Auch in diesem Magazin wurde vor Kurzem die (post-)keynesianische Sichtweise vertreten, wonach der Staat sich verschulden müsse, um die Nachfrage und damit die Wirtschaft zu stabilisieren. Schulden, so liest man hier und anderswo, seien notwendig, um Investitionen in die Infrastruktur sicherzustellen, die das Wachstum der Zukunft erst ermöglichen. Es folgt der zweite Teil meiner Antwort. Während es im ersten Teil hauptsächlich um die sachlich-historische Ebene ging, kommen wir hier zur finanzpolitischen Seite. Teil drei wird sich ökonomietheoretischen Aspekten zuwenden.
Was die wenigsten wissen: Auch vor der Schuldenbremse gab es schon eine Schuldenbremse, genauer gesagt sogar zwei. Die erste galt bis 1969. Bis zu diesem Zeitpunkt durften Schulden nur für „werbende Zwecke“ aufgenommen werden, das heißt zur Finanzierung staatseigener Unternehmen, die derartige Schulden aus ihren eigenen Einnahmen zurückzahlen konnten. Diese ursprüngliche Regelung des Artikel 115 des Grundgesetzes war in jeder Hinsicht ein Kind deutschen Geistes. Sie war ein Kind des ordnungspolitischen Denkens, ein Kind der deutschen Verwaltungswissenschaft und insbesondere der Kameralistik, das Ergebnis deutscher Rechtsgelehrtheit sowie ein Kind deutscher Sparsamkeit und sie funktionierte sehr gut. Staatsschulden waren in dieser Phase kein ernsthaftes Thema, sondern nur ein unbedeutender Nebenaspekt des politischen Geschehens.
Das änderte sich mit der sogenannten keynesianischen Wende, die Ende der 1960er Jahre unter dem Eindruck wirtschaftlicher Rezession in mehreren Gesetzespaketen auf den Weg gebracht wurde. Der Staat übernahm nunmehr die Aufgabe, die Wirtschaftsaktivität zu steuern, und nahm zu diesem Zweck Schulden auf. Formal gab es auch hier eine Schuldenbremse, sie beruhte auf der sogenannten „Goldenen Regel“: Danach darf der Staat immer nur so viel Schulden aufnehmen, wie er für seine Investitionen ausgibt. Im Grunde handelt es sich dabei also um exakt das Modell, das (post-)keynesianische Ökonomen wie Heiner Flassbeck, Marcel Fratzscher und Michael Hüther heute wieder fordern. Auch die Linkspartei setzte sich stets für die Rückkehr zur Goldenen Regel ein, bis der finanzpolitische Staatsstreich des Friedrich Merz, also die Reform der Schuldenbremse mit den Mehrheiten des alten Bundestages, ihre Forderung vorübergehend obsolet machte. Die Idee von „Schulden für Investitionen“ ist also keineswegs neu, sie wurde bereits ausprobiert – und das Ergebnis war schon beim ersten Mal desaströs. Denn die Zeit zwischen 1969 und 2012 ist die Zeit, auf die die heutige Schuldenproblematik zurückgeht. Die Schulden von Bund und Ländern wuchsen in dieser Phase von etwa 100 Milliarden auf über zwei Billionen Euro an. Die Verschuldungsquote stieg dabei von etwa 20 auf über 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das offenkundige Scheitern dieses Systems war der Grund, warum die schwarz-gelbe Koalition 2012 zu einer echten Schuldenbremse zurückkehrte.
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