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Das VS-Gutachten zur AfD ist ein schlechter Scherz

15. Mai 2025
in 3 min lesen

Bรถhmermann hat die Identitรคt des Satire-YouTubers โ€žClownsweltโ€œ enthรผllt, und gleich mehrere Medien verรถffentlichten das vollstรคndige Verfassungsschutzgutachten zur Einstufung der AfD als gesichert extremistische Bestrebung. Wie die Regierung uns belogen hat (1.), was strategisch hinter beiden Vorgรคngen steckt (2.) und was wir aus den Reaktionen lernen kรถnnen (3.).

1. Die Regierung hat uns belogen

Am 2. Mai 2025 trat die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) vor die Kameras und verkรผndete die Einstufung der AfD als gesichert extremistische Bestrebung. Die Beweise dafรผr hielt sie jedoch unter Verschluss. Eine Sprecherin des Innenministeriums teilte mit:

โ€žIch bitte um Verstรคndnis, dass wir das Gutachten nicht zur Verfรผgung stellen kรถnnen, da es sich um ein eingestuftes internes Behรถrdendokument handelt.โ€œ

Das Innenministerium kreierte das Narrativ, das รผber 1.000-seitige Gutachten kรถnne aus Grรผnden des Schutzes geheimdienstlicher Quellen nicht verรถffentlicht werden. Dass ausgewรคhlte Medienhรคuser wie der โ€žSpiegelโ€œ bereits frรผh Zugriff auf das Gutachten hatten und auszugsweise daraus zitierten, lieรŸ den Verdacht aufkommen, dass es bei der Geheimhaltung nicht um den Quellenschutz, sondern rein um den Schutz vor Kritik ging.

Noch vor seinem offiziellen Amtsantritt am 6. Mai 2025 kรผndigte der neue Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, sich รผber das Gutachten informieren zu lassen und es zu รผberprรผfen:

โ€žDieses Gutachten [โ€ฆ] wird fachlich betrachtet, und ich habe die Spitze des Verfassungsschutzes bereits eingeladen, mich zu unterrichtenโ€ฆโ€œ

Wahrnehmbare Taten folgten dieser Ankรผndigung nicht. Zwar zog der Verfassungsschutz vor Gericht seine Einstufung vorlรคufig zurรผck; das schien Dobrindt jedoch weder Anlass dafรผr, das Gutachten รถffentlich zurรผckzunehmen, noch dafรผr, den gesamten Inhalt zu verรถffentlichen. Anders als der untรคtige Minister und der regierungstreue โ€žSpiegelโ€œ haben nun die Medienhรคuser โ€žCiceroโ€œ, โ€žNiusโ€œ und โ€žJunge Freiheitโ€œ reagiert und das vollstรคndige Gutachten zur Einstufung der AfD verรถffentlicht. Dabei stellt โ€žCiceroโ€œ-Autor Mathias Brodkorb klar:

โ€žEs gibt keine relevanten geheimdienstlichen Quellen, die es zu schรผtzen gรคlte. Der Verfassungsschutz verfรผgt in Sachen AfD im Grunde รผber keinerlei geheimdienstlich relevante Erkenntnisse.โ€œ

Kurz: Die Regierung โ€“ in Form des Innenministeriums โ€“ hat uns belogen. Die Belege, die der Verfassungsschutz in seinem Gutachten anfรผhrt, stammen nicht aus geheimen Dokumenten oder interner Kommunikation. Das gibt der Verfassungsschutz in seinem Gutachten auf Seite 24 selbst zu:

โ€žAls Belege wurden dabei programmatische Schriften und Grundsatzpapiere, Publikationen, Verlautbarungen auf Internetprรคsenzen und in sozialen Netzwerken sowie Aussagen im รถffentlichen Raum wie z. B. Reden auf Wahlkampfveranstaltungen und Demonstrationen herangezogen.โ€œ

