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Bürokratie und Berufsbeamtentum

7. August 2023
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Dem Standort Deutschland fehlt es an Innovationskraft und Attraktivität, den derzeit noch 4. Platz im Ranking der Industrienationen werden wir nicht halten können. Wachstum gibt es, nur an der falschen Stelle. Die Zahl der Beamten wächst und wächst. Je weniger es zu verteilen gibt, desto mehr Verwaltungsaufwand, so scheint es, ist nötig.

Bürokratiewachstum in umgekehrter Proportionalität zur zu erledigenden Arbeit – dieses Land ersäuft sprichwörtlich im Meer von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen und je mehr es werden, desto mehr verschaffen sie sich gegenseitig sinnlose Arbeit. Das Parkinsonsche Gesetz kann in Deutschland in seiner gesellschaftlichen Wirklichkeit erfahren werden. 1955 hat C.N. Parkinson das Bürokratiewachstums aus sich selbst heraus anhand der Britischen Marine erklärt, deren Beamtenzahl im Kolonialministerium immer mehr wuchs, obwohl die Zahl der zu verwaltenden Kolonien abnahm. Verwaltung und Bürokratie sind schon lange zum Hemmschuh innovativer Entwicklungen geworden und dienen zunehmend vor allem der Abrichtung und Gängelung – von Unternehmen, Institutionen, Bürgern. Weltweit Spitze ist Deutschland beim Eintreiben der Steuern des Normalbürgers. Bei den richtig Großen gibt es noch Optimierungsbedarf, siehe Cum-Ex-Geschäfte und Wirecard.

Nun also, wo kommt das alles her? Wer oder was fördert das Bürokratiewachstum? Die Hauptursache sehe ich in der Regelungswut der Exekutive, die dem eigenen Volk misstraut. Selbstständigkeit und Eigeninitiative müssen geregelt werden, der Staat muss überall seine Nase hineinstecken. Bundes- und Landesregierungen erfinden immer neue Ämter, die selbstverständlich mit Beamten befüllt werden müssen, die dann ihre Daseinsberechtigung unter Beweis stellen müssen und folgerichtig Gesetzesvorlagen, Richtlinien, Verordnungen und Formulare am laufenden Band produzieren.

Das deutsche Berufsbeamtentum wird immer größer und kostet immer mehr. Wir haben derzeit über 1,8 Millionen Beamte. Von 2016 bis 2022 wuchs die Zahl der Bundesbeamten um 10 % (16.800 Stellen), die der Landesbeamten um 5% (60.800 Stellen). Immer mehr Top-Beamte, die zwischen 9.000 und 15.000 Euro verdienen, arbeiten für den Staat, insgesamt arbeiten inzwischen über 30.000 Menschen für die Regierung. Diese Fakten stelle man ins Verhältnis zu den Ergebnissen der Regierungsarbeit. Dysfunktionaler geht es kaum. Die Pensionslasten des Bundes sind derzeit bereits auf 800 Milliarden Euro gestiegen. Und sie werden weiter steigen. Als Beispiel sei der Freistaat Bayern angeführt. Bis 2035 werden die Ausgaben für Pensionen ein Siebtel des gesamten Haushaltes ausmachen. Sie sind uns also nicht nur (nicht) lieb, unsere Beamten, sie sind vor allem teuer.

Die Ausgaben für die 21 Millionen Rentner betragen im Jahr 350 Milliarden Euro, 85 Milliarden sind dabei Zuschüsse vom Bund. Der Vollständigkeit halber muss gesagt werden, dass in den letzten 60 Jahren in Summe 900 Milliarden Euro von den jeweiligen Regierungen für versicherungsfremde Leistungen aus der Rentenkasse entnommen wurden – man hat sie also sprichwörtlich geplündert.

Schaut man sich die Privilegien der Staatsdiener an, kommen dem neidbehafteten Normalbürger einige Fragen. Ein Rentner, der 45 Jahre stets das durch die Beitragsbemessungsgrenze mögliche Maximum an Beiträgen eingezahlt hat, kommt am Ende auf 3200 Euro Rente – die Höchstgrenze, die ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer erreichen kann. In ganz Deutschland gibt es 50 Rentner, die diese Grenze erreichen! Dabei ist das so ziemlich genau die Durchschnittspension eines deutschen Beamten – und davon gibt es, wie gesagt, bald 2 Millionen. Die Durchschnittsrente für den Normalbürger nach 45 Arbeitsjahren beträgt demgegenüber derzeit 1542 Euro. Nun gut, kann ja jeder Beamter werden, selbst schuld. Nicht ganz richtig, irgendwer muss die Party durch produktive Arbeit bezahlen – aber lassen wir das.

