Dass man in der Bundesrepublik Deutschland entgegen der Behauptung vieler Akteure im Mainstream im Rahmen der aktuellen Gesetzeslage nicht fast alles öffentlich sagen kann, das einem durch den Kopf geht, ist ja seit einiger Zeit bekannt. Vielleicht wird man für manche Aussagen rechtlich nicht belangt, gewiss, aber dennoch bekommt man die sozialen Konsequenzen zu spüren: Vom Verlust des Freundeskreises über die Kündigung der Arbeitsstelle bis zum sozialen/gesellschaftlichen Tod ist alles möglich. Doch auch rechtlich kann man für immer mehr belangt werden: Mittlerweile scheint es schon zu reichen, dass man Kriminalstatistiken öffentlich benennt – wie der Gerichtsprozess der AfD-Politikerin Marie-Thérèse Kaiser beweist. Doch was ist vorgefallen?
Kaiser – den meisten Lesern des Magazins und Zuhörern des Podcasts dürfte sie ein Begriff sein, war sie doch schon einmal im Podcast zu Gast – wurde bereits 2023 vom Amtsgericht der Stadt Rotenburg, in deren Kreistag sie als Abgeordnete sitzt, der Volksverhetzung schuldig gesprochen und zu 100 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt, was im Mai 2024 durch das Landgericht Verden bestätigt wurde. Das ist zwar eine mildere Strafe, als sie die Staatsanwaltschaft gefordert hat, aber dennoch eine Farce in Anbetracht des Ausmaßes des „Verbrechens“.
Kaisers Vergehen ereignete sich bereits im August 2021, mitten im Bundestagswahlkampf; in dieser Zeit wurde Afghanistan gerade durch die Taliban erobert, nachdem die US-Amerikaner das Land verlassen hatten. Eine neue Welle von Migranten aus dem stark islamisch geprägten Afghanistan wurde erwartet, insbesondere von (angeblichen) Hilfskräften westlicher Truppen, die nun besonders die Repressionen der neuen Herren zu fürchten glaubten. Natürlich waren deutsche Politiker sofort lautstark dafür, migrierenden Afghanen in Deutschland „Zuflucht“ zu gewähren, darunter auch der Hamburger Erste Bürgermeister Peter Tschentscher von der SPD, der die unbürokratische Aufnahme Hunderter Afghanen forderte.
In diesem Zusammenhang postete Kaiser Statistiken, die deutlich machen, dass Afghanen als Gruppe in Sexualdelikten überrepräsentiert im Vergleich zur indigenen Bevölkerung seien. Für das Gericht in Rotenburg erfüllte genau das schon den Straftatbestand der Volksverhetzung: „Das ist laut dem Vorsitzenden Richter Cordes nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und stört den öffentlichen Frieden“, schreibt die „Kreiszeitung“.
Das Entscheidende bei der Urteilssprechung war laut Kaiser selbst, dass man ihr unterstellt habe, pauschal alle Afghanen als Gruppenvergewaltiger zu bezeichnen, was laut Gericht nun mal einer Volksverhetzung entspreche – dass sie das nie gesagt hat, sondern lediglich auf die Überrepräsentation der besagten Volksgruppe bei Sexualdelikten, und damit insbesondere auch bei Gruppenvergewaltigungen, hinwies, liegt auf der Hand. Man könnte dem Gericht (und auch dem Kläger, also dem Staat) eine bewusste Fehlinterpretation von Kaisers Aussage unterstellen, wodurch klar wird: Hierbei handelt es sich um ein politisch motiviertes Verfahren. Man möchte eben aufseiten der Justiz und damit aufseiten des Staates nicht, dass dieses Thema auf diese Art und Weise zur Sprache kommt. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Nun, das Thema kam dank der Plattform Twitter sehr wohl zur Sprache – und zwar nicht nur im deutschsprachigen Raum. Wie pflegte der linksliberale, pseudohippe YouTuber aus Berlin namens LeFloid immer zu sagen? „Internet, do your thing!“ Oh, und wie es sein Ding gemacht hat: Der amerikanische Twitter-Account „EndWokeness“ berichtete über den Fall – dieser Tweet wurde mittlerweile von fast 60 Millionen Menschen gesehen, circa 90.000 Mal gelikt und zig Male repostet und zitiert.
So bekam auch der CEO von Twitter mit, was im fernen Deutschland so vor sich geht: Elon Musk reagierte auf den Tweet und fragte, ob man für das Wiederholen offizieller Statistiken in Deutschland bestraft werde und ob sie etwas Inakkurates gesagt habe.
Damit erreichte der Vorfall die internationale Bühne. Es ist ja nicht das erste Mal, dass Musk sich für die innenpolitischen Geschicke der Bundesrepublik interessiert (beziehungsweise für den deutschsprachigen Raum), vielleicht steht das mit dem linksradikalen Anschlag auf die Stromversorgung der Tesla-Fabrik nahe Berlin in Verbindung, bei dem die deutschen Behörden nun auch nicht die schnellsten waren.
Auch wenn das natürlich erst mal nichts an der realen politischen Situation in der Bundesrepublik ändern wird: Wenn dieser Fall ein wenig internationale Aufmerksamkeit bekommt, kann das gewiss nicht schaden. Die Weltöffentlichkeit darf ruhig mitbekommen, welches Ausmaß die Absurdität in unserem Land schon angenommen hat. Noch ist das Urteil im Übrigen nicht rechtskräftig, es wurde angekündigt, dass man in Revision gehen wolle. Was das bringt, wird sich zeigen; jedenfalls wünsche ich, auch im Namen der KRAUTZONE, Frau Kaiser alles Gute bei ihrem Rechtsstreit!