Nun also doch Verdachtsfall

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Kaum etwas ist in der späten Bundesrepublik heiliger als der Rechtsstaat. Einem Götzen gleich wird er von quasi jedem Repräsentanten des Staates angebetet, gleichzeitig dient er als Abgrenzung von dunklen Vergangenheiten und unliebsamen Zeitgenossen. Er ist, da Volk, Religion und Ähnliches keine Rolle mehr spielen (dürfen), das einzige Identifikationsmittel, das dem deutschen Staatsvolk noch gelassen wird – völlig unabhängig davon, ob dieses Staatsvolk das überhaupt will. Und während dem Staatsvolk die Gewaltenteilung gepredigt wird, sind es am Ende die unantastbaren, das heißt un(ab)wählbaren Hohepriester – Juristen und Richter werden sie genannt –, die die heilige Schrift, das Grundgesetz, hüten und letzten Endes als Einzige interpretieren dürfen.

Gegen die Hüter des Heiligtums und die Priesterkaste mit den Regeln derselben anzukommen, wenn diese einen nicht innerhalb des Heiligtums haben wollen, ist quasi unmöglich. Das durfte die AfD heute zum wiederholten Male zu spüren bekommen. Bei all der Debatte um Remigration, Verbotsverfahren und der Einstufung als „gesichert rechtsextrem“ durch den Verfassungsschutz ist ein Sachverhalt leicht in den Hintergrund geraten: dass die Partei überhaupt als Verdachtsfall eingestuft wurde.

Der Verfassungsschutz tat dies schon seit einiger Zeit, die AfD – natürlich, was soll sie sonst machen – setzte zig Finanzmittel ein (wofür sollte man sie sonst gebrauchen?), um dagegen zu klagen, nur um zu hören zu bekommen: Doch, der Verfassungsschutz darf das. So hat zumindest das Oberverwaltungsgericht von NRW in Münster geurteilt – derjenige, der die aktuelle Remigrationsdebatte verfolgt, weiß, dass dieses Gericht momentan das Lieblingsgericht eines gewissen AfD-Funktionärs ist.

Die AfD wollte dagegen aufbegehren, eine Revision gab es jedoch nicht, wie die „Tagesschau“ berichtet:

„Das Oberverwaltungsgericht hatte zudem die Revision gegen das eigene Urteil nicht zugelassen. Die Begründung dafür, vereinfacht gesagt: Der Fall sei zwar öffentlichkeitswirksam und politisch bedeutend, aber in der entscheidenden juristischen Hinsicht sei es nur um die Anwendung altbekannter Vorschriften gegangen. Für eine Revision zum höchsten deutschen Verwaltungsgericht in Leipzig sei daher kein Raum.“

Daraufhin legte die AfD eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen die Nichtzulassung der Revision ein – und die wurde nun abgeschmettert. Wie viel Geldmittel die Partei wohl dafür wieder investiert hat?

Dass diese Farce überhaupt in der Form möglich ist, verbessert den schlechten Ruf, den die Juristerei bei mir hat, nicht gerade wirklich. Das, was mich aber wirklich stört, ist die Tatsache, dass das alles – vom Vorgehen des VS bis zum Abschmettern der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht – von vornherein abzusehen war. Alle Ressourcen und Kräfte, die da reingesteckt wurden, waren von Anfang an verloren. Die Priester wollen ihr Heiligtum bewahren – und warum sollten sie es auch nicht wollen? Sie nach ihren eigenen Regeln schlagen zu wollen, funktioniert eben nicht.

Wie viele Anläufe braucht die AfD – besser gesagt, brauchen die rechtsgläubigen, meist älteren Semester in der Partei –, um das endlich zu verstehen? Der Weg der Justiz scheint ein Holzweg zu sein, ins Nichts zu führen – es sei denn, man ändert seine Richtung so, dass er ein Ziel aufweist. Darin läge die eigentliche Aufgabe, zumal das Urteil des OVG Münster auf Dinge wie den ethnischen Volksbegriff abzielt; Begriffe also, die den Menschen bis vor wenigen Jahren selbstverständlich waren.

Übrigens, wer glaubt, ich wollte mit meinem Vergleich vom Anfang das Priesteramt verspotten, der irrt – nicht die Tatsache, dass sie sich heilig gebaren, ist des Spottes Ziel, sondern der Umstand, dass hier nichts Heiliges verehrt wird. Hier geht es um nichts Transzendentes, sondern um den modernen Rechtsstaat, ohne den die Menschen jahrtausendelang gut leben konnten. Und wenn uns die Linken eines gelehrt haben, dann ja wohl, dass das Priesteramt weder unfehlbar noch von ewiger Dauer ist und dass eine heilige Schrift geändert oder eben anders ausgelegt werden kann. Eine wertvolle Lektion, durchaus.

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  1. Sehr guter Kommentar !
    Aber es sollte heißen; sie (Faschisten) nach ihren eigenen Regeln
    schlagen zu wollen, kann in einen (Un)rechtsstaat nicht funktionieren !
    Ich glaube nicht, dass z.B. der Verdachtsfall oder Rechtsextremfall, beim
    Wahlverhalten eine große Rolle mehr spielt.
    Unsere Gesellschaft ist inzwischen von den Linken Faschisten schon so sehr
    gespalten und vereinnahmt worden, dass die Patrioten schon lange nicht
    mehr an einen Rechtsstaat glauben.
    Dabei hat die Judikative total versagt !

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