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Völkisch als Vorwurf – Wie das Verbot der AfD gelingen soll

1. März 2024

Es dürfte historisch einmalig sein, daß, wie in Deutschland, Hunderttausende auf die Straße gehen, um für die Abschaffung des eigenen Volkes zu demonstrieren, denn die meisten von ihnen plädieren ganz offensichtlich für das Aufgehen ihrer nationalen Identität in einer ethnisch-kulturellen Vielfalt. Robert Habeck, Wirtschaftsminister und ehemaliger Grünen-Chef, kann sich bestätigt sehen. Schon 2018 hatte er erklärt: „Es gibt kein Volk.“ Damals berichtete er auf seinem Blog von massiven Angriffen im Internet, weil er, in einem Interview befragt nach seiner Assoziation zum Begriff „Volksverräter“, zur Antwort gab:

„Ist ein Nazibegriff. Es gibt kein Volk, und es gibt deswegen auch keinen Verrat am Volk. Sondern das ist ein böser Satz, um Menschen auszugrenzen und zu stigmatisieren.“

Der seinerzeitige AfD-Vorsitzende Jörg Meuthen korrigierte Habeck:

„Selbstverständlich gibt es ein deutsches Volk, genau wie es auch ein italienisches, spanisches, französisches und türkisches Volk gibt.“

Habeck konterte, im inkriminierten Interview habe er nicht die völkerrechtliche Kategorie gemeint, denn „in Deutschland gibt es zweierlei Volk“: Einerseits den völkerrechtlichen Begriff im Sinne von Staatsvolk sowie eine „ethnische, ausschließende Kategorie“, die totalitär und daher gefährlich sei. Im übrigen, resümierte er, habe es das so „propagierte Volk, zusammengesetzt aus irgendwelchen reinen Genen“, nie gegeben und werde es auch nie geben.

Habecks zweiter Volksbegriff zielt indes ausschließlich auf die Rassentheorie der Nationalsozialisten, ist aber keineswegs identisch mit den heute längst gebräuchlichen Definitionen. So heißt es im Brockhaus (1995): Volk ist „eine durch gemeinsame Herkunft, Geschichte, Kultur und meist auch Sprache verbundene Gesamtheit von Menschen“. Davon unterschieden wird das Staatsvolk als „Gesamtheit der Menschen unter einer Staatsgewalt“. Aus der Differenz beider Begriffe entsteht das Minderheitenproblem – so in Jütland die ethnische deutsche und in Schleswig die ethnische dänische Minderheit. Das wird Robert Habeck, 1969 in Lübeck als Sohn eines christlichen Apotheker-Ehepaares geboren und Vater vierer in Dänemark studierender Söhne (Stand: 2021), selbstverständlich bekannt sein.

Das Grundgesetz von 1949 hat die „deutsche Volkszugehörigkeit“ jedoch zum Auslaufmodell erklärt, da sie auf Flüchtlinge und Vertriebene begrenzt wurde. Im Artikel 116 (1) heißt es:

„Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.“

In den mannigfachen Kommentaren zu diesem Artikel werden Flüchtlinge und Vertriebene als „Statusdeutsche“ bezeichnet, die diese Eigenschaft mit der rechtskräftigen Aufnahme im Bundesgebiet verlieren; sie gilt jetzt nur noch für vereinzelte Spätaussiedler. Es ließe sich daher schlußfolgern, das ethnische deutsche Volk sei auf diese Weise semantisch eliminiert worden, obwohl es mit knapp 60 Millionen rund 70 Prozent der Bevölkerung von 83,10 Millionen Einwohnern (2022) ausmacht.

„Endlich…“ – mit diesem Seufzer der Erleichterung reagierte Annette Zoch, Kirchenexpertin der „Süddeutschen Zeitung“, am 23. Februar auf die am Vortag verabschiedete Warnung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz vor der AfD. Die Erklärung beginnt mit den Worten:

„Wir sagen mit aller Klarheit: Völkischer Nationalismus ist mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar.“

Nebenbei: Auch hier wird offenbar wieder der nationalsozialistische Begriff ins Spiel gebracht. Liegt es an Deutschlands toxischer Vergangenheit? Die von Meuthen eingangs zitierten Völker haben solche Probleme nicht; ob nach dem Bodenrecht (ius soli), dem Blutrecht (ius sanguinis) oder einer Mischform aus beiden Prinzipien – niemand käme auf die Idee, ihnen „völkischen Nationalismus“ zu unterstellen; das gilt auch für Begriffe wie Völkerrecht, Völkerverständigung etc.

