Was ist mit den Richtern los?

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Dass sich die Justiz in den westlichen Ländern auf einem absteigenden Ast befindet, ist seit Langem keine Neuigkeit. Die Juristerei im Westen ist mittlerweile an einem Punkt angelangt, an dem sie einen für irgendwelche belanglosen Posts auf Twitter oder Facebook verfolgt, während sie Vergewaltiger freispricht, oder Personen aufgrund von Meinungsdelikten wortwörtlich mit einer Spezialeinheit jagt, während Schwerverbrecher oder Terrorverdächtige anscheinend nicht eine solch hohe Priorität haben – Kollege Finkelstein kann davon gewiss ein Lied singen. Nun hat sich im beschaulichen Österreich ein Fall ereignet, der auch in der Bundesrepublik für Erschütterung sorgte – und zwar nicht nur aufgrund der abscheulichen Tat an sich, sondern auch, weil die Täter per Richterspruch freigesprochen wurden.

Die damals zwölfjährige Schülerin Mia wurde 2023 über mehrere Monate hinweg von einer Gruppe junger Migranten, die sich „die Antons“ nennt, missbraucht und zum Sex gezwungen. Die Täter sind laut „Bild“ zwischen 16 und 21 Jahre alt. Das Mädchen wurde erpresst und unter Druck gesetzt, einen Höhepunkt des Missbrauchs bildete wohl eine Nacht in einem Wiener Hotel, in welcher die Angeklagten sich bis zum Tagesanbruch am Mädchen vergingen. Teilweise filmten die Täter ihre Missetaten sogar mit dem Handy. Diese waren während der Verhandlungen übrigens frohen Mutes, beleidigten die Fotografen und zeigten auf der Anklagebank keine Reue, kein Mitgefühl – warum sollten sie das auch, wo ihnen das Justizsystem quasi freie Hand gibt? Warum ein System, eine Gesellschaft respektieren, die jegliches Fehlverhalten nicht sanktioniert?

Sascha Flatz, der Anwalt des Opfers, zeigte sich schockiert über den Freispruch, über die Fahrlässigkeit des Urteils:

„Dieser Freispruch ist verheerend und entwürdigt das Opfer noch mehr. Wenn sie zu den Treffen ging, heißt das doch nicht, dass sie sich von einer Vielzahl von Typen vergewaltigen lassen wollte. Sie ist aus Angst und Naivität dahingegangen. Kein Kind mit 12 Jahren hat freiwillig Sex in einem Zimmer, wo zahlreiche Leute zusehen. Das sagt der gesunde Menschenverstand.“

Das sehen die Richter wohl anders. Die Richter, Plural? Ja, richtig gelesen: Der Fall Mia machte bereits im Januar 2025 auf sich aufmerksam, als nur einer der Täter, ein Syrer, angeklagt war und ebenfalls freigesprochen wurde – das Urteil jedoch war nicht rechtskräftig. Freigesprochen wurde der Syrer, der „gut integriert [ist], bestens Deutsch [spricht] und […] eine Lehrstelle [hat]“, übrigens von einer Richterin (!): „Er konnte davon ausgehen, dass sie das freiwillig gemacht hat.“

Weitere unrühmliche Momente dieser Verhandlung waren die Äußerungen der Vorsitzenden des Schöffengerichts (wieder eine Frau!) – die allen Ernstes sagte, es passiere „oft, dass man zuerst Nein sagt und sich dann durch Zärtlichkeiten überzeugen lässt“ – sowie das „Reue“-Eingeständnis des Syrers, der für die Wiedergutmachung für den erpressten Oralsex dem Rechtsvertreter des Mädchens im Gerichtssaal einen 100-Euro-Schein in die Hand drückte. Der Richter, der die Angeklagten jüngst freisprach (Daniel Schmitzberger sein Name), argumentierte ähnlich wie seine Kollegin im Januar:

„Eine Einschüchterung hat sich in der Polizeivernehmung der Geschädigten nicht gefunden. Das Mädchen hat nie von einer Gruppenvergewaltigung gesprochen. Sie hat gesagt, dass sie nie bedroht oder geschlagen worden ist.“

Dieser Fall bringt mehrere Symptome unserer krankenden Gesellschaft direkt vor unseren Augen ans Tageslicht. Das erste Symptom ist, dass diese Männer überhaupt im Lande sind – klar ist die Antwort darauf: eine bösartig verfehlte Migrationspolitik. Dann stellt sich als Nächstes die Frage, weshalb sich das Mädchen mit diesen Leuten abgegeben hatte. Klar, man mag sich diese Frage angesichts der Skrupellosigkeit dieser Bande gerne verwehren, aber sie muss gestellt werden: Wann begreifen Eltern und Kinder endlich, dass man sich mit solchem Abschaum nicht abzugeben hat? Es hieß ja in mehreren Berichten, unter anderem beim „Kurier“, dass Mia eine Beziehung mit einem der Täter geführt hatte – wieso? Was bewegte das Mädchen dazu, beziehungsweise wieso wurde sie nicht so erzogen, eine solche Beziehung zu vermeiden?

Und zu guter Letzt müssen wir über die Juristerei sprechen. Es ist der Filz aus Gesinnungsjustiz, Resozialisierungspolitik und linken Juristen, die uns eine kafkaeske Situation gebracht haben und solche Fälle wie Mia überhaupt erst möglich machen. Weg von der Resozialisierungsjustiz, die der völlig falschen, aufklärerischen Annahme folgt, ein jeder Mensch könne durch wohlgemeinte Erziehung zu einem „guten Menschen“ erzogen werden, weshalb dieser von harten Strafen verschont bleiben müsse. Wir sehen, es bringt nichts. Zurück zur Härte, zurück zu Maßnahmen, die über das Strafmaß „lebenslänglich“ hinausgehen.

Und schließlich muss man über die Richter und Staatsanwälte selbst reden. Eine der wenigen Positionen im demokratischen Rechtsstaat, die von niemandem, sei es direkt oder indirekt, gewählt wird. Ihre kaum angreifbare Macht muss hinterfragt werden – oder wir verfallen mehr in das, was von Martin Sellner seit längerer Zeit „Anarchotyrannei“ genannt wird: unfaire, ungerechte und harte Urteile auf kleiner Ebene zugunsten der herrschenden Gesinnung, Laissez-faire bei Fällen, die der rechten Opposition von Vorteil sein können, zum Leide der Opfer wie im Falle von Mia. Diese Aufgabe, die straffe Reform der Justiz, wird eine der größten Aufgaben einer rechten Regierung.