Ideologische Richter auf Bestellung

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Die Debatte um die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts steuert auf eine Klimax zu, deren Verlauf sich bereits angedeutet hat. Nachdem die CDU zu Beginn des Jahres mit ihrem Wunschkandidaten – dem Bundesverwaltungsrichter Robert Seegmüller – an der fehlenden Unterstützung von SPD und Grünen gescheitert ist, sehen sich nun die beiden Kandidaten der SPD heftiger Kritik ausgesetzt. Wie das Bundesverfassungsgericht besetzt wird (1.), was gegen die Richtervorschläge der SPD spricht (2.) und warum die drohende Eskalation vielleicht längst überfällig war (3.).

1. Wie man „Hüter der Verfassung“ wird

Die 16 Bundesverfassungsrichter werden nicht etwa von einem Fachgremium oder von ihren Richterkollegen bestimmt. Sie sind als Richter zwar selbstständig und unabhängig; ihre Wahl ist es nicht. So werden sie zur Hälfte vom Bundestag und zur Hälfte vom Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit gewählt. Die Parteien bestimmen also, wer in Zukunft ihre Handlungen überprüfen soll. Sie wählen sich ihre eigenen Richter.

Das Verfahren im Deutschen Bundestag ist dabei alles andere als transparent und lebt von ungeschriebenen Gepflogenheiten. Zunächst wird im Wahlausschuss des Bundestags darüber abgestimmt, welche Richter dem Parlament überhaupt zur Wahl vorgeschlagen werden sollen. Nur Kandidaten, die in diesem zwölfköpfigen Gremium eine Zweidrittelmehrheit erhalten, werden dem Parlament präsentiert.

Damit die Zweidrittelmehrheit zustande kommt, hat sich im Wahlausschuss ein Vorschlagsmechanismus etabliert, der weder im Gesetz noch in der Geschäftsordnung zu finden ist: CDU und SPD schlagen jeweils drei der acht Richterposten vor, FDP und Grüne jeweils einen. Dass der AfD hier kein Vorschlagsrecht zugebilligt wird, dürfte inzwischen niemanden mehr überraschen. Immerhin ändern die Altparteien lieber das Grundgesetz, anstatt der AfD nur einen Funken Mitbestimmung zuzugestehen.

Die Sitzung des Wahlausschusses findet dabei unter Ausschluss der Öffentlichkeit und mit Geheimhaltungspflicht unter den Teilnehmern statt. Das Parlament kann den eingebrachten Wahlvorschlägen dann nur noch in geheimer Abstimmung zustimmen oder diese ablehnen. Eine Aussprache im Plenum? Fehlanzeige.

Warum es diese Geheimniskrämerei gibt, ist nicht begründet. Darin könnte jedoch die Hoffnung liegen, dass ohne öffentliche Aussprache nicht zutage dringt, welche Beweggründe bei der Entscheidung für die Ernennung eines Verfassungsrichters tatsächlich eine Rolle spielen. Hat man diesen Umstand vor Augen, zeigt sich, wie verzweifelt die CSU sein muss, wenn ihr Landesgruppenchef Alexander Hoffmann ganz offen zugibt:

„Wir haben das Richter-Paket geschnürt, um einen Richter mit einer klar bürgerlichen Weltanschauung nach Karlsruhe zu entsenden.“

Was Hoffmann hier offenbart: Man scheint den eigenen Kandidaten – Bundesarbeitsrichter Günter Spinner – gezielt aufgrund seiner „klar bürgerlichen Weltanschauung“ ausgewählt zu haben. Gleichzeitig hat die Fraktion den beiden Kandidaten der SPD nur zugestimmt, um im Gegenzug die Zustimmung zum eigenen Kandidaten zu erhalten. Und diese SPD-Vorschläge haben es in sich.

2. Ideologie als Qualifikation

Zum einen ist da Frauke Brosius-Gersdorf, die die Öffentlichkeit über ihre politischen Positionen nicht im Ungewissen lässt. Während 80 Prozent der Deutschen das Gendern ablehnen, möchte die Rechtswissenschaftlerin das Grundgesetz gendern. Während der Corona-Maßnahmen stellte Brosius-Gersdorf eine „verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht“ in den Raum. Bezogen auf den Lebensschutz behauptet Brosius-Gersdorf:

„Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürde erst ab Geburt gilt“

Damit verstößt sie gegen die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – dem sie in Kürze angehören soll. Doch Ann-Katrin Kaufhold steht ihrer Professorenkollegin ideologisch in nichts nach. Die staatliche Bevormundung spielt sich bei ihr auf Ebene der Klima-Agitation ab. In einem Interview im Zusammenhang mit Klimapolitik forderte sie unverblümt:

„Wenn wir über eine gesamtgesellschaftliche Transformation sprechen, und die braucht es, dann müssen wir an allen Stellschrauben drehen.“

Beide SPD-Kandidaten eint ein klar linksideologisches Profil, das die Rechtsprechung in Karlsruhe für die nächsten zwölf Jahre weiter vom Verfassungsverständnis vieler Bürger entfernen dürfte. Wird man sich dessen bewusst, erklärt sich die Vehemenz, mit der die Debatte um diese Kandidaten geführt wird.

