Die AfD und der Bundeszwang

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In Sachsen-Anhalt stehen im September schicksalsträchtige Landtagswahlen an, deren Ausgang zukunftsweisend für die Politik der gesamten Bundesrepublik sein könnte: Die AfD steht so gut in den Umfragen da, dass sie genug Prozente gewinnen könnte, um eine absolute Mehrheit zu erringen und somit nicht nur die erste Landesregierung mit AfD-Beteiligung zu stellen, sondern überhaupt das erste Landeskabinett, das die AfD alleine führt.

Auf Seiten der politischen Gegner löst das schlaflose Nächte, Zukunftsängste, ja gar regelrechte Panik aus, die zu drastischen Maßnahmen führt: So kündigte die SPD Sachsen-Anhalt – noch an der Regierung beteiligt mit ihren mickrigen sechs Prozent Umfragewerten – bereits im November 2025 an, im Falle einer blauen Alleinregierung Akten zu vernichten, die eventuell unbequeme Geheimnisse über die Taten der Genossen während ihrer Regierungsverantwortung beinhalten, und der ehemalige CDU-Ministerpräsident Reiner Haseloff kündigte im Sommer des letzten Jahres an, seiner sachsen-anhaltischen Heimat den Rücken zu kehren, sollte sich Ulrich Siegmund bald zu seinen Nachfolgern zählen dürfen.

Es steht fest: Sollte der Landesverband um Ulrich Siegmund im September tatsächlich reüssieren, so werden sie ihm viele und schwere Steine in den Weg legen. Doch neben der medialen Beschmutzung und der Sabotage durch den Altparteien treu ergebene Beamte könnte ein weiteres Mittel zur Zurechtweisung der aufmüpfigen Rechtspartei gewählt werden: der Bund.

So stieß ich heute auf einen Artikel des Politikwissenschaftlers Jürgen P. Lang auf der Netzseite der „Tagesschau“, der sich mit genau dieser Frage beschäftigt: Welche Kompetenzen besitzt die Bundesregierung gegenüber einem Land, das aus der Reihe schert? Im Fokus steht hierbei der Artikel 37 des Grundgesetzes, der im Grunde genommen der Bundesregierung erlaubt, einer Landesregierung, die die Bundesgesetze nicht umsetzt, die Kompetenzen zu entziehen:

(1) Wenn ein Land die ihm nach dem Grundgesetze oder einem anderen Bundesgesetze obliegenden Bundespflichten nicht erfüllt, kann die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die notwendigen Maßnahmen treffen, um das Land im Wege des Bundeszwanges zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten.
(2) Zur Durchführung des Bundeszwanges hat die Bundesregierung oder ihr Beauftragter das Weisungsrecht gegenüber allen Ländern und ihren Behörden.

Das klingt erst einmal ein wenig furchteinflößend und erinnert den einen oder anderen vielleicht an den Preußenschlag der Weimarer Republik von 1932, bei welchem der damalige Reichskanzler Franz von Papen die SPD-geführte Regierung des preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun entmachtete. Doch da wir eben in der BRD leben und nicht in einem spannenderen Staat, sind die Maßnahmen, die die Bundesregierung ergreifen darf, eher lau und erinnern an die Ansätze der frühkindlichen Erziehung einer Kindergärtnerin in Berlin-Prenzlauer Berg.

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Da die Umsetzung von Bundesgesetzen Ländersache ist, „könne der Bund [bei Nichtumsetzung] gemäß Artikel 84 des Grundgesetzes dem Land seinerseits Weisungen erteilen“, zitiert Lang den Rechtswissenschaftler Oliver Lepsius. Wird das ignoriert, dann wird „der Bund eine Mängelrüge aussprechen“ – das klingt sehr bedrohlich –, ehe er dann zum sogenannten Bundeszwang (natürlich nur mit Zustimmung des Bundesrates) greifen kann, um die Landesregierung zu disziplinieren. Dessen Umsetzung hänge aber vom Einzelfall ab, also davon, was die entsprechende Landesregierung nicht umsetzt. Da kann entweder das ganze Kabinett entmachtet werden, oder es kann auch zu eher hinterlistigen Methoden wie der Entziehung des Geldes durch den Bund gegriffen werden.

Dass es zum Bundeszwang kommt, daran glaubt Lang nicht – auch deshalb, weil das dem ebenfalls zitierten Politikwissenschaftler Philipp Adorf zufolge „dem Narrativ der AfD in die Hände“ spiele. Und das tut es, in der Tat: Welchen Sinn hätte der Demokratiepopanz überhaupt, wenn am Ende eh alles rückgängig gemacht wird, wie damals die Wahl Thomas Kemmerichs zum Thüringer Ministerpräsidenten durch die beste Bundeskanzlerin aller Zeiten.

Auf der anderen Seite haben wir es auch mit einer hintertriebenen Staatsmacht zu tun, die es etwa durchaus zuzulassen weiß, wenn linke Gegenprotestler illegalerweise den Bundesparteitag ebenjener Partei zu blockieren versuchen, die bald in Sachsen-Anhalt regieren könnte. Noch liegt die Umsetzung des Bundeszwanges in weiter Ferne, ebenso wie es die AfD-Regierung noch tut. Aber was sind die Prognosen von Experten erst mal wert, wenn es hart auf hart kommt?

In einem Jahr, bei entsprechendem Erfolg von Ulrich Siegmund, könnte der Bundeszwang auf einmal gar nicht mehr so abwegig erscheinen, und dann könnten nicht nur die sonst langsamen Mühlen der Bundesbürokratie im Rekordtempo mahlen, sondern auch ein weiteres Stück Vertrauen der Bevölkerung in die liberale, parlamentarische Managerdemokratie unter den Mühlen des Politkalküls zermalmt werden. Und wenn der Bundeszwang erst einmal zur Anwendung gekommen ist, dann wird er einen Präzedenzfall liefern – eventuell für eine Bundesregierung, die von der AfD geführt wird.


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