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Bürgergeld – Warum noch arbeiten?

6. Dezember 2023
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Die Regelsätze für das Bürgergeld werden ab dem 1. Januar 2024 angepasst. Sie steigen um etwa 12 Prozent, wodurch etwa der Satz für Alleinstehende von 502 auf 563 Euro steigt. Pro Jugendliche im Haushalt erhöht sich der Betrag von 402 auf 451 Euro. Für ein Kind erhält man ab Januar etwa 40 Euro mehr.

Damit steigen die bereits ohnehin hohen staatlichen Transferzahlungen weiter an – und zwar deutlich schneller als das Lohnniveau. Die Reallöhne in Deutschland sind zwischen dem 1. Quartal 2021 und dem 1. Quartal 2023 sogar gesunken, in den letzten beiden Quartalen stiegen sie – schöngerechnet, da die Inflationsausgleichspauschale mit eingerechnet wurde – um gerade einmal 0,1 respektive 0,6 Prozent.

Damit schrumpft der Lohnabstand zwischen dem arbeitenden Teil der Bevölkerung und denen, die staatliche Grundsicherung in Anspruch nehmen, merklich. Da sich der Bürgergeld-Regelsatz nicht auf den Haushalt als Ganzes, sondern auf die Anzahl der Bewohner bezieht, profitieren vor allem Familien mit Kindern vom Bürgergeld-Satz überproportional. Relativ gesehen werden dadurch Familien mit einem Alleinverdiener besonders hart bestraft.

Wie eklatant das Prinzip des Lohnabstandsgebotes gegenüber Familien, die im traditionellen Familienbild leben, verletzt wird, zeigt das von uns hierfür eigens erarbeitete Fallbeispiel: Vater und Mutter, verheiratet, leben mit ihren beiden jugendlichen Kindern in einer Wohnung. Mit den neuen Bürgergeldsätzen sowie der Übernahme der Warmmiete – die wir pauschal mit realistischen 1.000 Euro beziffert haben –, erhält die Familie ein Gesamteinkommen von 2.954 Euro, von der die Miete natürlich abgezogen werden muss. Ihnen steht also 1.954 Euro im Haushalt zur Verfügung.

In einer Familie in gleicher Konstellation, in der eine Person der Alleinverdiener ist, müssen 3.300 Euro Brutto verdient werden. Davon werden in der Steuerklasse 3 (der „günstigsten“ Steuerklasse) rund 800 Euro Steuern und Sozialabgaben fällig. Es bleiben ziemlich genau 2.500 Euro Netto übrig. Dazu kommt das Kindergeld in Höhe von zwei Mal 250 Euro. Insgesamt beträgt das Einkommen der Familie also 2.997 Euro, mit dem Abzug der Miete von auch hier 1.000 Euro bleiben 1.997 Euro zur Verfügung und damit nur unwesentlich mehr als im Bürgergeld-Beispiel.

Faktisch ist die Familie mit einem arbeitenden Elternteil sogar deutlich schlechter gestellt: Aufgrund der Fahrt zu Arbeit muss ein Auto unterhalten werden oder Tickets für den Öffentlichen Nahverkehr gekauft werden. Dazu gibt es noch weitere Bürgergeldzusatzleistungen wie das Schulgeld; Schulausflüge werden vom Staat übernommen und das Essen der Kinder in Hort und Ganztagsschule voll bezahlt. Diese Zahlen haben wir aufgrund der Komplexität in unserem Rechenbeispiel aber außen vorgelassen.

Nun muss das Gehalt des Alleinverdieners aber in Relation zum Einkommen der Bevölkerung gesetzt werden. Ein Blick auf die Einkommensverteilung zeigt Folgendes: 2022 betrug das Brutto-Jahresmedianeinkommen 43.842 Euro. Das Medianeinkommen teilt die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften – 50 Prozent der Berufstätigen verdient weniger als 43.842 Euro Jahresbrutto und 50 Prozent mehr.

Wie fällt im Vergleich dazu das Einkommen im Bürgergeld-Fallbeispiel aus? 3.300 Euro Monatsbrutto ergeben ein Jahresbrutto von 39.600 Euro und liegt damit gerade einmal etwa 3.000 Euro unter dem deutschen Medianeinkommen. Ein Alleinverdiener mit Frau und zwei Kindern muss also fast das Medianeinkommen verdienen, um finanziell besser gestellt zu sein, als eine Familie, die Bürgergeld bezieht. Deutlicher ausgedrückt: Für fast 50 Prozent der Familien mit einem berufstätigen Alleinverdiener lohnt sich der Schritt in die Arbeitslosigkeit. Sollten die Kosten für PKW und oder Bahntickets des Berufstätigen monatlich 300 Euro übersteigen, wäre sogar mehr als die Hälfte aller Alleinverdiener-Familien mit Bürgergeld bessergestellt.

Noch stärker betrifft es Familien mit mehr als zwei Kindern, was einen einfachen Grund hat: Die Bürgergeld-Regelsätze für Kinder und Jugendliche liegen deutlich über dem pauschalen Kindergeldsatz von 250 Euro. Dadurch muss mit jedem weiteren Kind der Alleinverdiener ein noch höheres Einkommen aufweisen muss, um mehr Geld als sein arbeitsloses Gegenstück zur Verfügung zu haben.

Insofern ist das Bürgergeld nicht nur ein Milliardengrab für den deutschen Haushalt, ein riesiger Pull-Faktor für Migranten, ein völlig asozialer Anreiz für Abgreifer und vor allem ein Schlag ins Gesicht der fleißigen Deutschen, sondern auch ein gigantisches, ideologisches Konjunkturpaket mit einem weiteren Ziel: Mütter voll in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Denn um sich mit mehreren Kindern besser als eine Bürgergeld-Familie zu stellen, wird es für eine wachsende Anzahl an Familien notwendig sein, dass beide Eltern arbeiten gehen.

Redaktion

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