Vor 50 Jahren sorgte ein DDR-Pfarrer mit seinem Protest, der als „Fanal von Zeitz“ in die Geschichte eingehen sollte, für Aufregung. „Fanal“, weil die Flammen, die den evangelischen Pfarrer Oskar Brüsewitz umgaben, bis zu vier Meter hochschlugen. Brüsewitz fiel nicht an der innerdeutschen Grenze. Für seinen Tod war kein Grenzsoldat verantwortlich. Und doch war sein Tod untrennbar mit jenem System verbunden, gegen das er sich in Zeitz selbst in Brand setzte. 50 Jahre später ist es an der Zeit, sich zu erinnern.
Am 18. August 1976 stellte Oskar Brüsewitz zwei Plakatschilder vor der Michaeliskirche auf, übergoss sich mit 20 Litern Benzin und entzündete seinen durchtränkten Talar. Bis die zwei herbeigeeilten Passanten die Flammen mit einer Decke ersticken konnten, loderten diese bereits hoch Richtung Himmel. Was dann geschieht, kann sinnbildlich für das System der DDR stehen: Bevor die herbeigeeilte Schutzpolizei dem verletzten Pfarrer zu Hilfe kam, entfernte sie die beiden Plakatschilder. Darauf war zu lesen:
„Funkspruch an alle … Funkspruch an alle … Die Kirche in der D.D.R. klagt den Kommunismus an! Wegen Unterdrückung in Schulen an Kindern und Jugendlichen.“
Die Haut des Pfarrers war bereits zu 85 Prozent verbrannt, bevor das Feuer gelöscht wurde. Brüsewitz erlag vier Tage nach seinem Fanal im Bezirkskrankenhaus Halle-Dölau den Folgen der Flammen. Es ging dem Geistlichen dabei um mehr als sein Leben. Es ging ihm um ein politisches Zeichen. Brüsewitz prangerte den SED-Unrechtsstaat für seine Taten an und die Führung der evangelischen Kirche für ihr Schweigen darüber. War die DDR so schlimm? Heute wirkt das Handeln des Pfarrers schwer nachvollziehbar; gerade für die Generationen, die im wiedervereinigten Deutschland aufgewachsen sind.
Eine, die es eigentlich besser wissen müsste, ist Nancy Faeser (SPD), wuchs sie doch noch im Westen eines geteilten Deutschlands auf. Dennoch ehrte das Innenministerium unter ihrer Verantwortung als Ministerin 2023 den gerade erst zurückgetretenen Polizei-Gewerkschafter Sven Hüber – der aktuell gegen eine mögliche AfD-Regierung mobilisiert – für seine 40-jährige Amtszeit. Dabei war Hüber zu diesem Zeitpunkt erst seit 33 Jahren bei der Bundespolizei. Auf 40 Jahre kommt man nur, wenn man Hübers Zeit als Politoffizier bei den Grenzsoldaten der DDR hinzuzählt. Ob man seine Pflicht als Beamter der Bundesrepublik oder als sozialistischer „Scharfmacher“ der DDR-Diktatur ableistet – Dienst ist eben Dienst, scheint man sich im Faeser-Ministerium gedacht zu haben.
Gänzlich anders sieht es hingegen das Bundesverfassungsgericht, welches nicht müde wird, herauszustellen, dass das einzig Demokratische an der Deutschen Demokratischen Republik ihr Name gewesen ist. So sprechen die Richter des Ersten Senats im DDR-Rechtsanwälte-Beschluss vom 9. August 1995 von der DDR als „repressive Ordnung“. Sie gehen damit zwar noch nicht so weit wie die Richter des Bundesgerichtshofs, die die ehemalige DDR zuvor als „totalitäres Zwangsregime“ beschrieben haben.
In seinem Beschluss zur Abgeordnetenprüfung vom 21. Mai 1996 wird der Zweite Senat deutlicher und bezeichnet den Systemwechsel „in den neuen Ländern“ – also dem Gebiet der ehemaligen DDR – als „Übergang von der Diktatur zur Demokratie“. Ebenso in Bezug auf das Ministerium für Staatssicherheit (Stasi) finden die Verfassungsrichter klare Worte:
„Das Ministerium für Staatssicherheit war ein zentraler Bestandteil des totalitären Machtapparates der DDR. Es fungierte als Instrument der politischen Kontrolle und Unterdrückung der gesamten Bevölkerung und […] zielte auf eine Verletzung der Freiheitsrechte, die für eine Demokratie konstituierend sind.“
Im gleichen Jahr legt der Zweite Senat in seinem Mauerschützen-Beschluss vom 24. Oktober nach. Darin stellen die Richter bezüglich der DDR fest, dass diese „weder die Demokratie noch die Gewaltenteilung noch die Grundrechte verwirklichte“. Weiter beschreibt der Senat den Schießbefehl des „Nationalen Verteidigungsrates“ der DDR, der „den Angehörigen der Grenztruppen vor Ort die Auffassung“ vermittelte, „Grenzverletzer seien zu ‚vernichten‘“ als „materiell schwerstes Unrecht“. Dabei habe die DDR zwar selbst Strafnormen vorgesehen, jedoch zeitgleich durch die staatliche Praxis Rechtfertigungsgründe geschaffen und hierdurch „extremes staatliches Unrecht“ gesetzt.
Im Fink-Urteil vom 8. Juli 1997 kommt erneut der Erste Senat zum System der DDR zu Wort. Mit der Beurteilung betraut, ob ein ehemaliger inoffizieller Mitarbeiter der Stasi weiter im öffentlichen Dienst beschäftigt werden könne, hält er fest:
„Die systematische und umfassende Ausforschung der eigenen Bevölkerung mit nachrichtendienstlichen Mitteln war ein besonders abstoßendes Herrschaftsinstrument des Einparteiensystems.“
Im Beschluss vom 12. Mai 1998 verwirft der Zweite Senat den „Einwand, NS-Gewaltherrschaft und SED-Regime seien nicht vergleichbar“ und stellt fest, „daß in beiden Herrschaftssystemen vergleichbare Unrechtsstrukturen bestanden haben, kraft derer die Verfolgung systemkonformer Straftaten am Willen der Machthaber scheitern mußte“.
Zwar können weder diese kurzen Auszüge noch die Urteile in ihrer Gesamtheit ausreichend das Unrecht ausdrücken, unter dem Millionen Deutsche etwa 40 Jahre lang gelitten haben. Aber sie lassen in Umrissen erkennen, warum dieses täglich erlebte Unrecht einen evangelischen Pfarrer gleich den Flammen verzehrt hat und warum Dienst eben nicht gleich Dienst ist und es somit nicht gleich war, auf welcher Seite der Mauer man stand. Vor allem, wenn erneut Stimmen jener Zeit laut werden und in ihre alte Rolle zurückzufinden scheinen.
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