Vergangene Woche machte ein von gut 1.000 Juristen unterzeichneter offener Brief die Runde, in dem ein AfD-Verbot gefordert wurde. Der erhebliche Großteil der Unterzeichner besteht aus irgendwelchen Anwälten. 43 sind aktive Richter und sieben Staatsanwälte.
Die Begründung setzt sich aus dem Üblichen zusammen: Nebst einem Verweis auf das Gutachten der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“, die von parteinahen Stiftungen, linksradikalen NGOs wie Campact und George Soros finanziert wird, stützt man sich auf das vom Verfassungsschutz perfektionierte Verwirrspiel mit den Volksbegriffen:
Eine beabsichtigte „Realisierung eines ethnisch-kulturellen Volksbegriffes“, implizit also die Ersetzung des Staatsvolks durch das ethnische Volk, sei der finale Knackpunkt. Dieser Vorwurf stützt sich darauf, dass wir überhaupt einen ethnischen Volksbegriff haben. Mit der so geschaffenen Dichotomie zwischen „nur Staatsvolk“ und „nur Ethnie“ bedeutet Grundgesetztreue im letzten Schluss, dass es uns nicht einmal auffallen dürfte, wenn wir über Nacht in ein somalisches Dorf verschleppt würden – zumindest, solange man dort vorher genügend Pässe abwirft.
Sie brauchen diese Reduzierung der Auswahlmöglichkeiten auf „Scheiß drauf“ oder „hundertprozentige Reinheit“, weil die meisten Leute eine Zwischenstufe wählen würden, die deutlich weiter von Ersterem als von Letzterem entfernt ist. Staatsvolk und ethnisches Volk schließen sich nicht aus, sie bedingen sich gegenseitig.
Das Staatsvolk benötigt einen dauerhaft dominanten ethnischen Charakter, an dem sich orientiert werden kann. In der Bewahrung dieser ethnokulturellen Kontinuität besteht eine Hauptaufgabe des Staatsvolk-Konzeptes, schon zum Selbsterhalt. Was passiert, wenn sie gebrochen wird, ist im Kleinen bereits in migrantisierten Vierteln vieler Großstädte zu beobachten: Die Ethnie wird tatsächlich wieder zur einzigen belastbaren Größe. Die Antwort auf die Frage, was für ein Landsmann man ist, weicht beispielsweise in Neukölln bereits im Regelfall von der Pass-Identität ab. Diese wird also bedeutungslos.
Der Verein, der die Verbotsforderung verfasst hat, nennt sich „Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein“ und hat seine Wurzeln in der Verteidigung von RAF-Terroristen. Gegründet wurde er 1979 u.a. von den Baader-, Ensslin- und Meinhof-Verteidigern Otto Schily, Rupert von Plottnitz, Klaus Eschen, Kurt Groenewold, Heinrich Hannover und Ulrich K. Preuß. Der Zusammenschluss sollte der Strafverfolgung von anwaltlicher Beihilfe dazu, aus dem Justizvollzug weitere RAF-Machenschaften zu koordinieren, etwas entgegensetzen. Als Leitmotiv gab man dabei aus, „das Recht als Waffe zur Hilfe Schwächerer zu verstehen“.
Heutzutage stellt der RAV Antifa-Schlägern „Legal Teams“ zur Seite, die etwa bei den G20-Ausschreitungen in Hamburg kostenlosen Rechtsbeistand anbieten. Auch bei der gescheiterten Blockade des diesjährigen AfD-Parteitags in Erfurt boten sie einen „anwaltlichen Notdienst“ an. Die Namen der zunächst anonym gebliebenen Unterzeichner aus Richter- und Staatsanwalts-Ämtern wurden schließlich von der „Jungen Freiheit“ veröffentlicht, was uns spannende Einblicke in die politische Korrumpiertheit hoher Vertreter des sogenannten Rechtsstaats ermöglicht.
Simon Pschorr kandidierte etwa bei der Bundestagswahl 2017 erfolglos für die Partei Die Linke. Stattdessen zog er 2019 für sie in den Konstanzer Stadtrat ein, wo er sogleich einen „Klimanotstand“ ausrufen ließ und die Verfolgung der „Letzten Generation“ anprangerte. Ein AfD-Verbot forderte er schon damals. 2025 wurde er dann zum Regensburger Staatsanwalt.
Sabine Kräuter-Stockton war sogar Oberstaatsanwältin. Heute ist sie Aktivistin der „Omas gegen Rechts“, mit denen sie „gegen die Unmenschlichkeit im Umgang mit Geflüchteten und die Untätigkeit im Kampf gegen den Klimawandel“ demonstriert. Dabei geht es nicht um Gastauftritte: In einem SR-Interview spricht sie selbst von „uns Omas gegen Rechts Saar“.
Richterin Karen Ullmann wiederum verbrachte bereits ihre Kindheit „mehr oder weniger freiwillig“ in jedem „größeren Polizeikessel bei Castor-Protesten“, zu denen sie von den Eltern mitgenommen wurde. Ansonsten saß sie meist „heulend auf Kinostufen“, nachdem sie Dokumentarfilme über das südafrikanische Apartheidsregime gesehen hatte.
Mark Linnemann verurteilte 2024 Anabel Schunke wegen eines Posts, in dem sie die Kriminalisierung von „Antiziganismus“ den gesellschaftlichen Problemen mit Zigeunern gegenüberstellte, wegen Volksverhetzung zu 3.600 Euro. In der nächsten Instanz wurde das Urteil zu einem Freispruch gekippt.
Eine Vielzahl der unterzeichnenden Richter sind SPD-Lokalpolitiker. So etwa Heiko Siebel-Huffmann und Dr. Georg Falk, ein ehemaliger hessischer Verfassungsrichter, der seine Verbotsforderung bereits vergangenes Jahr begründete: Remigration sei „eine NS-Forderung“.
Ähnlich stark sind die Grünen vertreten: Per Seidensticker wurde 2022 in den Vorstand der Grünen im Hexental gewählt; Sarah Brunner ist Sprecherin des „AK Menschenrechte“ der Kölner Grünen. Anfang des Jahres kommentierte sie die Stadtbild-Debatte mit den Worten:
„Das Problem heißt Patriarchat. Nicht Herkunft.“
In diesem Stil könnte man sich noch lange an den 43 Richtern abarbeiten. In einem funktionierenden Rechtsstaat werden die Staatsanwaltschaften jeden erdenklichen Stein umdrehen müssen: Rechtsbeugung, Steuerdelikte, kurzum alles, was geeignet sein könnte, Linksextremen in Roben das Handwerk zu legen.
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Bei solchen Richtern braucht man sich über den Zustand Deutschlands leider nicht mehr zu wundern.
Der Gerichtszustand deckt sich leider mit den Zuständen in den Medien und den Altparteien. Deutschland wird von einer „Elite“ geführt, die ganz und gar nicht zum Wohle unserer Heimat handelt.
Das ist freilich nicht neu für uns Patrioten, aber es ist gut, dass hier mal ein paar Genossen aus der linken Oberschicht samt ihrer Tätigkeit als Beispiele gezeigt wurden. So kann man in Gesprächen mit noch nicht so ganz überzeugten patriotischen Mitstreitern diese Leute und ihre „Arbeit“ als konkrete Belege/Fallbeispiele für den Zustand Deutschlands anführen.
Also danke dafür.