Wie dem auch sei, die linksliberale SZ, der die konservativen Positionen der Kirche ansonsten stets ein Dorn im Auge sind, kann sich angesichts der in Augsburg verkündeten Erklärung vor Freude kaum fassen. „Noch nie“, so Annette Zoch, „haben die katholischen Bischöfe so explizit vor einer im Bundestag vertretenen Partei gewarnt. Es ist ein bedeutendes und historisches Signal in die Gesellschaft.“ Und in der Tat: Nicht einmal angesichts der Machtergreifung der NSDAP hatten die Bischöfe seinerzeit die Stimme erhoben, sondern statt dessen den NS-Staat am 8. Juni 1933 in einem Hirtenbrief ihrer Solidarität versichert – worauf Ellen Kositza in der „Sezession im Netz“ hinweist. Das jetzt verabschiedete Papier umfaßt vier Seiten und wurde einstimmig von den 27 Diözesan- und 37 Weihbischöfen verabschiedet. Ein langer Absatz ist allein der AfD gewidmet. Diese Partei, so Georg Bätzing, Vorsitzender der Bischofskonferenz, bei der Vorstellung der Erklärung, sei die Speerspitze eines in der Gesellschaft zu beobachtenden Kulturwandels.

Wenige Tage später, am 26. Februar, schloß sich die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Bischöfin Kirsten Fehrs, der Warnung ihrer katholischen Amtsbrüder vor der AfD vollinhaltlich an:

„Darum ruft die Synode der EKD alle Wahlberechtigten mit Blick auf die Wahlen im Jahr 2024 dazu auf, ausschließlich Parteien aus dem demokratischen Spektrum zu wählen, die sich für eine offene Gesellschaft der Vielfalt und ein gerechtes, demokratisches Gemeinwesen einsetzen.“

Auch über diesen wenig überraschenden Schritt freute sich natürlich Annette Zoch, mußte aber trübes demographisches Wasser in den konfessionsübergreifenden Wein schütten: In Brandenburg, Thüringen und Sachsen, in denen im September gewählt wird, seien weniger als 15 Prozent protestantisch und weniger als 5 Prozent katholisch.

Doch die SZ hat ein weiteres Eisen im Feuer: den Verfassungsschutz. Am 26. Februar konnte man Erstaunliches beobachten: Ronen Steinke, einer der emsigsten Kämpfer gegen Rechts, veröffentlichte einen Aufmacher unter der Überschrift „Verfassungsschutz begutachtet AfD neu“, der in nahezu allen Medien Furore machte. Bereits in der Unterzeile berief sich Steinke ganz unverhohlen auf „interne Mails“ des in Köln residierenden Bundesamtes. Sechsmal werden im Text derartige Interna angeführt – als „Vermerke“, „Diskussionen“, „Absprachen“ oder eben „Mails“. Selten wird dem Leser so deutlich vor Augen geführt, wie ein Blatt, das sich einst seiner freien und unabhängigen Berichterstattung rühmte, dem „Haltungsjournalismus“ frönt und sich der exekutiven Staatsmacht als Sprachrohr andient.

Quintessenz ist die Aussage, der Verfassungsschutz werde demnächst die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen; man warte nur das Ende des vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufenden Verfahrens ab, wo die Partei gegen ihre bisherige Einstufung als „Beobachtungsfall“ klagt. Das Urteil wird für den 12. oder 13. März erwartet. Wie detailliert Steinke vom Inlandsgeheimdienst in Szene gesetzt wurde, zeigt folgender Abschnitt seines Artikels:

„Als einige Mitarbeiter im Bundesamt für Verfassungsschutz einmal nachfragten, was man der AfD denn nachweisen müßte, um von einer ´Verdichtung´ der bisherigen Verdachtsmomente für Rechtsextremismus auszugehen, antworteten ihre Vorgesetzten per Mail: Allzu viele Neuigkeiten brauche es gar nicht. Es genüge schon, wenn bei der AfD alles so bleibe, wie es ist.“

Als Chuzpe muß der Leser Steinkes letzten Absatz empfinden, der mit den Worten beginnt:

„Auf Anfrage der SZ teilte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) am Sonntag mit: ´Zu behördeninternen Arbeitsabläufen nimmt das BfV grundsätzlich keine Stellung´.“

Keine Frage: Steinkes Artikel könnte das Ende der AfD einläuten, denn sollte die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden, sind alle Hindernisse für ein erfolgreiches Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe aus dem Weg geräumt. Gleichzeitig bedeutet es höchste Gefahr für Beamte und alle öffentlich Bedienstete; ihnen drohen Kündigung und Verlust der Altersbezüge, sollten sie die AfD nicht rechtzeitig verlassen. Da nach einer Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung nur noch 36 Prozent der Deutschen mit der gegenwärtigen, als „liberale Demokratie“ firmierenden Staatsform zufrieden sind, wäre bald auch die Meinungsfreiheit in Gefahr.

Peter Kuntze

Kuntze wurde 1941 in Kiel geboren und hat nach Abitur und Wehrdienst eine verlagskaufmännische Lehre in Hamburg absolviert. Anschließend ein Redaktionsvolontariat in Ansbach. 1968 gelang ihm der Sprung nach München zur Süddeutschen Zeitung, wo er als außenpolitischer Nachrichtenredakteur sein Brot bis 1997 verdient hat. Nebenbei schrieb Kuntze etliche Kinderbücher, zwei Romane und acht politische Sachbücher über China. Seine konservative Wende geschah in den letzten Berufsjahren.


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