3. Empörung über das Offensichtliche

Denn es geht bei der Wahl der Bundesverfassungsrichter nicht lediglich darum, denjenigen zu finden, der das Recht gut anwenden kann. Das Bundesverfassungsgericht ist ein politisches Gericht. Warum? Weil die Verfassung politisch ist und den Verfassungsrichtern das letzte Wort über die Auslegung der Verfassung obliegt. Warum sonst sollten sich die Parteien das Recht vorbehalten haben, die Richter dafür auszuwählen?

Wer sich nun über die Kritik an den Kandidaten echauffiert und das „schändliche Geschacher“ der Union kritisiert, übersieht, dass genau dieses Verhalten in den Grundlagen des Ernennungsverfahrens angelegt ist. Der Sozialdemokrat Ferdinand Lassalle schrieb bereits 1862 in seinem Werk „Über Verfassungswesen“:

„Verfassungsfragen sind ursprünglich nicht Rechtsfragen, sondern Machtfragen […].“

Mit der Auslegung des Grundgesetzes als „objektive Wertordnung“ (sogenanntes Lüth-Urteil) hat sich das Bundesverfassungsgericht einen Grundstein für die Ausbreitung seines Einflussbereiches gelegt, die zwar zunehmend kritisiert, aber bisher nicht eingeschränkt wurde. Je mehr Macht das Gericht über die Politik hat, desto politischer scheinen die von der Politik ernannten Richter werden zu müssen. Die beiden SPD-Kandidaten erfüllen diese Vorgabe und offenbaren der Bundesrepublik damit den wahren Charakter des Gerichts.

4 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. man überlegt ob man überhaupt etwas kommentiert – ich traue den brd Diensten und der brd Justiz alles zu

  2. Nun ist die Wahl aller drei Richter abgesagt. Die CDU/CSU hat im letzten Moment unter einem fadenscheinigen Vorwand die Reißleine gezogen. Die linken Fraktionen im Bundestag sind zerknirscht und reden von einer Schande für das Bundesverfassungsgericht.

    Damit ist bereits das zweite Mal in Folge die Nominierung von Verfassungsrichtern gescheitert. Zunächst entsagten SPD und Grüne dem CDU-Kandidaten die Unterstützung. Nun fehlten den SPD-Kandidaten die Stimmen der CDU.

    Dieser Vorgang ist jedoch weder eine Schande für die Demokratie noch für das Bundesverfassungsgericht. Es ist die logische Konsequenz des vorgegebenen Verfahrens und Verhaltens der Altparteien.

    Wir werden sehen, ob nun der Bundesrat übernimmt und an Stelle des Bundestags die Verfassungsrichter wählt. Die Möglichkeit hierzu haben die Altparteien in der vergangenen Legislatur geschaffen ([Link deleted]

  3. Steuert die Buntesreplik Neuschland nun damit endgültig der Unregierbarkeit zu? Zu hoffen wäre es, denn die realistisch möglichen Alternativen wären noch schlimmer.

  4. Die verfassungsfeindliche, linksterroristische Splitterpartei SPD stellt sich stur und behält die Nominierung ihrer beiden Quoten-Extremistinnen bei. Je mehr diese kriminelle Vereinigung abstürzt, desto trotziger und wilder schägt sie um sich. Ihre Gesinnungsgenossen im ÖRR framen und lügen wie gewohnt, um den Kern des Skandals zu vernebeln. Die SPD ist eine Gefahr für Deutschland und die Demokratie, doch Grüne, Linke und CDU/CSU sind es nicht weniger. Man sollte sich keinen Illusionen hingeben: viel schlimmer kann der Zustand des BVerfG nicht mehr werden. Spätestens mit Merkel-Günstling Harbarth wurde deutlich, dass es nicht mehr die Verfassung schützt, sondern das Regime. Mit formaljuristischem Klitzeklein wird eine inhatliche Auseinandersetzung mit den zahlreichen Rechtsbrüchen des Machtkartells regelmäßig abgebügelt – weil klar ist, dass man diesem Treiben sonst Einhalt gebieten müsste.

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