Rene Dierkes gehört zu einer überschaubaren Zahl Mut machender West-AfD-Politiker, die den Kontakt mit dem Vorfeld nicht scheuen und der Partei im Konflikt um den Raum des Vertretbaren als standhafter Anker dienen. Er bekennt sich etwa regelmäßig zu Remigration und solidarisiert sich mit aktivistischen Opfern von Justizwillkür wie den Identitären, die festgenommen wurden, weil sie trotz „Ausreiseverbot“ nach Mailand geflogen waren.
Kein Wunder also, dass der sogenannte deutsche Rechtsstaat zu erzieherischen Maßnahmen greift.
Vergangenen Freitag ließ die Münchner Staatsanwaltschaft Dierkes’ Privatwohnung und Landtagsbüro durchsuchen.
Eigentlich genießen Landtagsabgeordnete Immunität. Diese umging man mit dem Kniff eines „vereinfachten Verfahrens“, für das die Zustimmung der Landtagspräsidentin vonnöten und das eigentlich nur auf den Vorwurf unpolitischer Verbrechen anwendbar ist. Alle Vorwürfe sind politisch.
Dierkes soll vor fünf Jahren einen Parteikollegen, der inzwischen ausgetreten ist und sich öffentlich gegen die Partei gewandt hat, beleidigt haben. Außerdem sollen zwei Jahre alte Posts, die von einem damaligen Mitarbeiter auf seinem X-Account gepostet wurden, die Straftatbestände der Volksverhetzung und Verleumdung erfüllen.
Ich habe den „volksverhetzenden“ Post gesehen. Aus verfahrenstaktischen Gründen kann ich ihn leider weder zeigen noch seinen Inhalt detaillierter beschreiben. Aber zumindest so viel: Es handelt sich um ein textlos gepostetes Meme, das kein normaler Mensch auch nur in der Nähe von Strafbarkeit verorten würde. Es hat nichts mit Gewalt, NS oder Juden zu tun, und es fallen keine verunglimpfenden Ausdrücke. Die Pointe ist ein Wortspiel auf Kosten deutscher Asylpolitik. Kein Tiervergleich, keine Geschichtsreferenz, sondern ein argloses Wortspiel. Die Art Meme also, die man von älteren Familienmitgliedern auf Facebook begleitet von ein paar Smileys unter der Herkunftsangabe „Netzfund“ gewohnt ist.
Das neueste Beispiel juristischer Schikane also, deren Schlagzahl sich in letzter Zeit deutlich erhöht hat. Die Verurteilung von Wilko Möller, dem Chef der AfD in Frankfurt an der Oder, für die Verwendung des Stockfotos zweier Eltern, die mit angewinkelten Armen ein schützendes Dach über den Köpfen ihrer Kinder bilden, liegt noch keinen Monat zurück. Zuvor hatte die Eröffnung des Ermittlungs- und schließlich Strafverfahrens als praktisch getimte Vorlage für schwarze PR aus dem Mainstream vor gleich zwei Wahlen hergehalten: zunächst im Landtagswahlkampf, in dem das Plakat verwendet wurde, und dann noch mal vor der Oberbürgermeisterwahl.
Sollte die Absurdität der Unterstellung, es habe sich hier um eine Huldigung des Dritten Reiches unterm Deckmantel dieser Dachgeste gehandelt, nicht selbsterklärend sein, möchte ich auf zwei weitere Plakate von Möllers Stadtverband aus derselben Kampagne aufmerksam machen: „Ich fühl’ mich gut… …mit AfD“ und „Ich liebe AfD“, hinterlegt mit der erstbesten Stockfoto-Frau.
Die deutsche Justiz gibt vor, anzunehmen, dass die Paint-Boomer, die das verbrochen haben, beim dritten Plakat dann den Gedanken „wie bringen wir hier unterschwellig einen Hitlergruß unter?“ gefasst haben müssen. Das Gericht folgte im Strafmaß auf den Cent genau dem Antrag der Staatsanwaltschaft: 11.600 Euro wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“.
