Bei kaum einem Thema dürften die Deutschen sich so einig sein wie bei der Bewertung ihres Bundeskanzlers. Zuletzt waren nur noch zehn Prozent mit der Arbeit von Friedrich Merz (CDU) zufrieden. 88 Prozent bewerteten Merz’ Leistung als nicht ausreichend. Doch nicht nur die Deutschen sind von ihrem Bundeskanzler genervt. Merz schafft es immer wieder, dem Gefühl Ausdruck zu verleihen, dass er auch von seinen Deutschen genervt ist. Immerhin eine Ausgangslage, die beiderseitig kaum noch Enttäuschungen ermöglicht.
Anlass für Merz’ jüngsten Meckerer war ein Treffen mit den Preisträgern von „Jugend forscht“. Einer der Teilnehmer im Alter von 15 bis 21 Jahren, der sich mit seinem Bruder mit „quantensicheren Kommunikationssystemen“ beschäftigt, hat es doch tatsächlich gewagt, dem Bundeskanzler eine Fachfrage im Hinblick auf die von Merz seit Längerem geforderte Klarnamenpflicht im Internet zu stellen. So fragte er konkret:
„Wie lässt sich das [die Klarnamenpflicht, Anm. d. Red.] vereinen mit Informanten, mit Investigativjournalismus, wenn wir keine Anonymität mehr im Internet vorfinden können?“
Erwartungsgemäß folgte hierauf keine kompakte Antwort, die sich mit dem Kern der Frage – dem Spannungsfeld zwischen dem Verbot von Anonymität und dem Grundrecht der Pressefreiheit – auseinandersetzte. Stattdessen drehte sich die ausweichende wie ausschweifende Antwort des Bundeskanzlers vor allem um sich selbst. So wies Merz zunächst darauf hin, dass er in einer „analogen Welt“ aufgewachsen sei. Der darauffolgende Vergleich dürfte noch schiefer sein als die seit nunmehr fast 20 Jahren geplante Einheitswippe. Hier sei der Einschub erlaubt, dass sowohl das das Denkmal planende Architekturbüro als auch die durchführende Baufirma Insolvenz angemeldet haben; so viel zum Zustand der Bundesrepublik.
Aber zurück zum rechtfertigenden Vergleich des Bundeskanzlers. Im analogen Zeitalter hätten Zeitungen dafür verantwortlich gemacht werden können, was sie schreiben. Dies habe zu einer gewissen „Hygiene“ beigetragen. Dies sei „in der digitalen Welt mit Synonym, mit Abkürzungen, mit Fantasienamen“ nicht mehr der Fall. Und hier kippt Merz’ Vergleichswippe. Denn das damalige Äquivalent zu dem angeführten anonymen Auftreten im Netz ist nicht der Autor der Tageszeitung, sondern anonym verteilte Flugblätter, Gerüchte und Diffamierungskampagnen. Und auch die Frage des Urhebers lässt sich bereits heutzutage in vielen Fällen klären. Nachweis dafür sind die zahlreichen Verfahren und Hausdurchsuchungen durch die 16 staatlichen Ermittlungsstellen zu „Hasskommentaren- und inhalten im Netz“ wie im Fall des berühmt gewordenen „Schwachkopf“-Memes.
Gleichzeitig wirkt es fast schon ironisch, wenn der Bundeskanzler davon spricht, dass der Ruf zur Verantwortung bei klassischen Medien wie Zeitungen zur Bindung an die Wahrheit geführt habe. Förderte die Bundesregierung doch das Medienunternehmen Correctiv allein 2025 und 2026 mit fast einer halben Million Euro und damit genau jenes Medium, welchem seine Falschberichterstattung im Zusammenhang mit dem sogenannten „Potsdam-Treffen“ in verschiedenen Gerichtsprozessen untersagt wurde.
Aber zurück zur Anonymität im Netz und warum diese aus Sicht des Bundeskanzlers ein Übel ist, welches es zu beseitigen gilt. Nachdem sich Merz in Rage geredet hatte, forderte er die anwesenden Jugendlichen auf:
„Und bitte komm mir keiner mit free speech. Das hat mit free speech nichts mehr zu tun.“
Gut, der Fragesteller hatte zwar selbst gar nicht das amerikanische Konzept der „free speech“ angeführt, sondern sich auf das konkrete Grundrecht der Presse- und Informationsfreiheit im Rahmen der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz bezogen. Aber das wäre für Merz vermutlich nicht so einfach von der Hand zu weisen gewesen wie das „libertäre Politik- und Gesellschaftsverständnis“ aus den Vereinigten Staaten, das Merz – so betont er – nicht teilt. Ist ja gut zu wissen, oder auch nicht, aber war eben gar kein Teil der Fragestellung. Vielmehr ging es gerade darum, wie der Bundeskanzler gedenkt, die Grundrechte und insbesondere die Meinungsfreiheit zu wahren, die laut Bundesverfassungsgericht „schlechthin konstituierend“ für eine „freiheitlich-demokratische Staatsordnung“ ist.
Doch so wenig Interesse der Bundeskanzler an den Grundrechtseinschränkungen seiner politischen Vorstöße zu haben scheint, so gering scheint das Interesse seines jungen Publikums an dieser altväterlichen Belehrung. Als Merz in einem Moment der Selbstreflexion und Ehrlichkeit eingesteht, „schon wieder zu lange gesprochen“ zu haben, quittiert dies ein Teilnehmer mit einem Blick auf seine Uhr, einer Grimasse und einem unterdrückten Gähnen. Die CDU erreichte bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt unter den Jungwählern lediglich einen Anteil von fünf Prozent. Der jüngste Auftritt von Merz lässt erahnen, wie diese Ablehnung der Jugend zustande kommt.
Die Wahlschlappe scheint der CDU-Kanzler noch längst nicht verarbeitet zu haben. So machte er für den Wahlerfolg der AfD anonymisiert und automatisch verbreitete Bot-Nachrichten verantwortlich. An dieser Stelle wollte ich eigentlich die rhetorische Frage in den Raum stellen, ob diese Bots auch für die schlechten Umfrageergebnisse des Bundeskanzlers verantwortlich sein sollen. Aber tatsächlich zweifelte Merz’ Regierungssprecher nun die Validität der (Un-) Beliebtheitsumfragen an. Die besten Witze schreibt das Leben immer noch selbst.
Dabei ist es alles andere als lustig, wenn der Bundeskanzler so entrückt scheint, dass er die Ablehnung eines US-amerikanischen Rechtsverständnisses bemüht, um die Beschränkung der Grundrechte in Deutschland zu rechtfertigen, und hinter allem, was seinem Selbstbild widerspricht, wahlweise die AfD, Russland oder beide vermutet.
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Merz hat es geschafft der unbeliebteste Staatschef der Welt zu werden!
DER WELT!
Das ist auch mal eine Leistung; freilich nur eine Negativleistung, aber etwas anderes als Negativleistungen sind von der CDU nicht mehr zu erwarten.