Der „Ehrentag“ des Grundgesetzes

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Als ich vergangenen Samstag mit meinem Hund spazieren ging, fiel mein Blick im Gegenlicht der Nachmittagssonne auf einen ungewöhnlichen Anblick: Vor der Schule hing die Nationalflagge. In einem Land, in dem die ehemalige Kanzlerin das Nationalsymbol von einem Gruppenbild verbannte und die „Tagesschau“ klarstellen muss, dass das Hissen der Nationalflagge keine Straftat ist. Doch da hing sie nun und wehte in ihrem Dreiklang aus Schwarz-Rot-Gold, den Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) wohl als „einheitsbraun“ bezeichnen würde.

Hatte die Fußball-WM etwa schon begonnen? Ein zugegebenermaßen banaler Gedanke. Doch allzu weit hergeholt war die Idee nicht in einem Land, in dem uns die Bundeszentrale für politische Bildung erklären wollte, dass das nationalistisch wirkende Zeigen der Nationalflagge von der Fußball-EM 2006 normalisiert wurde. Fußball als Radikalisierungsfaktor und das Nationalsymbol als Tatmittel.

Die Seite des Bundespräsidenten klärt auf. Es war der „Ehrentag zum Geburtstag des Grundgesetzes“, den Steinmeier (SPD) ins Leben gerufen hat: „Für Dich. Für uns. Für alle.“ Während der Slogan bereits nach einer wiederverwerteten Version des SPD-Wahlkampfmottos „Mehr für Dich“ klingt, fragt man sich schnell, was dieser Tag eigentlich sein soll. „Ehrentag“. Eins ist er schon mal nicht: Für einen offiziellen Feiertag hat es beim Tag der Verkündung des Grundgesetzes – oder in der infantilen Sprache des Bundespräsidenten dem „Geburtstag des Grundgesetzes“ – nicht gereicht. Kanzler Merz (CDU) dürfte aufgeatmet haben, sind wir Deutschen in seinen Augen doch bereits jetzt zu faul.

„Die Idee: Demokratie lebt von Menschen, die mitmachen. Am Geburtstag unserer Verfassung packen deshalb alle mit an, um unser Land ein bisschen besser zu machen. Dabei stehen Begegnung und gemeinsames Tun im Mittelpunkt.“

Als ich diesen Absatz las, versicherte ich mich, nicht auf einer Seite in einfacher Sprache gelandet zu sein. Das ist der offizielle Ton, in dem der Bundespräsident im Kontext der Verfassung zu seinem Volk spricht. So dürfen wir dem Bundespräsidenten in einem „Tagesschau“-Beitrag zur besten Sendezeit dabei zusehen, wie er eine Tomatenpflanze einpflanzt und mit einem Blick in die Kamera zu prüfen scheint, ob auch alles aufgenommen wird. Was das mit dem Grundgesetz zu tun hat? Erfahren wir von Steinmeier höchstpersönlich:

„Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Demokratie. Es muss es bleiben. Und ich finde, wir können uns selbst zum Geburtstag der Verfassung nichts Schöneres wünschen, als gemeinsam etwas zu tun für unser Land.“

Bei diesen Worten kommt dem Bundespräsidenten der staatsferne Rundfunk gleich so nah, dass Steinmeier beim Gestikulieren an das Mikrofon stößt. Doch selbst diese Erklärung aus nächster Nähe scheint den Nebel nicht zu lüften. Wer das Grundgesetz aufschlägt, wird das Ehrenamt mit keinem Wort erwähnt finden. Dabei liegt mir eine Abwertung des Ehrenamtes – wie jüngst von Kanzler Merz auf dem Katholikentag – fern. Ich frage mich lediglich, warum man das dann als „Ehrentag des Grundgesetzes“ bezeichnet.

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Wäre es nicht viel naheliegender und dringender gewesen, sich an einem solchen Tag mit der eigenen Verfassung und Verfasstheit der Nation zu beschäftigen, anstatt Frühstück zuzubereiten und Gemüse einzupflanzen? In diesem Kontrast wirkt der als „Ehrentag“ geplante „Mitmachtag“ des Bundespräsidenten fast schon wie eine Verhöhnung der Verfassung. Ein trauriger Versuch Steinmeiers, vor dem Ende seiner Amtszeit wenigstens eine Fußnote in den Geschichtsbüchern zu hinterlassen. Dass er Demokratie dabei auf das Einpflanzen von Tomaten oder das Ausbessern von Wanderwegen reduziert und die „Tagesschau“ – statt wie im Grundgesetz vom „deutschen Volk“ – von „Migranten und Nicht-Migranten“ spricht, verdeutlicht die Distanz zur eigenen Nation.

Dabei liegt die Schuld dieser Entwicklung nicht einmal bei Steinmeier selbst. Er ist vielmehr der freundlich lächelnde Ausdruck eines tiefer liegenden Problems. Bestimmten das Streben nach nationaler Einheit und die Identifikation mit der Nation über Jahrhunderte das Selbstverständnis der Deutschen, kam es in der Bundesrepublik zunehmend zu einer Ersetzung durch den Verfassungspatriotismus. Nun war nicht mehr die Nation, sondern ihre Verfassung der Bezugspunkt der gemeinsamen Identität.

Doch diese Verfassung krankt an einem „Geburtsmakel“, wie der deutsche Jurist und Rechtsphilosoph Horst Dreier feststellt. Es mangelt ihr aufgrund ihrer Entstehungsgeschichte – entgegen der Formulierung der Präambel – an der Legitimation durch das deutsche Volk. So folgert der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim:

„Die Behauptung, das Grundgesetz sei demokratisch legitimiert, ist in Wahrheit nur eine Fiktion.“

Wenn wir im Jahr 2026 nun also am Ehrentag des Grundgesetzes Kleingartenvereine feiern, dann ist das Ausdruck dieser inneren Leere und der verzweifelten Suche nach der eigenen Identität. Es ist die Wiedergabe einer gegenläufigen Entwicklung: Je weiter sich die Verfassung durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausbreitet, desto schwieriger scheint die Antwort auf die Frage zu werden, was sie denn eigentlich ist. Vielleicht war ich deshalb so irritiert, die Nationalflagge vor der Schule wehen zu sehen. Nicht weil sie dort nicht hingehört, sondern weil sie in Deutschland längst wie ein Fremdkörper wirkt. An die Stelle eines selbstverständlichen nationalen Bewusstseins ist ein Verfassungspatriotismus getreten, dessen Leere auch ein „Ehrentag“ voller Gemeinschaftsrhetorik nicht zu füllen vermag. Wo das gemeinsame Selbstverständnis – die Identität – verloren geht, bleibt nur die symbolische Inszenierung.


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