Als weiteres pekuniäres Privileg wäre die Krankenversicherung zu nennen. Die Hälfte der Krankheitskosten zahlt der Arbeitgeber – also Bund und Länder aus Steuermitteln, für die andere Hälfte gibt es preiswerte Zusatzversicherungen. So kann man die Vorteile privater Krankenversicherungen guten Gewissens genießen. Halten wir also fest, Beamte genießen weitreichende Privilegien und werden bis zu ihrem Lebensende gegenüber dem Normalbürger fürstlich belohnt und bessergestellt.

Der Beamte soll Diener des Volkes und Diener des Staates, also Diener zweier Herren sein. Diesen Widerspruch versucht man aufzulösen, indem man Staat und Volk gleichsetzt. Das Volk wählt eine Volksvertretung, das Parlament, als Gesetzgeber. Das Parlament wählt den Kanzler, der dann eine Regierung bildet, nach Parteiproporz aus den Reihen der Abgeordneten. Die Regierungen organisieren die Verwaltung des Landes, schaffen Ämter, ernennen Beamte. Das Parlament soll die Regierung kontrollieren. Leider wird insbesondere diese Aufgabe in Deutschland sehr mangelhaft wahrgenommen, Parteidisziplin und Fraktionszwang fordern ihre Opfer, da muss das Gewissen schon manchmal zurückstehen. Das Ergebnis ist, dass die Regierung oftmals machen kann, was sie will, gerade auch, was die Aufblähung des Beamtentums angeht.


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So weit, so gut. Spannend wird es, wenn man die Frage stellt, wer oder was am Ende im Parlament vertreten ist und bestimmt. Juristen, Beamte, Steuerberater sind überproportional vertreten, fast jeder 3. Abgeordnete hat zuvor für den Staat gearbeitet. Sie alle sind über ihre jeweilige Partei ins Parlament gekommen. Ein Spiegelbild der Gesellschaft ist das Parlament nicht. Zwar heißt es –

„Die Beamten sind Diener des ganzen Volkes, nicht einer einzelnen Partei. Der Beamte hat sich jederzeit zum demokratisch-konstitutionellen Staat zu bekennen und zu ihm innerhalb und außerhalb des Dienstes zu stehen“

– aber wer glaubt denn, dass in Anbetracht der Tatsache, dass Beamte oft selbst Mitglied einer Partei und durch sie zu Posten und Einfluss gelangt sind, am Ende noch ganz selbstlos und unparteiisch „Diener des ganzen Volkes“ sind? Am Ende sind Beamte Diener des Staates und dazu da, Gesetze und Verordnungen, die sie als Berufsgruppe selbst veranlasst und erstellt haben, dem Normalbürger gegenüber zu exekutieren. In der Form des Beamten tritt dem Bürger der Staat gegenüber.

Genau hier wären also zwei entscheidende Fragen zu stellen:

Erstens: Zwischen parteipolitischer Betätigung und Dienst an der Gesamtheit besteht ein Widerspruch, trotz Mäßigungsgebot. Eine Parteizugehörigkeit für Beamte sollte ausgeschlossen sein.

Zweitens: „Diener des Volkes“ und andererseits Vertreter der Staatsgewalt gegenüber dem Volk als „Diener des Staates“ zu sein, ist ein schwerer Konflikt und meiner Meinung nur auflösbar, wenn für Beamte zumindest das passive Wahlrecht abgeschafft wird.

Genau dann wären die Privilegien der Beamten auch gerechtfertigt. Sie werden als unkündbare Diener des Volkes fürstlich und auf Lebenszeit entlohnt, sollen sich aber nicht auch noch die von ihnen geschriebenen Gesetze selbst genehmigen dürfen.

Es gäbe noch eine weitere Option: Abschaffung des Berufsbeamtentums. Die Schweiz hat es geschafft. Aber dort gibt es auch Volksabstimmungen. Seit 2000 ist das Berufsbeamtentum durch Volksabstimmung auf Bundesebene abgeschafft, ausgenommen sind nur ganz wenige Personengruppen, Richter, Finanzbeamte, Polizei. Alle anderen werden meistens von einer Behörde für vier Jahre gewählt. Es funktioniert auch so.

In Deutschland unmöglich. Aus einem einfachen Grund, es bräuchte eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit. Wer sitzt im Parlament? Richtig, in viel zu großer Zahl genau diejenigen, die von solchen Änderungen betroffen wären.

Udo Holm

Glücklicher Privatier und Hobbyschreiber mit grimmigem Humor und zunehmender Altersmilde. Geboren im grünen Herzen Deutschlands als Grün noch die Farbe der Blätter und nicht die Beschreibung eines Geisteszustandes war. Als guter Beobachter erkennt er seine Schweine am Gang und lässt sich nichts mehr vom Pferd erzählen. Lebt in Berlin und schreibt im "Spiegelsaal".

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