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Biologieprofessor wegen Aussagen zu Homosexuellen verurteilt

5. August 2020
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Ulrich Kutschera, Professor für Evolutionsbiologie in Kassel und Stanford, wurde wegen seiner streitbaren Aussagen über die Homoehe sowie zur Homosexualität und dem in Deutschland eingeführten Adoptionsrecht zu einer Geldstrafe verurteilt. Der 65-Jährige wurde wegen Beleidigung für schuldig befunden und muss nun 6000 Euro Strafe zahlen. Die Anklage wegen Volksverletzung wurde allerdings vom Gericht abgewiesen. Damit ist Kutschera mutmaßlich einer der ersten Sachbuchautoren, der wegen einer wissenschaftlichen Aussage angeklagt und verurteilt wurde.

Kutschera hatte sich 2017 in einem großen Interview mit kath.net über das anvisierte Adoptionsrecht für Schwule und Lesben geäußert: „Sollte das Adoptionsrecht für Mann-Mann bzw. Frau-Frau-Erotikvereinigungen kommen, sehe ich staatlich geförderte Pädophilie und schwersten Kindesmissbrauch auf uns zukommen.“ Kutschera konnte diese Aussage im Nachhinein minutiös belegen (einen ersten Überblick findest du unter dem Artikel) und stellte dem Kasseler Gericht die wissenschaftlichen Studien zur Verfügung, die seine Aussage untermauerten. Dazu stellte Kutschera 14 Beweisanträge, die dem Gericht vorgelegt werden sollten. Aufgrund von Termingründen platzte die erste Verhandlung.

Zudem hatte Kutschera Schwule als „sterile Erotikduos ohne Reproduktionspotenzial“ bezeichnet. Wegen dieser und ähnlicher Äußerungen sah das Gericht den Straftatbestand der Beleidigung erfüllt. Wir haben Ulrich Kutschera gefragt, wie er die Verhandlung wahrgenommen hat und lassen ihn selbst zu Wort kommen:

„Es war mir seit Juli 2017, seit Beginn des medialen Shitstorms gegen mich klar, dass das zur Strafsache erklärte kath.net-Interview zur „Ehe für alle“ letztendlich zu einer Verurteilung führen wird. Die Mainstreammedien und das Politische Establishment haben sich gegen mich verschworen, und mit biowissenschaftlichen Fakten kann man gegen politische Ideologien kaum etwas ausrichten.“

Da aus dem strafrechtlichen Prozess ein Politikum gemacht wurde, sei auch die Neutralität des Gerichtes nicht mehr gewährleistet gewesen: „Der Richter stand unter massivem Druck, die Staatsanwaltschaft ist weisungsgebunden, sodass eine klare Front gegen mich aufgebaut war.“

Zudem seien weder Richter noch Staatsanwaltschaft auf seine biologische Argumentation eingegangen. „Meine Argumente zu John Money, der Gender-Ideologie, der Inzuchthemmung, der Humanevolution, der Mutter-Kind-Bindung, dem „Stiefelterneffekt“, der Vater-und Mutterentbehrung, der „moneyschen“ Definition der Pädophilie als übersteigerte Elternliebe interessierten nicht“, fügt Kutschera hinzu.

So habe das Ergebnis des Prozesses schon im Vorfeld festgestanden. Auch der formaljuristische Ablauf sei abgekartet gewesen: „Es wurden vier Zeugen, zwei Asta-Funktionäre, die als Hauptankläger agierten sowie zwei beleidigte schwule Männer gegen mich vorgeführt. Aber meine sechs Zeugen, fünf Professoren und ein Kinderarzt, die meine Argumente unterstützen wollten wurden nicht eingeladen und deren schriftliche Stellungnahmen ignoriert.“

Kutschera gibt sich weiterhin kämpferisch und gibt bereits bekannt: „Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung werde ich in Revision gehen.“

Redaktion

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