2. Die Strategie von Bรถhmermann und dem Verfassungsschutz

Dabei geht das Innenministerium mit seinem weisungsgebundenen Bundesamt fรผr Verfassungsschutz strategisch รคhnlich vor wie der รถffentlich-rechtliche Fernsehextremist Jan Bรถhmermann in seiner neuesten Folge des โ€žZDF Magazin Royaleโ€œ, in der er den bisher anonymen YouTuber โ€žClownieโ€œ doxt. Bรถhmermann hat laut eigener Aussage mit einem Journalisten der โ€žZeitโ€œ das Internet nach Informationen zur Person hinter โ€žClownsweltโ€œ durchforstet, seiner Familie nachgestellt und sein weiteres Umfeld kontaktiert. Nur um herauszufinden, wer hinter der Clownsmaske steckt. Denn dieser sei aufgrund seiner รผber 200.000 Abonnenten (dank Bรถhmermann sind es inzwischen รผber 400.000) Teil des Mainstreams, und dort gelten nach Bรถhmermann andere Regeln:

โ€žSo ist das im Mainstream: Es gibt kein Recht auf Anonymitรคt!โ€œ

Das stimmt so nicht. Immerhin enthรคlt das Grundgesetz zahlreiche Ausprรคgungen eines Rechts auf Anonymitรคt. Paragraf 126a Strafgesetzbuch stellt sogar gezielt das Verbreiten personenbezogener Daten unter Strafe. Doch das scheint Bรถhmermann nicht zu interessieren. Anstatt sich daran zu halten, was Recht ist, scheint er vielmehr seine Meinung davon durchsetzen zu wollen, was Recht sein sollte. Eine รคhnliche Strategie kรถnnen wir auch beim Verfassungsschutz erkennen.

Dort scheinen die Behรถrdenmitarbeiter bemรผht, alle Aussagen so verfassungswidrig wie mรถglich zu verstehen. Statt zu ergrรผnden, ob man Aussagen auch in einem erlaubten Kontext verstehen kรถnnte, wird vom Ziel her gedacht jede Aussage so (missโ€‘) verstanden, dass sie die Einstufung rechtfertigt. Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht in stรคndiger Rechtsprechung festgelegt:

โ€žBei mehrdeutigen ร„uรŸerungen haben Behรถrden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfรคhigen Grรผnden auszuschlieรŸen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung des Straftatbestands der Volksverhetzung fรผhrende Deutung zugrunde legen.โ€œ

Um sich nicht daran gebunden zu fรผhlen, wendet der Verfassungsschutz einen Trick an. Die Auslegungsvorgabe gelte lediglich fรผr Straftatbestรคnde; also die Frage danach, ob eine Aussage illegal sei. Da das Bundesverfassungsschutzgesetz โ€žden Begriff der Bestrebung nicht anhand der Merkmale legal/illegalโ€œ definiere, mรผsse man sich nicht an diese Auslegungsmethode halten.

Bรถhmermann und der Verfassungsschutz geben dabei vor, aus hehren Motiven zu handeln. Dabei geht es ihnen lediglich um Machterhalt โ€“ kulturell und politisch.

3. Was wir daraus lernen

Die Mittel der Diffamierung und Kontaktschuld sind zum stumpfen Schwert verkommen. Die Reaktionen auf die Bรถhmermann-Sendung und die Bekanntgabe der AfD-Einstufung haben eines gemeinsam: Kritik an der Vorgehensweise der Verantwortlichen und Solidarisierungseffekte mit den Betroffenen.

Eine deutliche Mehrheit der Zuschauer verpasste der Sendung Bรถhmermanns einen Daumen runter, wรคhrend โ€žClownsweltโ€œ seine Abonnentenzahl verdoppeln konnte, und statt รผber ein AfD-Verbot wird zunehmend รผber den Missbrauch des Verfassungsschutzes diskutiert. Damit ist offensichtlich, wer sich tatsรคchlich zum Clown gemacht hat.

1 Comment Schreibe einen Kommentar

  1. Das Verfaeserungsschmutzgerรผcht ist mehr eine Schmierenkomรถdie als Farce denn ein miรŸlungener Scherz.
    Was aber letztlich vรถllig unerheblich ist, denn ist der Ruf erst komplett ruiniert hetzt und polemisiert es sich endgรผltig vรถllig ungeniert. Die einen glauben ohnehin nichts mehr, und die anderen bejubeln ohnehin alles was im Sinne des Gekrรคchz gegen Rrrrรครครคchz bis 3 auf den Bรคumen hockt und mit seinem eigenen Kot um sich wirft.

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