit der niedrigsten Raucherquote. Das scheint tatsächlich der dortigen Snus-Kultur geschuldet zu sein und nicht etwa exorbitant hohen Steuern auf Rauchwaren. Mit rund 6 Euro ist eine Schachtel Zigaretten in Schweden deutlich günstiger als in den meisten anderen nord- und mitteleuropäischen Ländern. Trotzdem greifen die Schweden nicht zur Zigarette, sondern zum Tabakbeutel.

Die eigentliche Absurdität in Deutschland liegt darin, dass ausgerechnet das Produkt verboten wird, das keinen Verbrennungsprozess benötigt. Wer Snus konsumiert, inhaliert weder Rauch noch Teer oder Kohlenmonoxid. Viele Experten sehen deshalb rauchfreie Nikotinprodukte als Instrument der Schadensminimierung gegenüber dem klassischen Zigarettenrauchen – auch wenn sie keineswegs risikofrei sind. Deutschland hat sich jedoch für eine inkonsistente Regulierung entschieden: Zigaretten bleiben frei erhältlich, schwedischer Tabak-Snus dagegen nicht. Stattdessen findet der Verbraucher auf dem Markt vor allem tabakfreie Nikotinbeutel, deren rechtliche Einordnung ebenfalls seit Jahren Gegenstand regulatorischer Unsicherheit ist.

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1 Kommentar Schreibe einen Kommentar

  1. Nach dem K(r)ampf gegen Glimmstengel wird hierzulande seit einigen Jahren auch massiv eine Anti-Alkohol-Propaganda angeheizt.

    Derweil das karlatanische Rauschkraut nun legalisiert in allen Großstadtecken rund um die Uhr rumstinkt und die Wasserpfeifenspelunken wie Schimmelpilze in allen Gassen sprießen.

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