„Ich werde den Film deshalb verbieten, weil er beweist, dass eine bis zum Äußersten entschlossene Gruppe von Männern, wenn sie es nur ernstlich will, durchaus dazu imstande ist, jeden Staat aus den Angeln zu heben.“
Mit dieser Begründung ließ Propagandaminister Dr. Joseph Goebbels ironischerweise die Ausstrahlung des Films „Das Testament des Dr. Mabuse“ im März 1933 verbieten. In seinem Tagebuch vermerkte er: „Sehr aufregend. Aber kann nicht freigegeben werden. Anleitung zum Verbrechen.“ Der Film wurde schließlich einen Monat später in Ungarn uraufgeführt und sollte erst 18 Jahre später seine Deutschlandpremiere feiern. Trotz des ausgesprochenen Verbotes war Goebbels fasziniert von Langs Arbeit und bot ihm, dem „Halbjuden“, die Leitung des deutschen Films an. Dieser erbat sich daraufhin etwas Bedenkzeit und emigrierte wenig später in die USA. In den 50er-Jahren kehrte er noch einmal nach Deutschland zurück und drehte seine letzten drei Filme.
Der 1890 in Wien geborene Fritz Lang, der seit 1922 auch die deutsche Staatsbürgerschaft besaß, hatte sich in den 20er-Jahren mit seiner Nibelungenverfilmung und den Mabuse-Vorgängern über Deutschlands Grenzen hinweg einen Namen gemacht und große Publikumserfolge gefeiert. Sein 1927 erschienener Monumentalfilm „Metropolis“ – 2001 als erster Film überhaupt ins UNESCO-Weltdokumentenerbe aufgenommen – fiel allerdings beim Publikum durch und brachte die Produktionsfirma Ufa an den Rand des Ruins. Seine nächsten beiden Filme musste Lang selbst verbinden und produzieren, weswegen seine Möglichkeiten relativ beschränkt waren. Mit Beginn des Tonfilms fand er eine neue Produktionsfirma und war wieder in der Lage, größere Projekte zu verwirklichen. Sein erster Tonfilm „M“ (1931) gilt heute als eines der größten Meisterwerke der Filmgeschichte, manchen gar als bester Film aller Zeiten.
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