Inzwischen eingestellt ist das Verfahren gegen den Brandenburger Landratskandidaten Felix Teichner, dessen Prüfung die Staatsanwaltschaft Neuruppin Anfang des Monats der Deutschen Presse-Agentur durchstach. Begleitet vom Schriftzug „Veränderung statt ‚weiter so‘!“ tauchte die amtierende Uckermark-Landrätin Karina Dörk mit pinkem Hintergrund im oberen Dreieck des für AfD-Plakate üblichen X-Designs auf. Die Unterstellung: Teichner habe damit auf den „rosa Winkel“ anspielen wollen, ein rosa Stoffdreieck, mit dem schwule Häftlinge in Konzentrationslagern markiert wurden.
Dörk, die Mutter ist und der nicht mal gerüchteweise Homosexualität nachgesagt wird, nannte das Plakat „unerträglich“. Der „rosa Winkel“ war übrigens schwulen Männern vorbehalten. Lesben wurden im Nationalsozialismus zumindest offiziell nicht verfolgt und trugen, so sie trotzdem aufgrund ihrer Lebensweise im KZ landeten, ein schwarzes Dreieck, das sie als „Asoziale“ brandmarkte. Nichtsdestotrotz hatte alleine der Medienrummel um die Bekanntgabe der „Prüfung von Ermittlungen wegen NS-Symbolik“ die Zerstörung Dutzender Plakate zur Folge.
Während die deutsche Justiz also regelmäßig migrantische Kinderschänder mit Bewährungsstrafen davonkommen lässt (wie Ende vergangener Woche erst in Braunschweig), betätigt sie sich mit Eifer und Wollust als erweiterter Arm eines politmedialen Kartells, indem sie deren Opposition auf jeder erdenklichen Ebene zusetzt: als Vorlagengeber für mediale Schmutzkampagnen in Wahlkämpfen, als Inspirationsquelle für systematischen Vandalismus sowie als Befehlshaber eines Wohnungen demolierenden und Arbeitsgeräte stehlenden Einschüchterungs-Trupps. Ziel sind fast immer genau solche Politiker, Aktivisten, Journalisten und Influencer, die einer weltanschaulichen Verbiegung und Einhegung der AfD im Wege stehen.
Das Einzige, das einem übrig bleibt, wenn man es entweder mit authentisch geisteskranken, oder, häufiger, politisch korrumpierten Subjekten in Richterrobe zu tun bekommt, ist es, den asymmetrischen Abnutzungskampf anzunehmen: Sie nutzen unsere psychische Gesundheit, unser Erspartes und den Personal-Pool ab, der sich trotz solcher Schikane noch zu Oppositionsarbeit bereit erklärt. Und wir müssen jeden solchen Fall nutzen, um schichtweise die Wahrnehmung der deutschen Justiz als neutral und legitim abzutragen.


Das Wichtigste, was die Verfolgten (und meistens nur sie) tun können, ist, die Namen ihrer Verfolger bekannt zu machen!
Ja, genau!
Was ich in diesem Zusammenhang immer rect Amünsant finde, ist das „Urteil der Woche“ des Volksverpetzers, wo alle möglichen Urteile gegen die AfD als Erfolg des Rechtsstaats gefeiert werden. Ich habe da zwar seit jahren nicht mehr rein geschaut, muss aber immer wieder schmuntzeln, dass auch solche Urteile ziemlich wahrscheinlich als Sieg gegen den Faschismus dort gefeiert werden (und die leser es wahrsscheinlich auch wirklich als solches interpretieren). Entsprechend lege ich Rechten Content-Kreatoren nahe, den Volksvepetzer entsprechend zu folgen. Dann entgeht einem kein noch so absurdes Urteil.
Die Hoffnung ist, dass beide zuvor real existierenden sozialistischen Terror-Regime in Deutschland gegen deren Ende auch immer härter gegen Freidenkende vorging. Jedes Unterdrückersystem nutzt die Justiz als nützliche Idioten. Schlussendlich steht wohl erneut ein Ende bevor…