Momentan geht ein Gerücht um: Die Bundestagswahl 2021 könnte abgesagt werden. Dass diese Behauptung nicht von verschwörungstheoretischen Corona-Leugnern in die Welt gesetzt wurde, sondern aktuell geprüft wurde, zeigt dieses Papier.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat sich aufgrund des aktuellen Corona-Geschehens, bereits im Juli 2020 mit der Frage befasst, inwiefern eine BT-Wahl verschoben werden darf. Das acht Seiten lange Papier kommt allerdings zu dem Schluss, dass eine Verschiebung der Wahl, nur aufgrund massiver Einschränkungen, die bereits im Wahlgesetz genannt sind, stattfinden könne. Darunter fällt zum Beispiel der Verteidigungsfall.
Allerdings sei auch zu berücksichtigen, dass aufgrund möglicherweise wieder ansteigender Infektionszahlen – die Arbeit wurde im Juli verfasst – eine Wahlbeteiligung sehr niedrig werden und zudem eine gesundheitliche Gefahr darstellen könnte.
Trotzdem sehe der gesetzliche Rahmen hier keinen Spielraum für eine Verschiebung: Die Wahl müsse spätestens 48 Monate nach Beginn der letzten Wahlperiode stattfinden. Ein ernüchterndes Ergebnis für Verschwörungstheoretiker, die eine fünfte Amtszeit Merkels wittern, wie auch für die Regierung selbst, die am liebsten einfach weiterregieren würde? Teilweise.
Denn Bundeswahlleiter Georg Thiel gab vor einigen Tagen eine Stellungnahme im Frühstücksfernsehen auf RTL, die anschließend in einigen kleineren Blättern, wie „Fuldainfo“ zitiert wurde. Thiel im Wortlaut: „Ich glaube, wenn wir die Erfahrungen aus den Kommunalwahlen nehmen, dass wir gut unter Corona-Bedingungen Wahlen in Deutschland durchführen können“. Und weiter: „Aber am Ende sei das immer eine Entscheidung des Gesetzgebers.“
Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer begraben. Hier liegt die Crux eines jeden Transformationsprozesses hin zu einer Diktatur. Der Gesetzgeber ändert einfach die Gesetze – meistens schränkt er die vorhandenen Gesetze ein. Selbst das Grundgesetz, dass auf den ersten Blick sehr bodenständig und liberal wirkt, ist auf den zweiten Blick ein löchriger Schweizer Käse.
Aus den Griffeln der Gesetzgeber gezerrt ist lediglich Artikel 1 und 20 sowie die föderale Aufteilung des Bundes. Alle anderen Artikel – sogar die Grundrechte – sind im Falle einer Krise oder eines tollwütigen Gesetzgebers einfach einschränkbar. Das fängt von der „Unverletzbarkeit der Wohnung“ und des Grundstückes an, die entweder von einem zahnlosen SPD-Politiker oder sogar durch einen bienenjagenden Imker eingeschränkt werden kann…
https://dejure.org/gesetze/BGB/962.html
… und hört bei „Schutz des Eigentums“ auf, der in einem Hochsteuerland mit 0-Zinspolitik quasi nur noch rudimentär vorhanden ist.
Und genau so sieht es auch mit der Bundestagswahl aus: Die acht Seiten Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes, ist eine Momentaufnahme zur jetzigen Gesetzeslage. Unsere Gesetze sind fast alle abänderbar – und genau das ist Georg Thiel herausgerutscht, ohne sich überhaupt der Tragweite bewusst zu sein. Das Parlament – der Gesetzgeber – kann schlichtweg seine eigene Wiederwahl aussetzen oder verschieben.